Luise
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In Zusammenhang mit dem anderen von mir begonnenen Thread habe ich noch andere Fragen:
Wann und wie es bei uns letztendlich zu einer Wohnungsübergabe auch kommen wird - unsere Mieterin wird aus gesundheitlichen Gründen (Pflegeheim) sicher nicht daran teilnehmen können. Wahrscheinlich werden zu dem Termin so 1-3 Mitglieder (eher drei) ihrer "netten" Familie hier auflaufen.
- Muss der/die von der Mieterin beauftragte Person eine schriftliche Bevollmächtigung haben? (Wegen Unterschriftsbefugnis f.d. Übergabeprotokoll zur Wohnungsabnahme)
- Hat nur der/die Bevollmächtigte das Recht, an der Übergabe teilzunehmen oder muss ich die "Völkerwanderung der Schlauberger" über mich ergehen lassen? (Dann steh' ich da auch mit 3 Leuten!) Fotoapparat werde ich eh' mitnehmen - sicherheitshalber. Man weiß ja nie, was einen erwartet.
Danke und Grüße
Sabine
Wann und wie es bei uns letztendlich zu einer Wohnungsübergabe auch kommen wird - unsere Mieterin wird aus gesundheitlichen Gründen (Pflegeheim) sicher nicht daran teilnehmen können. Wahrscheinlich werden zu dem Termin so 1-3 Mitglieder (eher drei) ihrer "netten" Familie hier auflaufen.
- Muss der/die von der Mieterin beauftragte Person eine schriftliche Bevollmächtigung haben? (Wegen Unterschriftsbefugnis f.d. Übergabeprotokoll zur Wohnungsabnahme)
- Hat nur der/die Bevollmächtigte das Recht, an der Übergabe teilzunehmen oder muss ich die "Völkerwanderung der Schlauberger" über mich ergehen lassen? (Dann steh' ich da auch mit 3 Leuten!) Fotoapparat werde ich eh' mitnehmen - sicherheitshalber. Man weiß ja nie, was einen erwartet.
Danke und Grüße
Sabine