Gast-REbecca
Hallo Zusammen,
ich bin frischer Eigentümer einer Eigentumswohnung in einen Zweifamilienhaus.
Ich habe die Erdgeschosswohnung gekauft der Verkäufer selber lebt im Dachgeschoss welches weiterhin ihm gehört. Als Sondernutzungsrecht gehört mir der Garten hinterm Haus alleine. In der Teilungserklärung steht das mir 2/3 des Grundstückes gehört und dem Verkäufer 1/3.
Jetzt ist meine Frage, ob es stimmt das ich die Wohn-Gebäudeversicherung (Feuer Sturm etc.) zu 2/3 tragen muss und der Andere zu 1/3. Stimmt das? Ich dachte es wird durch 2 parteien die wir sind geteilt da das grundstück doch nix mit dem Haus zu tun hat. Bei Gebäude ist nix definiert wieviel jemand gehört da steht nur zwei wohnungen Erdgeschoss mir die OG dem Anderen.
Ich wollte jetzt wissen ob es richtig ist das ich trotzdem 2/3 von allem zahlen muss von der Haftpflichversicherung von der Gebäudeversicherung und auch wenn z. B. das dach mal fällig ist ich dachte sowas wird nach parteien oder nach qm abgerechnet denn das hat nach meiner meinung doch nichts mit dem 2/3 GRundstückseigentum zu tun....kann mir da jemand helfen...vielen dank!!
REbecca
ich bin frischer Eigentümer einer Eigentumswohnung in einen Zweifamilienhaus.
Ich habe die Erdgeschosswohnung gekauft der Verkäufer selber lebt im Dachgeschoss welches weiterhin ihm gehört. Als Sondernutzungsrecht gehört mir der Garten hinterm Haus alleine. In der Teilungserklärung steht das mir 2/3 des Grundstückes gehört und dem Verkäufer 1/3.
Jetzt ist meine Frage, ob es stimmt das ich die Wohn-Gebäudeversicherung (Feuer Sturm etc.) zu 2/3 tragen muss und der Andere zu 1/3. Stimmt das? Ich dachte es wird durch 2 parteien die wir sind geteilt da das grundstück doch nix mit dem Haus zu tun hat. Bei Gebäude ist nix definiert wieviel jemand gehört da steht nur zwei wohnungen Erdgeschoss mir die OG dem Anderen.
Ich wollte jetzt wissen ob es richtig ist das ich trotzdem 2/3 von allem zahlen muss von der Haftpflichversicherung von der Gebäudeversicherung und auch wenn z. B. das dach mal fällig ist ich dachte sowas wird nach parteien oder nach qm abgerechnet denn das hat nach meiner meinung doch nichts mit dem 2/3 GRundstückseigentum zu tun....kann mir da jemand helfen...vielen dank!!
REbecca