Verteilungsmaßstab - HK-Abrg.

Diskutiere Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe ein Frage zur Bestimmung des Verteilungsmaßstabes bei Heizkostenabrechnungen. Wir wollen ein (Gewerbeobjekt) mit HKV's...
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #1

anne-pooh

Hallo,

ich habe ein Frage zur Bestimmung des Verteilungsmaßstabes bei Heizkostenabrechnungen.

Wir wollen ein (Gewerbeobjekt) mit HKV's ausstatten, da es vorher immer nur über Fläche abgerechnet wurde. Es war bisher eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht erforderlich, da nur ein Mieter das Objetk genutzt hatte. Nun wird das Objekt geteilt vermietet und dementsprechend wollen/müssen wir HKV's anbringen. Bin jetzt grad dabei, das mir vom Heizkostenabrechner zugesandt Formular auszufüllen und stocke beim Verteilungsmaßstab:

Lt. HKVerordnung § 7 Abs. 1 Satz 1:
"Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigens Kosten sind nach der Wohn- und Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen..."

Sprich ich kann angeben 50(Fläche):50(Verbrauch) bis 30(Fläche):70(Verbrauch). Aber woran habe ich mich denn zu orientieren, wieviel ich nach Fläche und nach Verbrauch abrechne?

Bin für Hilfe wie immer dankbar! :help
LG Anne
 
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #2

Capo

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Das ist Entscheidungssache des Vermieters! Du darfst also aus beiden Möglichkeiten wählen..
 
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #3

Anne-Pooh

Vielen Dank für die Antwort.

Ich muss aber gestehen, dass ich dennoch ein ungutes Gefühl habe, einfach nach "Lust und Laune" zu entscheiden, ob ich 50:50 oder 30:70 nehme. Gibt das denn keine Nachteile für die Beteiligten? :?

LG Anne
 
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #4

Capo

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Die meisten Vermieter nehmen die 30/70 Regelung. So ist die Fläche nicht so maßgebend und die sparsamen Mieter werden leicht bevorteilt (im Verhältnis zur Wohnfläche)
 
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #5

RMHV

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Original von Anne-Pooh
Ich muss aber gestehen, dass ich dennoch ein ungutes Gefühl habe, einfach nach "Lust und Laune" zu entscheiden, ob ich 50:50 oder 30:70 nehme. Gibt das denn keine Nachteile für die Beteiligten? :?


Es gibt keinen Grund für irgendwelche unguten Gefühle. Diese Festlegung muss vom Vermieter getroffen werden. Dabei wird es keine Rolle spielen, welche Überlegungen der Vermieter bei seiner Entscheidung über die Aufteilung anstellt und zu welchem Ergebnis er dabei kommt. Auch wenn das Risiko bei nur 2 Mietern vielleicht nicht sehr hoch ist wage ich doch die Behauptung, dass sich fast immer ein Mieter finden wird, der bei einer anderen Verteilung besser wegkommen würde und genau deswegen die gewählte Aufteilung beanstanden will.
Man kann es also ohnehin nur falsch machen... Man kann aber vielleicht unterstellen, dass der höchstmögliche Verbrauchskostenanteil den geringsten Rechtfertigungsbedarf auslösen wird.
 
  • Verteilungsmaßstab - HK-Abrg. Beitrag #6

Heizer

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Ich würde erstmal die goldene Mitte 40:60 wählen. Du hast bei der Erstabrechnung innerhalb der ersten 3 Jahre die Möglichkeit den Schlüssel zu ändern wenn es sich so nicht ausgeht.

In modernen Wohbauten wird meist 30:70 gewählt. In älteren Wohnbauten und größeren Gewerbeobjektenmeist so 40:60. In altbauten 50:50.

Welcher Schlüssel gewählt wird hängt von den zu erwartenden Verlusten der Heizanlage ab. Diese kann ja der Mieter nicht beeinflussen und sollen so nach m² oder m³ umgelegt werden.

Also am besten mal den Heizungsmenschen fragen.
 
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