Vermietung an Hartz 4 Bezieher

Diskutiere Vermietung an Hartz 4 Bezieher im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben in letzter Zeit mit unserer vermieteten Wohnung etwas Pech gehabt. Nun haben wir zum 01.07.07 an ein nettes, junges Paar...
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #1

Peggy

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Hallo,
wir haben in letzter Zeit mit unserer vermieteten Wohnung etwas Pech gehabt. Nun haben wir zum 01.07.07 an ein nettes, junges Paar vermietet. Uns wurde vor Unterzeichnung des Mietvertrages mitgeteilt, dass er Arbeitslosengeld bezieht und sie Vollzeit im Callcenter der Telecom arbeitet. Nun hat sich herausgestellt, dass er Hartz 4 bezieht und sie wohl nur Teilzeit arbeitet. Die beiden sind sehr nett und haben die Wohnung auch richtig niedlich und schön eingerichtet (wir waren schon da und haben uns alles angeschaut). Nun erhielt ich gestern ein Schreiben, dass die Kaution von der ARGE als Darlehen übernommen wird und von den beiden monatlich abgezahlt wird. Ich soll als vermieten dem zustimmen. Hätte im Grund auch nichts dagegen, heutzutage kann man ja ganz leicht in Hartz 4 abrutschen ohne eigenes Zutun.
Nun ist aber meine Frage, ob mir als Vermieter irgendwelche Nachteile entstehen können oder ob ich irgendwas beachten muss, wenn ich an Hartz 4 Empfänger vermiete. Habe schon gehört, dass man diese nicht kündigen kann etc.?
Kann mir jemand hier weiterhelfen?

Vielen Dank und Gruß
Daniela
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #2

LMB-Immo

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Hallo Peggy,

Hartz 4 Mieter sind genauso schlecht und genauso gut, wie Mieter die kein Hartz 4 bekommen. Besondere Nachteile hast Du nicht.

Kündigen kannst Du die auch, wie ein nicht Hartz 4 Empfänger.

Ich weiß nicht, ob die Miete von der ARGE komplett übernommen wird.
Wenn ja, kannst Du mit den Mietern bzw. mit der ARGE sprechen, das Du die Miete von der ARGE direkt bekommst. Manche ARGE machen das, nach Nachfrage.

Bei den Betriebskosten-Abrechnung bzw. möglichen Nachzahlungen zicken die ARGEs etwas herum, wenn diese denen etwas zu hoch sind. Das passiert die auch bei nicht Hartz 4 Empfänger.

Gruß

Lothar Berg
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #3

Peggy

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Hallo Lothar,

vielen Dank für Deine Infos. Bin jetzt etwas beruhigter.
Habe mich bei der Vermietung auch mehr auf das Bauchgefühl verlassen und bis jetzt ist auch alles ok. Man macht sich ja immer Gedanken, da von allen seiten Informationen auf einen niedergehen.

Wenn ich Ärger habe mit den Mietzahlungen (Miete kommt direkt vom Mieter) werde ich mich an die ARGE wenden.

Nochmals danke und Gruß
Daniela
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #4

Dr.No

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Na, dann will ich Dich mal beunruhigen.

<Provokation>
Das Vermieten an Hartz4-Empfänger gehört so ziemlich zu dem
dümmsten was man tun kann.
</Provokation>

Du bist praktisch rechtlos, da unser Rechtssystem darauf basiert, dass ein
Vertragspartner über Geld verfügt und man Schadenersatz geltend machen kann,
wenn dieser sich nicht an die Regeln hältl.
Hartz4-Empfängern fehlt diese wichtige Eigenschaft.

Das Amt zahlt auch nur zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Nachvertraglichepflichten?
Das schert das Amt nicht und in der Regel auch nicht den Mieter.

Ich wünsche Dir viel Glück.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #5

Jerry

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Na ich will das mal weniger provokant sehen - wir haben einige Hartz-IV-Mieter, und ich kann weder über verantwortungslosen Umgang mit der Mietsache (a la "im Schadenersatzfall ist ja nichts zu holen") klagen, noch darüber, dass es im Problemfall unmöglich wäre, einen solchen Mieter auch wieder "loszuwerden".

Der Regelfall ist, dass man sich vom Mieter eine Abtretungserklärung unterschreiben lässt und die Miete direkt vom Amt (= ARGE) bezahlt wird - die sind überpünktlich und zuverlässig. Der in der Theorie mögliche Widerruf der Abtretungserklärung ist schonmal vorgekommen, aber die absolute Ausnahme - die Mietern ist es erkennbar recht, wenn sie mit der ganzen Angelegenheit kein Thema haben.

Die Kaution wird i.d.R. "nach Kräften" vom Mieter, der Rest dann bis zur Höhe von 3 Monatsmieten von der ARGE gestellt, die auch logischerweise den primären Erstattungsanspruch hat. Bei einem Wohnungswechsel ist die ARGE sehr schnell dabei, die Kaution zurückhaben zu wollen - klar, die soll ja beim neuen Vermieter wieder hinterlegt werden. Man kann dem verwaltungstechnisch entgegenkommen, indem man das Mietverhältnis schnell endabrechnet und vor allem eine gründliche Wohnungsabnahme macht. Grundsätzlich hilft ansonsten die klare Ansage beim Amt, dass noch nicht alles geklärt ist und man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht - das Recht gilt nämlich auch bei ARGEs...

NK-Nachzahlungen sind bei nachweisbarem Aufwand auch kein Thema - selbst "rekordverdächtige" Nachzahlungen, z.B. weil ein Lüftungskünstler durch Dauerkipplüften seine Heizkosten um 50% steigert, werden geleistet. Kritisch wird allenfalls, wenn die "zweite Miete" 50% der Nettomiete übersteigt. Das allerdings haben wir auch noch nicht geschafft, wäre auch nicht wirklich vermittelbar (auch mir als Eigentümer nicht...)

Was schließlich die "Entsorgung" von Problemmietern angeht - die ARGE legt sich da jedenfalls nicht quer. Schwieriger ist es schon, den Mieter auch wirklich zur Suche nach einer neuen Bleibe und letztendlich zum Auszug zu überreden. Praktisch ist es da, wenn der Mieter in seiner fehlgeleiteten Überzeugung, im Recht zu sein, einen Anwalt konsultiert (scheinbar gibt's auch dafür Hilfe vom Amt) - sich bei diesem aber dann selbst so unglaubwürdig macht, dass auch der Anwalt ihm dringend nahelegen muss, schleunigst eine neue Wohnung zu suchen. Rechtsanwalt wechseln bis ihm das Ergebnis passt kann der Betreffende nämlich dann nicht (ausserdem hätte das in diesem Fall auch nicht klappen können - aber das ist eine andere Geschichte).

Generell ist jedenfalls bei einer aufmerksamen Verwaltung die Vermietung an Hartz-IV-Empfänger überhaupt kein Problem - eher im Gegenteil. Allerdings sollte die Verwaltung genau wissen, was sie tut und mit wem sie reden muss (z.B. hilft es, bei der örtlichen ARGE persönlich bekannt zu sein - dann erhält man von den Sachbearbeitern auch schonmal fachliche Unterstützung und alles geht viel einfacher...).

_Schlecht_ hingegen ist, wenn ein Mieter über seine wirtschaftliche Situation bei Vertragsabschluss nicht die Wahrheit gesagt hat. Arbeitslos und Hartz-IV ist dabei nicht mal das Thema, den H4 = ALG2 und damit eine Arbeitslosigkeitssituation. Wenn statt einer behaupteten Vollzeit- nur eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt, ist das schon etwas anderes. Generell ist aber gegen die Forderung zur Vorlage von Einkommensnachweisen (= "Bonitätsprüfung") nichts zu sagen. Dazu gehören auch ALG-Bezüge, und an denen erkennt man schnell, ob es ALG oder eben ALG2 ist. Für den Vermieter _kann_ ALG2 sogar besser sein, weil dann u.U. die Miete vollumfänglich von der ARGE gezahlt wird.

Spannend kann noch werden, wenn man an ein Paar vermietet, von denen ein Teil ALG2 bekommt und der andere Teil Gehalt bezieht. Bei einem entsprechend gemeinsamen Haushalt kann die ARGE nämlich ganz elektrisch werden und das gegeneinander aufrechnen. Die Details kenne ich nicht, aber es ist u.U. wirtschaftlich für den Vermieter noch unerfreulicher als für das Paar, das ja dadurch eindeutig auch finanzielle Einbußen erleidet.

Jerry
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #6

Peggy

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Hallo an Alle, die sich noch zu diesem Thema gemeldet haben,

bin erst mal froh, so viel Input erhalten zu haben.
Zwischenzeitlich haben uns die Mieter die Frage gestellt, ob sie die Miete nicht zum 15. des Monats zahlen könnten, was ich aber strikt abgelehnt habe. Vertraglich ist bis zum 3. des Monats geregelt und ich lass mich da auf keine Nebenabsprachen mehr ein. Jetzt kommen so nach und nach die Einzelheiten ans Tageslicht.
Bin mal gespannt, ob und wann die Miete für August eintrudelt (wenn überhaupt).
Wahrscheinlich werde ich heute oder morgen abend wieder einen Anruf bekommen und es wird versucht, mir irgendeine Ausrede aufzutischen.
Bin momentan sehr skeptisch, kommt aber auch daher, weil die Mieter nicht von Anfang an mit offenen Karten gespielt haben. Wir haben uns bei der Auswahl nur von unserem Bauchgefühl leiten lassen und uns gesagt, dass die Vorlage von Einkommensnachweisen ja auch gefälscht sein kann (liest man ja oft). Das war ein Fehler, den wir nicht noch ein zweites Mal machen werden.

Vielen Dank und ich halte Euch auf dem laufenden.
Daniela
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #7

Excelaner

Der Unterschied zwischen Selbstzahler und H4 Mietern liegt darin, dass H4 Mieter nichts zu verlieren haben. Wer glaubt, dass die Mieteinnamen vom Amt sicher sind, der irrt. Wenn der der H4 Empfänger sich nicht an die Anweisungen vom Amt hält, dann wird der Vermieter bestraft, indem die Miete ohne Erklärung gestrichen wird. Den H4 Empfänger stört das wenig. Er wohnt weiter in der Wohnung. Der Vermieter muss viel Geld aufwenden, um ihn aus der Wohnung zu klagen. Das dauert Monate oder Jahre, in denen keine Miete eingeht. Der H4 Mieter sitzt das aus. Ihm wird nach dem Verlust der Wohnung wieder eine neue Wohnung vom Amt bezahlt. Solange der H4 Mieter auf Kosten des Vermieters in seiner Wohnung wohnt, freut sich das Amt, weil es seine Kundschaft auf Kosten der Vermieter wohnen lässt. Auch wenn sich nicht alle H4 Mieter so verhalten, so trägt der Vermieter ein enorm großes Risiko.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #8
Martens

Martens

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Solche allgemeinen Ausführen sind wenig hilfreich.

Jeder Vermieter ist unternehmerisch tätig und trägt somit auch ein Ausfallrisiko, genau wie jeder Kaufmann oder Handwerker. Man kann sich übrigens dagegen absichern.

Ich vermiete in einem größeren Objekt viele und in weiteren Objekten immer wieder einzelne Wohnungen an Bezieher von ALG II (sic!) und habe damit insgesamt wenig Probleme.

Christian Martens
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #9

Papabär

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Solche allgemeinen Ausführen sind wenig hilfreich.
Aufgrund der Länge des Beitrages - und weil gestern abend die online-Petting...ähm, Petitions-Seite des Bundestages vorübergehend offline war, tippe ich mal darauf, dass der Beitrag hier nur "zwischengelagert" werden sollte. :rauch003:
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #10

Excelaner

Hallo Herr Martens,
vielen Dank, dass Sie auf meinen Kommentar geantwortet haben.
Meine Ausführungen sind leider sebst erlebt. Ich habe in unterschiedlichen Fällen die Erfahrung gemacht, dass H4 Empfänger ein sehr geringes Pflichtbewusstsein haben. Es gab Ärger mit der Hausordnung, mit Haustieren, Alkohol, Nichteinhaltung von Kündigungsfristen usw. Was meinen Sie, wie man sich gegen ein Ausfallrisiko absichern kann? Ich kenne keine Möglich bei H4 Empfängern. Wenn man an H4 Empfänger vermietet, dann zahlt das Amt nur solange, solange der H4 Empfänger Anspruch darauf hat. Wenn er sich etwas zu Schulden kommen lässt - Versäumter Termin beim Amt wegen Mietverlängerung - dann stellt das Amt die Mietzahlung ein. Als Vermieter hat man nichtmal Anspruch, die Gründe vom Amt zu erfahren. Alle Vermieter sollten wissen, dass das Problem darin besteht, dass nicht das Amt sondern der H4 Empfänger ihr Vertragspartner ist. Die Vermieter haben gegenüber dem Amt keinerlei Ansprüche sondern nur gegegüber dem H4 Empfänger. Wie erfolgreich man als Vermieter hier ist, kann sich jeder selbst ausrechnen.

Der Unterschied zwischen Selbstzahler und H4 Mietern liegt darin, dass H4 Mieter nichts zu verlieren haben. Wer glaubt, dass die Mieteinnamen vom Amt sicher sind, der irrt. Wenn der H4 Empfänger sich nicht an die Anweisungen vom Amt hält, dann wird der Vermieter bestraft, indem die Miete ohne Erklärung gestrichen wird. Den H4 Empfänger stört das wenig. Er wohnt weiter in der Wohnung. Der Vermieter muss viel Geld aufwenden, um ihn aus der Wohnung zu klagen. Das dauert Monate oder Jahre, in denen keine Miete eingeht. Der H4 Mieter sitzt das aus. Ihm wird nach dem Verlust der Wohnung wieder eine neue Wohnung vom Amt bezahlt. Solange der H4 Mieter auf Kosten des Vermieters in seiner Wohnung wohnt, freut sich das Amt, weil es seine Kundschaft auf Kosten der Vermieter wohnen lässt. Auch wenn sich nicht alle H4 Mieter so verhalten, so trägt der Vermieter ein enorm großes Risiko.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #11

Papabär

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  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #12

Pharao

Excelaner schrieb:
Ich habe in unterschiedlichen Fällen die Erfahrung gemacht, dass H4 Empfänger ein sehr geringes Pflichtbewusstsein haben.
Hi,

das ist aber eher bei Langzeitarbeitslosen der Fall, aber da ist jeder Vermieter auch etwas selber schuld, wenn er sich so jemanden ins Haus holt. Jemand der jetzt Arbeitslos wird, wird i.d.R. nicht von heut auf morgen seine Einstellungen bzw sein Verhalten so krass ändern.

Mal abgesehen davon, das man sehr vorsichtig seinen muss mit solchen Aussagen, denn Pauschal ist sowas i.d.R. nie gültig !

Excelaner schrieb:
Wenn er sich etwas zu Schulden kommen lässt - Versäumter Termin beim Amt wegen Mietverlängerung - dann stellt das Amt die Mietzahlung ein.
Sorry, das klingt eher so als würde man auf Miete verzichten müssen als Vermieter und das stimmt so nicht, nur weil der Kunde evtl. vergessen hat einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Lediglich kann es i.d.R. hier zu verspäteter Mietzahlung kommen. Mal abgesehen davon, das man für einen Weiterbewilligungsantrag keinen Termin benötigt ....

Auch wird die Zahlung i.d.R. nicht komplett eingestellt, wenn der Kunde seinen anderen Pflichten nicht nachkommt.

Excelaner schrieb:
Als Vermieter hat man nichtmal Anspruch, die Gründe vom Amt zu erfahren
Ist auch völlig richtig so, das geht nämlich den Vermieter garnix an.

Komischer weise wird bei einem Alg2-Bezieher sehr häufig dieses Recht auf "Auskunft" angenommen, im Gegensatz zu einem Erwerbstätigen. In beiden Fällen hat der Vermieter aber null Rechte auf Auskunft.

Excelaner schrieb:
Den H4 Empfänger stört das wenig. Er wohnt weiter in der Wohnung. Der Vermieter muss viel Geld aufwenden, um ihn aus der Wohnung zu klagen. Das dauert Monate oder Jahre, in denen keine Miete eingeht. Der H4 Mieter sitzt das aus. Ihm wird nach dem Verlust der Wohnung wieder eine neue Wohnung vom Amt bezahlt.
Also a) kann dir das mit JEDEM Mieter passieren, das er keine Miete mehr zahlt, b) gerade die, die Alg2 beziehen tuten sich i.d.R. schwerer eine neue angemessene Wohnung zu finden, wo u.a. auch der Vermieter an sie vermieten will und c) wenn jemand wegen Mietschulden einträge hat, dann erschwert das das ganze nochmals zusätzlich enorm, also die Wohnungssuche !

Excelaner schrieb:
Solange der H4 Mieter auf Kosten des Vermieters in seiner Wohnung wohnt, freut sich das Amt, weil es seine Kundschaft auf Kosten der Vermieter wohnen lässt
Wenn überhaupt, dann freut sich hier der Steuerzahler .....
 
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  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #13

Tobias1985

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Der Unterschied zwischen Selbstzahler und H4 Mietern liegt darin, dass H4 Mieter nichts zu verlieren haben. Wer glaubt, dass die Mieteinnamen vom Amt sicher sind, der irrt. Wenn der der H4 Empfänger sich nicht an die Anweisungen vom Amt hält, dann wird der Vermieter bestraft, indem die Miete ohne Erklärung gestrichen wird. Den H4 Empfänger stört das wenig. Er wohnt weiter in der Wohnung. Der Vermieter muss viel Geld aufwenden, um ihn aus der Wohnung zu klagen. Das dauert Monate oder Jahre, in denen keine Miete eingeht. Der H4 Mieter sitzt das aus. Ihm wird nach dem Verlust der Wohnung wieder eine neue Wohnung vom Amt bezahlt. Solange der H4 Mieter auf Kosten des Vermieters in seiner Wohnung wohnt, freut sich das Amt, weil es seine Kundschaft auf Kosten der Vermieter wohnen lässt. Auch wenn sich nicht alle H4 Mieter so verhalten, so trägt der Vermieter ein enorm großes Risiko.

Das Jobcenter kann bis zu 100% Sanktionen wenn der ALG-II-Bezieher Dinge nicht einhält. Aber die Miete kann das Jobcenter nicht kürzen, wenn der Mieter in Deiner Wohnung lebt. Welcher ahnungslose Gauner hat Dir das erzählt?

Es gibt viele, die meinen, dass ALG-II-Bezieher die besseren Mieter sind, da die Miete direkt vom Amt kommt und so sicher ist. Wobei man stets auf die Mieterstruktur achten sollte.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #14

Papabär

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Aber die Miete kann das Jobcenter nicht kürzen, wenn der Mieter in Deiner Wohnung lebt. Welcher ahnungslose Gauner hat Dir das erzählt?
Ähem <handheb> z.B. §31a SGB II. Diese Erfahrung musste ich auch schon leidvoll machen. Zwar kommt das nicht alle Tage vor - jedoch hier wird der Vermieter zum Vollstreckungsgehilfen des JC gemacht (ist soetwas eigentlich Verfassungskonform?).

Theoretisch kann man - im Anschluss an diese Sanktion - eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, und i.d.R. überweist das JC dann bis zu 10% der Grundleistungen direkt an den Vermieter ... aber dafür muss der Leistungsempfänger mitspielen. Und jemand der eine 100%ige Sanktion riskiert ist in aller Regel als "Mitspieler" ungeeignet.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #15
Pitty

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Das Jobcenter kann bis zu 100% Sanktionen wenn der ALG-II-Bezieher Dinge nicht einhält. Aber die Miete kann das Jobcenter nicht kürzen, wenn der Mieter in Deiner Wohnung lebt.

Klar, das der ALGII Bezieher dann lieber nicht mehr die Miete bezahlt und sich von dem Mietgeld lieber etwas zum essen kauft. Und wie schon gesagt, jede Eklärung die Miete an den Vermieter zu überweisen wird in solchen Fällen ganz schnell wiederrufen.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #16

Madlen

Hartz 4 nicht alle sind gleich...

Hallo ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Viel gelesen...
Grundsätzlich kann ich Vermieter verstehen, bei dem Thema hartz 4 Mieter. Es sind aber nicht alle so. In meinem Verwandtenkreis habe ich eine kleine Hartz 4 Familie.
Sie sind nicht ganz freiwillig dadrin. Sie haben ein Kind. Ihre derzeitige Wohnung ist mit
Schimmel befallen. Zahlen ihre Miete weiter in volle Höhe und pünktlich. Seit 6 . Monaten suchen sie nun in Berlin und Brandenburg eine 3. Zimmer Wohnung um dann auch besser einen Job zu finden. Sie wohnen auf dem Land ziemlich fern ab....
Das Kind ist durch den Schimmel schon erkrankt. Aufgrund von privatinsolvenz und hartz 4 bekommen sie keine Wohnung. Ständig Absagen, Mietschuldfreiheitbescheinung ist vorhanden.
Ich muss doch sagen, es sind nicht alle schlecht.

Was ist denn einer hat Arbeit mietet ne wohnung und 3. Monate später ist er arbeitslos und auch hartz 4? Schon hat doch der Vermieter wieder ein hartz 4 Empfänger in der wohnung. Ich denke je nach dem sollte man doch ehrlichen Menschen ne Chance geben.

Die kleine Familie die gerade ne wohnung sucht, geht immer gleich mit der Wahrheit um.
Ja Schufa schlecht, hartz 4 und privatinsolvenz...
Dennoch werden sie überall abgelehnt.
Das ist nicht mehr menschlich....
Da hat auch keiner ein Herz....
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #18

Pharao

Ich denke je nach dem sollte man doch ehrlichen Menschen ne Chance geben.
Hi Madlen,

grundsätzlich richtig, aber dieses Risiko muss man sich ggf. als Vermieter auch leisten können ! Denn ist der Mietvertrag erstmal unterzeichnet und der Mieter in der Wohnung, dann bekommt ein Vermieter einen unliebsamen Mieter nur schwer wieder raus und das kann im schlimmsten Fall für manche Eigentümer der finanzielle Ruin sein oder eben sehr viel "Lehrgeld".


Ganz anders ist das im Arbeitsrecht, da gibt es zB die Probezeit in der man einen unliebsamen Angestellten ganz schnell und einfach wieder kündigen kann. Das Risiko bei einem AG ist also wesendlich geringer als bei einem Vermieter.


Madlen schrieb:
Die kleine Familie die gerade ne wohnung sucht, geht immer gleich mit der Wahrheit um.
Ja Schufa schlecht, hartz 4 und privatinsolvenz...
Dennoch werden sie überall abgelehnt.
Das ist nicht mehr menschlich....
Da hat auch keiner ein Herz....
Also bei mir zählt durchaus der erste Eindruck vom Mietinteressent und dann i.d.R erst die Daten/Fakten.

Zumal es m.E. taktisch auch nicht sehr klug ist, gleich mit den "harten Fakten" an zu kommen, wie "Schufa schlecht, hartz 4 und privatinsolvenz" bzw. es kommt auch immer etwas darauf an, wie man so was dann im richtigen Moment rüberbringt. Und wenn dann solche Sätze kommen wie, "ich müsste mal diesen Wisch vom Amt ausfüllen", ect., sorry, dann wird das eben nix.
 
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  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #19

Madlen

Vermieter hartz 4

Selbstverständlich verstehe ich Vermieter. Wie gesagt ob ALG 2 oder hartz 4.
Man bekommt nur ALG 2 wenn man entsprechend verdient hat. Ist das ALG 2 gleich der hartz 4 Satz bist du gleich in Hartz 4 drin. Also was für ein Blödsinn man von sich gibt. Hinzu das die Familie mal nicht freiwillig drin ist. Was mich so traurig macht, das viele alle über ein Kamm schleifen. Krass, ehrlich.
 
  • Vermietung an Hartz 4 Bezieher Beitrag #20
Pitty

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ALG 2 oder Harz 4 ist doch die gleiche Suppe. Man bekommt bei Arbeit nur einen entsprechenden Freibetrag. Ansonsten sind die Sätze gleich und werden vom gleichen Sachbearbeiter bewilligt. :smile024:
 
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Vermietung an Hartz 4 Bezieher

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