Peggy
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Hallo,
wir haben in letzter Zeit mit unserer vermieteten Wohnung etwas Pech gehabt. Nun haben wir zum 01.07.07 an ein nettes, junges Paar vermietet. Uns wurde vor Unterzeichnung des Mietvertrages mitgeteilt, dass er Arbeitslosengeld bezieht und sie Vollzeit im Callcenter der Telecom arbeitet. Nun hat sich herausgestellt, dass er Hartz 4 bezieht und sie wohl nur Teilzeit arbeitet. Die beiden sind sehr nett und haben die Wohnung auch richtig niedlich und schön eingerichtet (wir waren schon da und haben uns alles angeschaut). Nun erhielt ich gestern ein Schreiben, dass die Kaution von der ARGE als Darlehen übernommen wird und von den beiden monatlich abgezahlt wird. Ich soll als vermieten dem zustimmen. Hätte im Grund auch nichts dagegen, heutzutage kann man ja ganz leicht in Hartz 4 abrutschen ohne eigenes Zutun.
Nun ist aber meine Frage, ob mir als Vermieter irgendwelche Nachteile entstehen können oder ob ich irgendwas beachten muss, wenn ich an Hartz 4 Empfänger vermiete. Habe schon gehört, dass man diese nicht kündigen kann etc.?
Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Vielen Dank und Gruß
Daniela
wir haben in letzter Zeit mit unserer vermieteten Wohnung etwas Pech gehabt. Nun haben wir zum 01.07.07 an ein nettes, junges Paar vermietet. Uns wurde vor Unterzeichnung des Mietvertrages mitgeteilt, dass er Arbeitslosengeld bezieht und sie Vollzeit im Callcenter der Telecom arbeitet. Nun hat sich herausgestellt, dass er Hartz 4 bezieht und sie wohl nur Teilzeit arbeitet. Die beiden sind sehr nett und haben die Wohnung auch richtig niedlich und schön eingerichtet (wir waren schon da und haben uns alles angeschaut). Nun erhielt ich gestern ein Schreiben, dass die Kaution von der ARGE als Darlehen übernommen wird und von den beiden monatlich abgezahlt wird. Ich soll als vermieten dem zustimmen. Hätte im Grund auch nichts dagegen, heutzutage kann man ja ganz leicht in Hartz 4 abrutschen ohne eigenes Zutun.
Nun ist aber meine Frage, ob mir als Vermieter irgendwelche Nachteile entstehen können oder ob ich irgendwas beachten muss, wenn ich an Hartz 4 Empfänger vermiete. Habe schon gehört, dass man diese nicht kündigen kann etc.?
Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Vielen Dank und Gruß
Daniela