Hallo,
typischerweise übernimmt der Verwalter in einer WEG-Versammlung auch die Leitung selbiger. Was passiert dann eigentlich, wenn dieser in einer Versammlung mit sofortiger Wirkung abgewählt und danach ein neuer Verwalter bestellt wird? Geht dann mit diesen Wahlschritten auch die Versammlungsleitung auf den neuen Verwalter über oder ist der alte Verwalter noch verpflichtet, die Versammlung zu Ende zu führen?
Danke und Grüße
typischerweise übernimmt der Verwalter in einer WEG-Versammlung auch die Leitung selbiger. Was passiert dann eigentlich, wenn dieser in einer Versammlung mit sofortiger Wirkung abgewählt und danach ein neuer Verwalter bestellt wird? Geht dann mit diesen Wahlschritten auch die Versammlungsleitung auf den neuen Verwalter über oder ist der alte Verwalter noch verpflichtet, die Versammlung zu Ende zu führen?
Danke und Grüße