verschiedene Probleme mit dem Vermieter

Diskutiere verschiedene Probleme mit dem Vermieter im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen .. bin neu hier und freu mich auf die Zusammenarbeit. So nun zu meinem Problem: 1. bin seit 2003 in einer neuen Wohnung drinn...
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #1

visus

Hallo zusammen .. bin neu hier und freu mich auf die Zusammenarbeit.

So nun zu meinem Problem:

1. bin seit 2003 in einer neuen Wohnung drinn und der Vermieter stellt mir eine Nebenkostenabrechnung aus ohne mir zu belegen wie diese Kosten entstanden sind. ( Er ist der Eigentümer der einen Wohnung )
Er möchte Sie mir ( Kopie ) aus Datenschutzgründen nicht überlassen nur bei Ihm zu Hause einsicht gewähren.

2. wohne in einem 12 Familien Haus und habe die kleinste Wohnung.
Alle Positionen sei es die Grundsteuer, Versicherung Müllabfuhr etc. werden nach dem Schlüssel "w" Wohnungseinheiten berechnet. ausser der Wasserverbraucht. der geht nach m³
sollte dies nicht nach m² der Wohnung geschehen ?
Denn wieso zahle ich mit meinen 74 m² genauso viel wie mein Nachbar mit über 100 m²

3. haben seit letztem Jahr eine Putzfrau bekommen ( Hausreinigung / und Fenster des Treppenhauses ) obwohl wir dagegen waren haben fast alle Eigentümer sich dafür entschieden für sagenhafte 20 Euro im Monat.
( Wurde von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen ) bin nur Mieter.

Ich habe mich damit nicht einverstanden erklärt und einen Kostenvoranschlag einer anderen Firma in Höhe von 7,80 Euro im Monat besogt. Dieser wurde nicht beachtet.
Muss ich die Putzfrau bezahlen ? obwohl ich nicht eine original Abrechnung gesehen habe ? und diese total überteuert ist ?

auf Wunsch veröffentliche ich meine Abrechnung um die Verständlichkeit zu wahren.

Ich bin sehr Dankbar über ausfürliche Antworten.

Danke visus
 
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #2

wolle

Original von visus
1. bin seit 2003 in einer neuen Wohnung drinn und der Vermieter stellt mir eine Nebenkostenabrechnung aus ohne mir zu belegen wie diese Kosten entstanden sind. ( Er ist der Eigentümer der einen Wohnung )
Er möchte Sie mir ( Kopie ) aus Datenschutzgründen nicht überlassen nur bei Ihm zu Hause einsicht gewähren.
Der Datenschutz ist Blödsinn. Er kann ja den Namen Raus nehmen. Wichtig ist sowohl der Verbrauch, als auch der Preis. Du bist im Recht und kannst das verlangen. Wenn der Eigentümer nicht reagiert, würde ich den Verwalter darauf hinweisen (sofern der die Verwaltung hauptberuflich ausübt)

Original von visus
2. wohne in einem 12 Familien Haus und habe die kleinste Wohnung.
Alle Positionen sei es die Grundsteuer, Versicherung Müllabfuhr etc. werden nach dem Schlüssel "w" Wohnungseinheiten berechnet. ausser der Wasserverbraucht. der geht nach m³
sollte dies nicht nach m² der Wohnung geschehen ?
Denn wieso zahle ich mit meinen 74 m² genauso viel wie mein Nachbar mit über 100 m²
Das steht in deinem Mietvertrag. Mit deiner Unterschrift hast du die Abrechnungsmethode akzeptiert. Die darf der Vermieter auch nicht im Nachhinein ändern.

Original von visus
3. haben seit letztem Jahr eine Putzfrau bekommen ( Hausreinigung / und Fenster des Treppenhauses ) obwohl wir dagegen waren haben fast alle Eigentümer sich dafür entschieden für sagenhafte 20 Euro im Monat.
( Wurde von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen ) bin nur Mieter.
Du wurdest nicht ausgeschlossen. Eigentümerversammlungen sind nunmal für Eigentümer. Was dort beschlossen wird, steht. Wenn die Eigentümerversammlung mehrere Angebote von Firmen eingeholt hat und das beste Preis Leistungsverhältnis gewählt wurde, ist das vom Mieter zu akzeptieren.
Das billigste Angebot ist nicht immer das beste.
Original von visus
Ich habe mich damit nicht einverstanden erklärt und einen Kostenvoranschlag einer anderen Firma in Höhe von 7,80 Euro im Monat besogt. Dieser wurde nicht beachtet.
Muss ich die Putzfrau bezahlen ? obwohl ich nicht eine original Abrechnung gesehen habe ? und diese total überteuert ist ?
Die Original Abrechnung solltest du sehen. Mach einen Termin mit dem Vermieter aus und schau sie dir an. Wie kannst du sagen, dass eine Firma ihre Dienstleistungen völlig überteuert anbietet, wenn du nie sowohl das originalAngebot noch die Abrechnung gesehen hast. Vielleicht hast du ja auch den Aussenbereich, Kellerräume, Technikräume etc bei deinem Angebot vergessen. Wenn dann noch der Schneedienst oder ähnliches hinzu kommt, kann der Preis auch bei deinem Angebot anders aussehen.
 
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #3

DiplomHM

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Hallo! Ich geh mit Capo da nicht ganz konform:

Original von visus
1. bin seit 2003 in einer neuen Wohnung drinn und der Vermieter stellt mir eine Nebenkostenabrechnung aus ohne mir zu belegen wie diese Kosten entstanden sind. ( Er ist der Eigentümer der einen Wohnung )
Er möchte Sie mir ( Kopie ) aus Datenschutzgründen nicht überlassen nur bei Ihm zu Hause einsicht gewähren.

Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss keine Kopien zur Verfügung stellen. Dem Mieter muss aber Einsicht in die Abrechnungs-Unterlagen gewährt werden. Und das macht er Ja. Sich auf "Datenschutz" zu beziehen ist zwar Blödsinn, aber dennoch ist er hier im Recht.

Original von visus
2. wohne in einem 12 Familien Haus und habe die kleinste Wohnung.
Alle Positionen sei es die Grundsteuer, Versicherung Müllabfuhr etc. werden nach dem Schlüssel "w" Wohnungseinheiten berechnet. ausser der Wasserverbraucht. der geht nach m³
sollte dies nicht nach m² der Wohnung geschehen ?
Denn wieso zahle ich mit meinen 74 m² genauso viel wie mein Nachbar mit über 100 m²

Wasserverbrauch nach m³ ist vollkommen in Ordnung, sofern jeder seinen eigenen Zähler hat. Andere - verbrauchsunabhängige Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, etc. - nach der Fläche umzulegen ist auch rechtlich okay. Der Vermieter darf aber den Abrechnungsschlüssel nach belieben ändern. Z. B. Müllabfuhr auf die Personenanzahl und nicht auf die Fläche umlegen. Der Wechsel wäre okay und rechtens.

Original von visus
3. haben seit letztem Jahr eine Putzfrau bekommen ( Hausreinigung / und Fenster des Treppenhauses ) obwohl wir dagegen waren haben fast alle Eigentümer sich dafür entschieden für sagenhafte 20 Euro im Monat.
( Wurde von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen ) bin nur Mieter.

Ich habe mich damit nicht einverstanden erklärt und einen Kostenvoranschlag einer anderen Firma in Höhe von 7,80 Euro im Monat besogt. Dieser wurde nicht beachtet.
Muss ich die Putzfrau bezahlen ? obwohl ich nicht eine original Abrechnung gesehen habe ? und diese total überteuert ist ?

Hier geb ich Capo recht! Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung die dahinter steckt. Erstmal prüfen was alles gemacht wird und dann kann man immer noch meckern. Mieter nehmen grundsätzlich nicht an Versammlungen teil, es sei denn sie wurden vom Eigentümer bevollmächtigt, seine Interessen bei der Versammlung zu vertreten. Also, auch okay. Und von Überteuerung kann hier nicht die Rede sein. 20,00 € für ein 12 Parteien-Haus ist meiner Meinung nach nicht viel. Das sind 240,00 € im Jahr und pro Wohneinheit dann wieder 20,00 € pro Jahr!!! Das ist nicht "Über-"teuert!
 
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #4

wolle

Hallo! Ich geh mit Capo da nicht ganz konform:

Nett formuliert :handkuss

Du hast natürlich recht.
Jedoch ist eine Sache für mich nicht ganz klar. Die Abrechnungsmodalitäten sollten beim Mietvertrag offen gelegt werden. Was nutzt der Vertrag, wenn die Umlegung 3 Tage später geändert wird.
 
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #5

RMHV

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Original von DiplomHM
Hallo! Ich geh mit Capo da nicht ganz konform:

Original von visus
2. wohne in einem 12 Familien Haus und habe die kleinste Wohnung.
Alle Positionen sei es die Grundsteuer, Versicherung Müllabfuhr etc. werden nach dem Schlüssel "w" Wohnungseinheiten berechnet. ausser der Wasserverbraucht. der geht nach m³
sollte dies nicht nach m² der Wohnung geschehen ?
Denn wieso zahle ich mit meinen 74 m² genauso viel wie mein Nachbar mit über 100 m²

Wasserverbrauch nach m³ ist vollkommen in Ordnung, sofern jeder seinen eigenen Zähler hat. Andere - verbrauchsunabhängige Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, etc. - nach der Fläche umzulegen ist auch rechtlich okay. Der Vermieter darf aber den Abrechnungsschlüssel nach belieben ändern. Z. B. Müllabfuhr auf die Personenanzahl und nicht auf die Fläche umlegen. Der Wechsel wäre okay und rechtens.

Verbrauchsabhängige Abrechnung wird nicht zu beanstanden sein. Bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung hat der Vermieter aber keinesfalls das Recht zur beliebigen Änderung des Umlageschlüssels. Grundsätzlich sind Betriebskosten nach einem vereinbarten Umlageschlüssel umzulegen. Gibt es eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel - und sei er auch Wohneinheit - werden sich die Vertragsparteien an diese Vereinbarung halten müssen. Wohnfläche als Umlageschlüssel ist nach § 556a Abs. 1 BGB in den Fällen vorgeschrieben, in denen es keine Vereinbarung gibt und auch eine Verbrauchs- oder Verursachungserfassung nicht vorliegt.
Das Änderungsrecht des Vermieters ist auf den Übergang von einem festen Umlageschlüssel zu einer verbrauchs- oder verursachungsabhängigen Abrechnung beschränkt. Es wird also keinesfalls eine Änderung von Wohnfläche in Personenzahl geben können.
 
  • verschiedene Probleme mit dem Vermieter Beitrag #6

DiplomHM

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Original von Capo
Jedoch ist eine Sache für mich nicht ganz klar. Die Abrechnungsmodalitäten sollten beim Mietvertrag offen gelegt werden. Was nutzt der Vertrag, wenn die Umlegung 3 Tage später geändert wird.

Natürlich darf nach 3 Tagen nicht geändert werden und ist ein Umlageschlüssel festgelegt, so ist der auch beizubehalten.

Original von RMHV
Das Änderungsrecht des Vermieters ist auf den Übergang von einem festen Umlageschlüssel zu einer verbrauchs- oder verursachungsabhängigen Abrechnung beschränkt. Es wird also keinesfalls eine Änderung von Wohnfläche in Personenzahl geben können.

Ja, da geb ich dir recht, der Übergang ist beschränkt. Es gibt jedoch Fälle, in denen der Umlageschlüssel geändert werden darf.

Nehmen wir an, dass der Verwalter 1 die Kosten für den Kabelanschluss auf die Mietfläche umgelegt hat. Das steht auch so im Mietvertrag. Der Verwalter legt sein Amt nieder (nach Zeitraum X) und Verwalter 2 legt nun die Kosten für den Kabelanschluss auf die Anzahl der Anschlüsse um. Der Übergang / Wechsel ist meiner Meinung nach rechtens.

Warum sollte ein Wechsel nicht okay sein, wenn sich der Umlageschlüssel plausibel erklären lässt?
 
Thema:

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