vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken

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  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #1
lostcontrol

lostcontrol

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hallo ihr lieben,

ich hab in meinem haus 2 schöne grosse räume, die sich wunderbar für seminare, workshops etc. eignen und von mir selbst nur in ausnahmefällen genutzt werden.
in der praxis hab ich die räume auch tatsächlich schon "schwarz" an eine freundin für workshops "vermietet".

das ist natürlich kein zustand, und ich würde das gerne auf ganz offizielle beine stellen, schon weil es tatsächlich diverse anfragen gibt, die ich leider abschlägig beantworten musste, weil ich ja keine offizielle rechnung stellen kann, ohne das alles entsprechend abgeklärt zu haben.

könnt ihr mir was dazu sagen, was ich beachten muss?
brauche ich einen gewerbeschein dafür, meine privaten räume "offiziell" tage- oder stundenweise zu vermieten?
wie sieht das steuerlich aus?

über antworten wäre ich wirklich herzlich dankbar!

grüssle
lostcontrol
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #2

Capo

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Um eine Rechnung stellen zu können, braucht man einen Gewerbeschein. Also einfach mal zum Gewerbeamt und informieren.
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #3
lostcontrol

lostcontrol

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hallo capo,

hm - ich hatte sowas befürchtet.
blöderweise kann ich gerade aber kein gewerbe anmelden nur dafür, da ich gerade arbeitslos bin bzw. in einer von der agentur für arbeit bezahlten weiterbildung sitze - das gäbe ärger (hatte darüber schon mal mit meiner betreuerin dort gesprochen).

obwohl - eigentlich hab ich doch € 165,-- frei... ich werd da vielleicht nochmal anrufen und nachhaken...

auf jeden fall mal vielen dank, werde mich weiter schlau machen, und wer sonst noch tipps dazu hat, ich wär auch weiterhin dankbar (z.b. vertragsgestaltung etc.).
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #4

RMHV

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Original von lostcontrol
hallo capo,

hm - ich hatte sowas befürchtet.
blöderweise kann ich gerade aber kein gewerbe anmelden nur dafür, da ich gerade arbeitslos bin bzw. in einer von der agentur für arbeit bezahlten weiterbildung sitze - das gäbe ärger (hatte darüber schon mal mit meiner betreuerin dort gesprochen).

obwohl - eigentlich hab ich doch € 165,-- frei... ich werd da vielleicht nochmal anrufen und nachhaken...

auf jeden fall mal vielen dank, werde mich weiter schlau machen, und wer sonst noch tipps dazu hat, ich wär auch weiterhin dankbar (z.b. vertragsgestaltung etc.).

Die Lösung könnte ein gewerblicher Zwischenmieter sein. Der Eigentümer vermietet die Räume dauerhaft an den Zwischenmieter und erzielt damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es gibt soweit keinen Unterschied zu Vermietung einer Wohnung. Die Vermarktung der Räume für Kurzzeitnutzungen übernimmt dann der gewerbliche Zwischenmieter. Es versteht sich von selbst, dass der Zwischenmieter für die Übernahme des Vermarktungsrisikos auch einen Gewinn erzielen möchte.
Denkbar erscheint mir, dass der Eigentümer am Zwischenmieter beteiligt ist ohne dadurch ein Gewerbe zu betreiben und Leistungsansprüche zu verlieren.
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

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ui danke RMHV - das is 'ne prima idee.

da könnte ich ja meine mutter einsetzen, deren bürokram erledige ich ja ohnehin und die hat auch eine betriebsnummer (da sie ja offiziell z.b. einen hausmeister beschäftigt).
die einnahmen blieben dann vollständig bei mir als "entschädigung" für meine ehrenamtliche hausverwalterei (genau genommen könnte man das nämlich auch in diese schublade stecken).

reicht eine betriebsnummer dafür?
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #6

RMHV

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Original von lostcontrol
reicht eine betriebsnummer dafür?

Die Betriebsnummer wird für den Bereich der Sozialversicherung benötigt. Zusätzlich ist noch eine Gewerbeanmeldung und eine Steuer-Nr. erforderlich.

Abschließend aber noch ein Tipp: erst denken, dann handeln...

Buchführungspflichten sollten beachtet werden :zwinker
 
  • vermietung von privaträumen zu kommerziellen zwecken Beitrag #7
lostcontrol

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hallo RMHV,

Original von RMHV
Abschließend aber noch ein Tipp: erst denken, dann handeln...
na das sowieso - drum frag ich ja zusätzlich hier.
aber das entsprechende gespräch mit dem steuerberater ist auch schon terminiert, und wenn das alles so geht wie ich mir das vorstelle, dann machen wir das offiziell ab 01.01.2007.

wegen der buchführungpflichten brauchst du dir keine sorgen zu machen - ich war ja schon zweimal selbständig und kenn mich mit buchhaltung und diversen kaufmännischen spielregeln gut genug aus, dass es da keine probleme geben wird. (ich musste meinen gewerbeschein zuletzt ja nur abgeben, weil ich meine teilzeitstelle verloren habe und dann das arbeitsamt nicht mitgespielt hätte bzw. es hätte dann kein alg gegeben, und da der gewerbeschein eigentlich nur für kleinere projekte nebenher da war, hätte es dann nicht mehr zum leben gereicht).

weiterhin wär ich aber sehr froh um tipps zur vertragsgestaltung - was bei kurzfristigen vermietungen (tage- bzw. stundenweise) zu beachten ist (versicherungen etc.).

grüssle
lostcontrol
 
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