AnnePooh
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Hallöle,
ich bin ein wenig verunsichert, was die Verrechnung von Mietrückständen mit Teilzahlungen anbelangt.
Folgender Sachverhalt:
...verwaltetes Haus hatte Eigentümerwechsel von 08.2006 auf 09.2006, Verwaltung haben wir behalten.
...Wohnungsmieter hat Rückstand: volle Miete 08.+09.2006 zzgl. Rückbelastungsgebühren wegen fehlgeschlagenem Einzugsversuch für beide Monate (mangels Deckung)
...Mieter hat nun an den neuen Eigentümer gezahlt, mit Vermerk "Mietausgleich 08.+09.2006", jedoch nicht in voller Höhe.
Wie muss jetzt die Verrechnung nun korrekter Weise erfolgen?
Wäre dieser Weg der richtige?
...volle Miete 08.2006; Rest auf Miete 09.2006 (es verbliebe noch Rest 09.2006 zzgl. beider RL-Gebühren, welche in nun noch einmal anmahnen würde...)
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten.
Anne
ich bin ein wenig verunsichert, was die Verrechnung von Mietrückständen mit Teilzahlungen anbelangt.
Folgender Sachverhalt:
...verwaltetes Haus hatte Eigentümerwechsel von 08.2006 auf 09.2006, Verwaltung haben wir behalten.
...Wohnungsmieter hat Rückstand: volle Miete 08.+09.2006 zzgl. Rückbelastungsgebühren wegen fehlgeschlagenem Einzugsversuch für beide Monate (mangels Deckung)
...Mieter hat nun an den neuen Eigentümer gezahlt, mit Vermerk "Mietausgleich 08.+09.2006", jedoch nicht in voller Höhe.
Wie muss jetzt die Verrechnung nun korrekter Weise erfolgen?
Wäre dieser Weg der richtige?
...volle Miete 08.2006; Rest auf Miete 09.2006 (es verbliebe noch Rest 09.2006 zzgl. beider RL-Gebühren, welche in nun noch einmal anmahnen würde...)
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten.
Anne