versäumte???Betriebskostenabrechnungen

Diskutiere versäumte???Betriebskostenabrechnungen im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Guten Abend zusammen. Folgende Problematik: Seit bestehen des Mietvertrages(2002) bekamen wir für unsere kleine feine Wohnung keine ordentliche...
  • versäumte???Betriebskostenabrechnungen Beitrag #1

Randy

Guten Abend zusammen.
Folgende Problematik: Seit bestehen des Mietvertrages(2002) bekamen wir für unsere kleine feine Wohnung keine ordentliche Betriebskostenabrechnung zugesendet. Der Vertrag wurde zum 31.08.2006 durch uns wegen Umzugs in ein anderes Objekt gekündigt. Im Kündigungsschreiben machten wir den Vermieter darauf aufmerksam und verlangten "sanft" die Zusendung der entsprechenden Abrechnungen ohne Frist. Bisher bekamen wir nicht einmal die Bestätigung der Kündigung. Wie geht´s nun weiter????. Wir rechnen mit einem Guthaben, da die sog. warmen Betriebskosten (Strom,Gas) über die Stadtwerke direkt abgerechnet werden und die Vorrauszahlung eigentlich nicht gerade wenig ist. Für jeden Tip dankbar.....
 
  • versäumte???Betriebskostenabrechnungen Beitrag #2

Capo

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Die vergangenen Abrechnungen/ Forderungen sind verjährt und können nicht mehr gefordert werden. Also ist nur die Abrechnung, die max ein Jahr her ist, gefordert werden. Ablauf der Frist zur Erstellung: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
 
  • versäumte???Betriebskostenabrechnungen Beitrag #3
Martens

Martens

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Einspruch!

Verjährung tritt nach drei Jahren ein und nicht nach einem.

Der Mieter hat also Anspruch auf sämtliche Abrechnungen, die anteilige Abrechnung 2002 konnte frühestens 2003 erstellt werden und verjährt somit erst am 31.12.2006

Richtig ist, daß Forderungen der Vermieters an den Mieter auf Nachzahlung nach einem Jahr verjähren, sofern der Vermieter keine Abrechnung erstellt hat.

Also, was tun?
Den Vermieter unter Fristsetzung zur Abrechnung auffordern, nötigenfalls die Abrechnungen einklagen um dann den Guthabensbetrag einzufordern / einzuklagen.

Klassischerweise stellt man als Mieter die Vorauszahlungen ein und fordert die gezahlten des Vorjahres zurück, sobald eine Abrechnung überfällig ist, soetwas motiviert den Vermieter meistens. :zwinker
Aber das geht ja im vorliegenden Falle nicht mehr...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • versäumte???Betriebskostenabrechnungen Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von Martens
Einspruch!

Verjährung tritt nach drei Jahren ein und nicht nach einem.

Der Mieter hat also Anspruch auf sämtliche Abrechnungen, die anteilige Abrechnung 2002 konnte frühestens 2003 erstellt werden und verjährt somit erst am 31.12.2006

Richtig ist, daß Forderungen der Vermieters an den Mieter auf Nachzahlung nach einem Jahr verjähren, sofern der Vermieter keine Abrechnung erstellt hat.

Also, was tun?
Den Vermieter unter Fristsetzung zur Abrechnung auffordern, nötigenfalls die Abrechnungen einklagen um dann den Guthabensbetrag einzufordern / einzuklagen.

Klassischerweise stellt man als Mieter die Vorauszahlungen ein und fordert die gezahlten des Vorjahres zurück, sobald eine Abrechnung überfällig ist, soetwas motiviert den Vermieter meistens. :zwinker
Aber das geht ja im vorliegenden Falle nicht mehr...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens

sehe ich genauso, die Forderung verjährt gemäß 199 BGB, nur einwendungen gegen die Abrechnung kann der MIeter innerhalb von einen Jahr nach erhalt gelten machen gemäß 556 abs 2
 
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