stang66
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Vermieten - ein steter Quell der Freude...
Folgendes Problem:
Vor ca.3 Monaten stellte ich fest, dass im Waschkeller das Wasser nicht mehr ablief.
Klempner geholt, der hat 18m Spirale ins Abwasserrohr geschoben, konnte aber das Problem nicht beseitigen. die 18m sind deswegen wichtig, weil das Problem weit außerhalb unseres Grundstückes lag.
Beim Rausziehen fanden sich Regenwürmer an der Spirale.
Dies habe ich dann den Gemeindewerken mitgeteilt. Auch auf mehrfache Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ein Schaden außerhalb des Grundstückes Sache der Gemeinde wäre und keine Kosten auf mich zukämen.
Also rückte auf Auftrag der Gemeindewerke die Fa. S. an und öffnete Gehweg und Fahrbahn vor dem Haus. Dann wurde das Hausanschlussrohr aufgeschnitten. Ein Fehler konnte nicht festgestellt werden.
Am nächsten Tag kam dann Fa. K. Kanalreinigung, untersuchte das Rohr mit einer Kamera und entdeckte noch im Hausanschlussrohr, aber kurz vor dem Kanal (mitten auf dem Wendehammer) einen Pfropfen aus Urinstein fest, den ein paar Baby-Feuchttücher dann komplett verschlossen hatten. Pfropfen wurde per Hochdruckspülung beseitigt, Problem gelöst. Desweiteren wurde bei der Kamerabefahrung ein Riss in der Hausanschlussleitung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn bzw. Wendehammer) festgestellt, der durch die Fa. K. mittels eines Inliners auf Kosten der Gemeindewerke repariert wurde.
Letzte Woche kam ein Bescheid der Gemeindewerke, nach dem ich folgende Kosten zu bezahlen hätte:
- Leistungen der Fa. S. (Straße aufreißen & zumachen) ca. 2500,-
- Leistungen der Fa. K. (Kameraeinsatz + Spülwagen) ca. 250,-
jeweils plus Mwst. und Gebühren.
Das Setzen des Inliners hat nach Auskunft der Fa. K. die Gemeinde übernommen.
Begründung: gemäß Satzung der Gemeinde hat der Grundstückseigentümer für von ihm verursachte Schäden zu bezahlen.
In Kopie dabei waren die jeweiligen Rechnungen, wobei
- das einrichten der Baustelle mit pauschal 440.-
- das Abbauen der Baustelle mit pauschal 220.-
- das Sichern des Verkehrs mit pauschal 440.- Euro berechnet wurde (alles Netto).
Wir wohnen in einem Wendehammer und der geöffenete Bereich war ca. 3,5m² Gehweg und 1,5m² Fahrbahn. Abgesperrt wurde das ganze mit 5 Absperrgittern und einem Blinklicht.
Das Schreiben war auf den 19. datiert, wurde aber erst am 27. bei uns eingeworfen (noch nichtmal durch die Post, es war ohne Briefmarke oder Portostempel)
Damit habe ich einige Probleme:
- Ich hatte eine eindeutige - leider nur mündliche - Zusage, dass keine Kosten auf mich zukämen. Müsste der Leiter der Gemeindewerke nicht die entsprechenden Satzungen kennen und mich darauf hinweisen?
In diesem Fall hätte ich nämlich darauf bestanden, dass zuerst die Kamerafahrt durchgeführt wird.
- die Verstopfung hätte auch von unserem Waschkeller aus beseitigt werden können. Ein aufreißen der Straße war dafür nicht erforderlich und daher unnötig für die Beseitigung der Verstopfung. Meiner Meinung nach kommt die entspr. Satzung hier für mich nicht zum Tragen, denn ich habe nicht veranlasst, dass die Straße aufgerissen wird.
- Der Riss in der Hausanschlussleitung ist Sache der Gemeinde. Warum soll ich dann für das Straße aufreißen bezahlen?
- Mir wurde eine Widerspruchsfrist von 1 Monat eingräumt. Das Schreiben war aber bereits über 1 Woche vordatiert.
- die Pauschalen für einrichten, abbauen und Verkehr sichern (Wendehammer!!!) würde ich als Wucher bezeichnen, denn der Betrag steht hier in keinem Verhältnis zum Aufwand. Auch wenn die Gemeinde das tragen sollte, fällt es auf den Steuerzahler zurück.
Natürlich habe ich bereits widersprochen und erklärt, dass ich nicht bereit bin, die Kosten in dieser Höhe zu tragen.
Wie komme ich am besten aus der Nummer raus?
Das Beseitigen der Verstopfung würde ich ja sogar bezahlen, aber das ist ja nur ein Bruchteil der Gesamtsumme.
2. Die Baby-Feuchttücher kommen definitiv von unseren Mietern. Die streiten natürlich alles ab.
Beweisen kann ich das leider nicht (Baby gibts in beiden Haushalten). Nur soviel: wir hatten bereits als wir selbst noch zu Miete wohnten den Fall, dass ein Mieter über uns die gemeinsame Leitung verstopft hatte und auch meine Frau weiß daher, was nicht ins Klo gehört.
Kann ich die Kosten trotzdem in voller Höhe bei der nächsten NK-Abrechnung geltend machen?
Bevor die Frage kommt: nein, ich bin (noch) nicht rechtsschutzversichert.
Ich sowas von die Schnauze voll. Alle Welt baut sch... und dafür bezahlen darf immer ich!!!
Folgendes Problem:
Vor ca.3 Monaten stellte ich fest, dass im Waschkeller das Wasser nicht mehr ablief.
Klempner geholt, der hat 18m Spirale ins Abwasserrohr geschoben, konnte aber das Problem nicht beseitigen. die 18m sind deswegen wichtig, weil das Problem weit außerhalb unseres Grundstückes lag.
Beim Rausziehen fanden sich Regenwürmer an der Spirale.
Dies habe ich dann den Gemeindewerken mitgeteilt. Auch auf mehrfache Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ein Schaden außerhalb des Grundstückes Sache der Gemeinde wäre und keine Kosten auf mich zukämen.
Also rückte auf Auftrag der Gemeindewerke die Fa. S. an und öffnete Gehweg und Fahrbahn vor dem Haus. Dann wurde das Hausanschlussrohr aufgeschnitten. Ein Fehler konnte nicht festgestellt werden.
Am nächsten Tag kam dann Fa. K. Kanalreinigung, untersuchte das Rohr mit einer Kamera und entdeckte noch im Hausanschlussrohr, aber kurz vor dem Kanal (mitten auf dem Wendehammer) einen Pfropfen aus Urinstein fest, den ein paar Baby-Feuchttücher dann komplett verschlossen hatten. Pfropfen wurde per Hochdruckspülung beseitigt, Problem gelöst. Desweiteren wurde bei der Kamerabefahrung ein Riss in der Hausanschlussleitung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn bzw. Wendehammer) festgestellt, der durch die Fa. K. mittels eines Inliners auf Kosten der Gemeindewerke repariert wurde.
Letzte Woche kam ein Bescheid der Gemeindewerke, nach dem ich folgende Kosten zu bezahlen hätte:
- Leistungen der Fa. S. (Straße aufreißen & zumachen) ca. 2500,-
- Leistungen der Fa. K. (Kameraeinsatz + Spülwagen) ca. 250,-
jeweils plus Mwst. und Gebühren.
Das Setzen des Inliners hat nach Auskunft der Fa. K. die Gemeinde übernommen.
Begründung: gemäß Satzung der Gemeinde hat der Grundstückseigentümer für von ihm verursachte Schäden zu bezahlen.
In Kopie dabei waren die jeweiligen Rechnungen, wobei
- das einrichten der Baustelle mit pauschal 440.-
- das Abbauen der Baustelle mit pauschal 220.-
- das Sichern des Verkehrs mit pauschal 440.- Euro berechnet wurde (alles Netto).
Wir wohnen in einem Wendehammer und der geöffenete Bereich war ca. 3,5m² Gehweg und 1,5m² Fahrbahn. Abgesperrt wurde das ganze mit 5 Absperrgittern und einem Blinklicht.
Das Schreiben war auf den 19. datiert, wurde aber erst am 27. bei uns eingeworfen (noch nichtmal durch die Post, es war ohne Briefmarke oder Portostempel)
Damit habe ich einige Probleme:
- Ich hatte eine eindeutige - leider nur mündliche - Zusage, dass keine Kosten auf mich zukämen. Müsste der Leiter der Gemeindewerke nicht die entsprechenden Satzungen kennen und mich darauf hinweisen?
In diesem Fall hätte ich nämlich darauf bestanden, dass zuerst die Kamerafahrt durchgeführt wird.
- die Verstopfung hätte auch von unserem Waschkeller aus beseitigt werden können. Ein aufreißen der Straße war dafür nicht erforderlich und daher unnötig für die Beseitigung der Verstopfung. Meiner Meinung nach kommt die entspr. Satzung hier für mich nicht zum Tragen, denn ich habe nicht veranlasst, dass die Straße aufgerissen wird.
- Der Riss in der Hausanschlussleitung ist Sache der Gemeinde. Warum soll ich dann für das Straße aufreißen bezahlen?
- Mir wurde eine Widerspruchsfrist von 1 Monat eingräumt. Das Schreiben war aber bereits über 1 Woche vordatiert.
- die Pauschalen für einrichten, abbauen und Verkehr sichern (Wendehammer!!!) würde ich als Wucher bezeichnen, denn der Betrag steht hier in keinem Verhältnis zum Aufwand. Auch wenn die Gemeinde das tragen sollte, fällt es auf den Steuerzahler zurück.
Natürlich habe ich bereits widersprochen und erklärt, dass ich nicht bereit bin, die Kosten in dieser Höhe zu tragen.
Wie komme ich am besten aus der Nummer raus?
Das Beseitigen der Verstopfung würde ich ja sogar bezahlen, aber das ist ja nur ein Bruchteil der Gesamtsumme.
2. Die Baby-Feuchttücher kommen definitiv von unseren Mietern. Die streiten natürlich alles ab.
Beweisen kann ich das leider nicht (Baby gibts in beiden Haushalten). Nur soviel: wir hatten bereits als wir selbst noch zu Miete wohnten den Fall, dass ein Mieter über uns die gemeinsame Leitung verstopft hatte und auch meine Frau weiß daher, was nicht ins Klo gehört.
Kann ich die Kosten trotzdem in voller Höhe bei der nächsten NK-Abrechnung geltend machen?
Bevor die Frage kommt: nein, ich bin (noch) nicht rechtsschutzversichert.
Ich sowas von die Schnauze voll. Alle Welt baut sch... und dafür bezahlen darf immer ich!!!