de104715
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Hallo,
in unserer neuen Eigentümergemeinschaft (4 Parteien, alle bisher noch ohne Hauseingetümererfahrung), kam die Frage auf, ob die Rücklagen für das Haus "einfach" nach Anzahl Parteien, oder nach Miteigenumsanteilen zu berechnet, bzw. zu entrichen sind.
Welcher "Verteilungsschlüssel" ist denn usus für Rücklagen ?
Danke im Voraus für jede Antwort...
Josef
in unserer neuen Eigentümergemeinschaft (4 Parteien, alle bisher noch ohne Hauseingetümererfahrung), kam die Frage auf, ob die Rücklagen für das Haus "einfach" nach Anzahl Parteien, oder nach Miteigenumsanteilen zu berechnet, bzw. zu entrichen sind.
Welcher "Verteilungsschlüssel" ist denn usus für Rücklagen ?
Danke im Voraus für jede Antwort...
Josef