Volker58
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Hallo alle zusammen,
bitte entschuldigt wenn ich gleich mehrere Fragen stelle, aber jetzt da ich dieses Forum entdeckt habe …… .
Es geht um Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Meiner Ansicht nach dürfen diese Kosten (über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)) nicht nach Eigentumsanteilen umgelegt werden (§ 16 Abs. 5 WEG) sondern sind nach Anzahl der Eigentümer zu verteilen.
Stimmt das?
bitte entschuldigt wenn ich gleich mehrere Fragen stelle, aber jetzt da ich dieses Forum entdeckt habe …… .
Es geht um Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Meiner Ansicht nach dürfen diese Kosten (über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)) nicht nach Eigentumsanteilen umgelegt werden (§ 16 Abs. 5 WEG) sondern sind nach Anzahl der Eigentümer zu verteilen.
Stimmt das?