laser
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Werte Foristas!
Folgender Fall:
Vermieter und Mieter sind sich über die Vermietung einer möblierten Wohnung auf Zeit (von Juni bis Oktober) einig geworden. Der Vermieter würde allerdings die Wohnung für einen kurzen Zeitraum (7-10 Tage) im Juli oder August selbst nutzen wollen. Der M ist damit einverstanden dass, falls dies eintreten sollte, er für den Zeitraum gerne die Wohnung dem Vermieter überlassen und vorläufig in einer anderen Bleibe unterkommen würde.
Schriftlich könnte man das im MV in etwa so festhalten:
„Der M erklärt sich damit einverstanden dem VM die Wohnung in den Monaten Juli oder August einmalig für maximal 10 Tage zur Verfügung zu stellen. Für diesen Zeitraum fällt für den M keine Miete an. Der VM wird den M mindestens 15 Tage vorher über das gewünschten Einzugsdatum informieren. „
Kann man das so machen? Ist das einigermaßen rechtssicher? Entgeht mir da evtl. etwas was zu Ärger führen könnte?
Besten Dank!
Folgender Fall:
Vermieter und Mieter sind sich über die Vermietung einer möblierten Wohnung auf Zeit (von Juni bis Oktober) einig geworden. Der Vermieter würde allerdings die Wohnung für einen kurzen Zeitraum (7-10 Tage) im Juli oder August selbst nutzen wollen. Der M ist damit einverstanden dass, falls dies eintreten sollte, er für den Zeitraum gerne die Wohnung dem Vermieter überlassen und vorläufig in einer anderen Bleibe unterkommen würde.
Schriftlich könnte man das im MV in etwa so festhalten:
„Der M erklärt sich damit einverstanden dem VM die Wohnung in den Monaten Juli oder August einmalig für maximal 10 Tage zur Verfügung zu stellen. Für diesen Zeitraum fällt für den M keine Miete an. Der VM wird den M mindestens 15 Tage vorher über das gewünschten Einzugsdatum informieren. „
Kann man das so machen? Ist das einigermaßen rechtssicher? Entgeht mir da evtl. etwas was zu Ärger führen könnte?
Besten Dank!