Vermietung nach eigener Nutzung

Diskutiere Vermietung nach eigener Nutzung im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Nach 5 Jahren eigener Nutzung beabsichtige ich, meine Eigentumswohnung zu vermieten. Was kann in einem solchen Fall als Herstellkosten angenommen...
  • Vermietung nach eigener Nutzung Beitrag #1

traumchance

Nach 5 Jahren eigener Nutzung beabsichtige ich, meine Eigentumswohnung zu vermieten. Was kann in einem solchen Fall als Herstellkosten angenommen werden? Der damalige Kaufpreis? Gelten hier andere Abschreibungszeiträume und Berechnungsgrundlagen?
 
  • Vermietung nach eigener Nutzung Beitrag #2

Andy027

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Vorschlag:
Ermittlung der ursprünglichen Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten gem. Einkommensteuergesetz - §6 Absatz 1 stützt sich hier allerdings (gem. entsprechender Hinweise in Richtlinie 32a) auf das Handelsrecht.
Also Kaufpreis + Maklergebühren + Grunderwerbsteuer + Notar und sonstige Nebenkosten sind die Anschaffungskosten für den GRUND UND BODEN und das GEBÄUDE.
Die Aufteilung könnte problematisch werden, aber wenn Du den Grund und Boden mit 30% annimmst, wird das von der Finanzverwaltung wohl akzeptiert.
Die restlichen 70% sind der Gebäudeanteil, also die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Abschreibung.
Jetzt fiktiv die Abschreibung für die Zeit der Selbstnutzung abziehen und Du hast den aktuellen Buchwert des Gebäudes. Abschreibung wird wohl nur noch linear nach §7 Absatz 4 Einkommensteuergesetz möglich sein.
Im Zweifelsfall nachlesen oder den Steuerberater dazu konsultieren :zwinker
 
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