Torkap
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 10.10.2006
- Beiträge
- 13
- Zustimmungen
- 0
Hallo!
Hab da ein Prob mit der Wasserabrechnung!
Folgende Voraussetzungen:
4-Fam.-Haus, jede Wohnung mit einem Kaltwasserzähler ausgestattet (WW natürlich auch, ist hier aber nicht relevant); eine der 4 Wohnungen hat zusätzliche KW-Zähler für Waschmaschine im Keller und WC im Dachgeschoss.
Zähler sind für rund 10 €/Stck. und Jahr gemietet.
Abrechnung erfolgt so:
Zusammenfassung aller Kosten (Wasser, Entwässerung, Verbrauchsabrechnung und ZÄHLERMIETE). Summe dividiert durch Gesamtverbrauch multipliziert mit Verbrauch je Wohnung!
Jetzt meint ein schlauer Mieter, er wolle nur die Miete für seinen KW-Zähler bezahlen und nicht die "Extra-Zähler" von seinen Nachbarn; auch nicht anteilig... :stupid
Dies würde aber bedeuten, dass die Zählermiete nicht mehr in die Gesamtkosten einfließen dürften, sondern als Sonderkosten ausgewiesen werden müßten.
Würde man das Thema weiterspinnen, könnte man auch die Miete für Heizkostenverteiler als Sonderkosten ausweisen, u.s.w.
Ich weiß, dass das nicht üblich ist, bin mir aber nicht sicher mit welcher Rechtsgrundlage
ich dem Mieter klar machen kann, dass er die Abrechnung so hinnehmen muss, wie sie ist.
Heizkostenverordnung?? (Geht aber um die Kaltwasserabrechnung!!!)
Vielleicht hat jemand eine Idee, oder schon ähnliche Erfahrungen gemacht!

Hab da ein Prob mit der Wasserabrechnung!
Folgende Voraussetzungen:
4-Fam.-Haus, jede Wohnung mit einem Kaltwasserzähler ausgestattet (WW natürlich auch, ist hier aber nicht relevant); eine der 4 Wohnungen hat zusätzliche KW-Zähler für Waschmaschine im Keller und WC im Dachgeschoss.
Zähler sind für rund 10 €/Stck. und Jahr gemietet.
Abrechnung erfolgt so:
Zusammenfassung aller Kosten (Wasser, Entwässerung, Verbrauchsabrechnung und ZÄHLERMIETE). Summe dividiert durch Gesamtverbrauch multipliziert mit Verbrauch je Wohnung!
Jetzt meint ein schlauer Mieter, er wolle nur die Miete für seinen KW-Zähler bezahlen und nicht die "Extra-Zähler" von seinen Nachbarn; auch nicht anteilig... :stupid
Dies würde aber bedeuten, dass die Zählermiete nicht mehr in die Gesamtkosten einfließen dürften, sondern als Sonderkosten ausgewiesen werden müßten.
Würde man das Thema weiterspinnen, könnte man auch die Miete für Heizkostenverteiler als Sonderkosten ausweisen, u.s.w.
Ich weiß, dass das nicht üblich ist, bin mir aber nicht sicher mit welcher Rechtsgrundlage


Vielleicht hat jemand eine Idee, oder schon ähnliche Erfahrungen gemacht!
