Vermietung GARAGE, ist der Stellplatz davor automatisch dabei?

Diskutiere Vermietung GARAGE, ist der Stellplatz davor automatisch dabei? im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, die Garagen unseres 2-Fam.-Hauses befinden sich im Hof, habe mit den Mietern einen Vertrag über Garage abgeschlossen. Diese wird nun aber...
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Ute27

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Hallo,

die Garagen unseres 2-Fam.-Hauses befinden sich im Hof, habe mit den Mietern einen Vertrag über Garage abgeschlossen. Diese wird nun aber als Lagerraum genutzt und das Auto einfach DAVOR gestellt. Dürfen die das? Im Mietvertrag wurde ausschließlich die Garage vermietet.

LG
Ute aus Ludwigshafen
 
  • Vermietung GARAGE, ist der Stellplatz davor automatisch dabei? Beitrag #2

Heizer

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Zu jeder Garage gehört eine Zufahrt. Sonst wäre sie ja nicht benutzbar. Auch wenn Du sie nicht ausdrücklich mitvermietet hast musst Du zu mindest ein Nutzungsrecht gewähren.

Wenn Dir das nicht gefällt kannst Du sie ja kündigen wegen nicht vertragsmäßiger Nutzung. Da brauchst Du nicht so lange Fristen einhalten wie bei Wohnraummietverträgen.
 
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RMHV

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Original von Heizer
Zu jeder Garage gehört eine Zufahrt. Sonst wäre sie ja nicht benutzbar. Auch wenn Du sie nicht ausdrücklich mitvermietet hast musst Du zu mindest ein Nutzungsrecht gewähren.

Dass eine Garage eine Zufahrt benötigt, dürfte kaum zu betreiten sein. Dass die Zufahrt vorhanden ist, sollte sich aus dem Sachverhalt ergeben. Immerhin lautet der Frage, ob der Mieter sein Fahrzeug im Bereich der Zufahrt parken darf und keineswegs, ob der Mieter die Zufahrt benutzen darf um ein Auto in die Garage zu fahren.
Die Antwort ist eigentlich nicht so schwierig zu finden. Vermietet wurde eine Garage. Diese Garage steht dem Mieter zur ausschließlichen Nutzung im vereinbarten Rahmen zur Verfügung. Mit dem Abschluss des Mietvertrags über die Garage hat der Mieter einen Anspruch auf die Mitbenutzung der Verkehrsflächen. Dieses Mitbenutzungsrecht ist allerdings beschränkt auf die Benutzung der Verkehrsflächen als Verkehrsflächen. Keinesfalls kann der Mieter sich einen Teil der Verkehrsflächen dauerhaft aneignen.
 
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aspren01

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Wenn das geparkte Fahrzeug andere behindert, dann wuerde ich dagegen vorgehen mit den Argumenten wie von RMHV aufgefuehrt. Wenn es jedoch niemanden stoert und er die Garage fuer andere Zwecke benutzt (die der Garage nicht schaden) wuerde ich einfach ein Auge zudruecken.
 
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