Hallo liebe Leser des Forums,
ich hoffe sehr, dass ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen oder mir sagen könnt, an wen/wohin ich mich wenden soll.
Folgende Situation: Meine Eltern ziehen aus einem anderen Bundesland (Hessen) zu mir in die Nähe nach Baden Württemberg. Mama ist Rentnerin, Papa wird in März 2019 Rentner. Mama kriegt ca. 100 € Rente, Papa wird ca. 550 € Rente erhalten. Da beide eine kleine Rente bekommen (werden), werden sie vom Staat Sozialhilfe/Grundsicherung bekommen.
Frage 1: Ich kaufe eine Eigentumswohnung und vermiete sie an Eltern. Werden die Eltern trotzdem eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt (Miete) bekommen, obwohl ich die Eigentümerin der Wohnung bin? Mein jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV liegt unter 100.000 €.
Frage 2: Oder muss ich als Tochter die Eltern finanziell unterstützen und den Eltern die Wohnung zum Wohnen kostenlos übergeben? Oder kann ich zumindest nur einen Teilbetrag für die Miete von den beiden verlangen?
Frage 3: Können die Eltern, die Sozialhilfe im Bundesland (Hessen) beziehen, wo sie gearbeitet haben, während der Rente in ein anderes Bundesland (Baden Württemberg) umziehen und kriegen sie trotzdem Hilfe vom Staat oder gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit sie die Sozialhilfe bekommen können?
Frage 4: Ich kaufe die Wohnung und trage die Eltern als Eigentümer der Wohnung ein, die Sozialhilfe beziehen werden. Würde es der Staat erlauben und den beiden weiterhin Sozialhilfe zahlen?
Vielen lieben Dank.
ich hoffe sehr, dass ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen oder mir sagen könnt, an wen/wohin ich mich wenden soll.
Folgende Situation: Meine Eltern ziehen aus einem anderen Bundesland (Hessen) zu mir in die Nähe nach Baden Württemberg. Mama ist Rentnerin, Papa wird in März 2019 Rentner. Mama kriegt ca. 100 € Rente, Papa wird ca. 550 € Rente erhalten. Da beide eine kleine Rente bekommen (werden), werden sie vom Staat Sozialhilfe/Grundsicherung bekommen.
Frage 1: Ich kaufe eine Eigentumswohnung und vermiete sie an Eltern. Werden die Eltern trotzdem eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt (Miete) bekommen, obwohl ich die Eigentümerin der Wohnung bin? Mein jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV liegt unter 100.000 €.
Frage 2: Oder muss ich als Tochter die Eltern finanziell unterstützen und den Eltern die Wohnung zum Wohnen kostenlos übergeben? Oder kann ich zumindest nur einen Teilbetrag für die Miete von den beiden verlangen?
Frage 3: Können die Eltern, die Sozialhilfe im Bundesland (Hessen) beziehen, wo sie gearbeitet haben, während der Rente in ein anderes Bundesland (Baden Württemberg) umziehen und kriegen sie trotzdem Hilfe vom Staat oder gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit sie die Sozialhilfe bekommen können?
Frage 4: Ich kaufe die Wohnung und trage die Eltern als Eigentümer der Wohnung ein, die Sozialhilfe beziehen werden. Würde es der Staat erlauben und den beiden weiterhin Sozialhilfe zahlen?
Vielen lieben Dank.