Vertreter/in bei Wohnungsabnahme

Diskutiere Vertreter/in bei Wohnungsabnahme im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; In Zusammenhang mit dem anderen von mir begonnenen Thread habe ich noch andere Fragen: Wann und wie es bei uns letztendlich zu einer...
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #1

Luise

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In Zusammenhang mit dem anderen von mir begonnenen Thread habe ich noch andere Fragen:

Wann und wie es bei uns letztendlich zu einer Wohnungsübergabe auch kommen wird - unsere Mieterin wird aus gesundheitlichen Gründen (Pflegeheim) sicher nicht daran teilnehmen können. Wahrscheinlich werden zu dem Termin so 1-3 Mitglieder (eher drei) ihrer "netten" Familie hier auflaufen.

- Muss der/die von der Mieterin beauftragte Person eine schriftliche Bevollmächtigung haben? (Wegen Unterschriftsbefugnis f.d. Übergabeprotokoll zur Wohnungsabnahme)

- Hat nur der/die Bevollmächtigte das Recht, an der Übergabe teilzunehmen oder muss ich die "Völkerwanderung der Schlauberger" über mich ergehen lassen? (Dann steh' ich da auch mit 3 Leuten!) Fotoapparat werde ich eh' mitnehmen - sicherheitshalber. Man weiß ja nie, was einen erwartet.

Danke und Grüße

Sabine
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #2

DiplomHM

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Das ist eine gute Frage. Die Frage ist nur, ob unnötiger Streß noch gewünscht wird. Es handelt sich hier um einen kurzen Termin. Anwesende gehen durch die Wohnung, ein Protokoll wird verfasst, unterzeichnet, gegengezeichnet und dann geht die "Völkerwanderung" wieder. Ich denke du wirst ja auch nicht alleine sein, sondern dir Verstärkung mitnehmen. Einen Aussenstehenden der dann als Zeuge - ggf. vor Gericht / falls es soweit kommen sollte wegen der Mietzahlung, etc. - herhalten kann und glaubwürdig erscheint.

Also ich würde raten: Augen zu und durch!
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #3

Capo

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1. Es muss eine Vollmacht vorliegen (für die Geschäfte bezgl des Mietvertrages oder mehr)
2. Fotos sind nicht erlaubt, sofern die Bilder rechtl genutzt werden sollen
3. Ich schicke alle ünnötigen Abnahme-Teilnehmer entweder zur Ablesung oder lasse sie Schlüssel zählen.


Noch ein Tip: Sollte es einen Neumieter geben, darf der sich gerne mit den Überflüssigen unterhalten. Keller kontrollieren, Zähler ummelden (Im Zeitalter der Handys).
Mein neuster "Renner" ist eine 3 Seitige erläuterung, warum der Mietvertrag keine starren Fristen enthält und somit die Reno Kosten gefordert werden können. BGH läßt grüßen.
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #4

Luise

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Original von DiplomHM
Das ist eine gute Frage. Die Frage ist nur, ob unnötiger Streß noch gewünscht wird.
Nö, ganz und gar nicht. Genau deshalb kann ich gut auf die liebe Restfamilie verzichten.

Es handelt sich hier um einen kurzen Termin. Anwesende gehen durch die Wohnung, ein Protokoll wird verfasst, unterzeichnet, gegengezeichnet und dann geht die "Völkerwanderung" wieder. Ich denke du wirst ja auch nicht alleine sein, sondern dir Verstärkung mitnehmen.
Einen Aussenstehenden der dann als Zeuge - ggf. vor Gericht / falls es soweit kommen sollte wegen der Mietzahlung, etc. - herhalten kann und glaubwürdig erscheint.
So haben wir es vor - falls strittige Punkte auftauchen.
Also ich würde raten: Augen zu und durch!
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #5

DiplomHM

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Original von Luise
Original von DiplomHM
Das ist eine gute Frage. Die Frage ist nur, ob unnötiger Streß noch gewünscht wird.
Nö, ganz und gar nicht. Genau deshalb kann ich gut auf die liebe Restfamilie verzichten.

Glaub ich gerne! :zwinker


Original von Luise
Original von DiplomHM

Einen Aussenstehenden der dann als Zeuge - ggf. vor Gericht / falls es soweit kommen sollte wegen der Mietzahlung, etc. - herhalten kann und glaubwürdig erscheint.
So haben wir es vor - falls strittige Punkte auftauchen.
Also ich würde raten: Augen zu und durch!

Original von Capo
1. Es muss eine Vollmacht vorliegen (für die Geschäfte bezgl des Mietvertrages oder mehr)
2. Fotos sind nicht erlaubt, sofern die Bilder rechtl genutzt werden sollen
3. Ich schicke alle ünnötigen Abnahme-Teilnehmer entweder zur Ablesung oder lasse sie Schlüssel zählen.

Auf jeden Fall: Viel, viel Glück und eine stressfreie Übergabe!
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #6

Luise

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Original von capo
1. Es muss eine Vollmacht vorliegen (für die Geschäfte bezgl des Mietvertrages oder mehr)
Dann sollten wir wohl besser schon in der Kündigungsbestätigung drauf hinweisen, dass d. Mieterin bitte jemanden schriftlich bevollmächtigt, sofern sie den Übergabeternmin nicht persönlich wahrnehmen kann?

2. Fotos sind nicht erlaubt, sofern die Bilder rechtl genutzt werden sollen
Ups, das hätte ich aber jetzt nicht gedacht. Wie soll ein Vermieter mögliche Mißstände sonst beweisbar dokumentieren? Zeugenaussagen sind immer subjektiv, Bilder nicht.

3. Ich schicke alle ünnötigen Abnahme-Teilnehmer entweder zur Ablesung oder lasse sie Schlüssel zählen.
Genial! :lol . Werde ich auch versuchen.

Noch ein Tip: Sollte es einen Neumieter geben, darf der sich gerne mit den Überflüssigen unterhalten. Keller kontrollieren, Zähler ummelden (Im Zeitalter der Handys).
DAS möchte ich einem Neumieter (wenn zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden) nicht wirklich antun. :zwinker

Mein neuster "Renner" ist eine 3 Seitige erläuterung, warum der Mietvertrag keine starren Fristen enthält und somit die Reno Kosten gefordert werden können. BGH läßt grüßen.
Schade, so eine "ABM" geht bei uns nicht. Ist noch ein alter MV mit starren Fristen. Aber Deine 3seitige Erläuterung würde mich wirklich mal interessieren.
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #7

Capo

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Der Zustand (Verfärbungen, Schäden der Tapete, Farbe, Letzte Renovierung (die der Mieter nachweisen muss) ) kann ja beschrieben werden. Mit der Unterschrift ist der Mieter mit der Beschreibung einverstanden und somit ist er Zeuge. Besser geht's kaum...

Fotos dringen in die Privatsphäre ein, weil man anhand der Abnutzung der Tapete auf das Leben urteilen kann. Das würde zu weit gehen... (Sch Datenschutz)

Die Erläuterung ist hauptsächlich eine "Übersetzung" des Urteils. Nach einiger Zeit hat man ja immer solche Standardsprüche drauf. Niederschreiben und zum lesen geben. Das reicht meist...
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #8

Luise

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Original von DiplomHM
Auf jeden Fall: Viel, viel Glück und eine stressfreie Übergabe!

Danke. Aber bis dahin ist noch ein weiter Weg. Ich bin - ehrlich gesagt - schon glücklich, wenn die Wohnung ordentlich geräumt wird.
Nach dem, was ich heute vom Sozialamt erfahren habe, können wir ja schon die 2 letzten MM vergessen. Das allein wäre schon fast einen neuen Thread wert: Sozialamt spart Kosten auf dem Rücken der Vermieter. Ist da noch nie jemand erfolgreich gegen angegangen? Habe im Internet noch nichts Brauchbares dazu gefunden.
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #9

Luise

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Original von capo
Fotos dringen in die Privatsphäre ein, weil man anhand der Abnutzung der Tapete auf das Leben urteilen kann. Das würde zu weit gehen... (Sch Datenschutz)

Falls ein Mieter eine volle Wohnung hinterlässt und die Schlüssel einfach in den Briefkasten wirft - darf man dann auch keine Fotos machen?
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #10

Capo

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Dann werden die Dinge fotografiert und nicht die Wohnung. Das wäre dann okay.
DAnn darf man auch davon ausgehen, dass der Mieter nichts mehr dagegen hat.
(Wegen Beschädigungen etc) Das ist ja schließlich im Interesse des Mieters...
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #11

Luise

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Danke für die Info, Capo.

Ach ja, der liebe Datenschutz. Aber wenn ein streitsüchtiger Choleriker von ggü. die "seine" (öffentliche!) Straße per Video überwacht, ist es ein Akt, den mit Hilfe der Datenschützer davon abzubringen (so geschehen vor 1 Jahr).
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #12

fizzgig

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videokameras lassen sich hervorragend mit infrarotlicht ausser gefecht setzen :)
da nicht jeder ein 1000W strahler hat würde ich meinen anbieten :)
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #13

Luise

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Original von fizzgig
videokameras lassen sich hervorragend mit infrarotlicht ausser gefecht setzen :)
da nicht jeder ein 1000W strahler hat würde ich meinen anbieten :)

Danke, aber die Sache hat sich mit Hilfe der Datenschützer dann doch noch erledigt. War nur etwas nervig, bis der das Ding endgültig abgebaut hatte.
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #14

Insolvenzprofi

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Original von Luise

- Muss der/die von der Mieterin beauftragte Person eine schriftliche Bevollmächtigung haben? (Wegen Unterschriftsbefugnis f.d. Übergabeprotokoll zur Wohnungsabnahme)

wenn SIe aus gesündheitlichen Gründen nicht mehr kann (ist ja schon extrem), ist sie nicht mehr befugt, willenserklärungen abzugeben, dieses geht nur noch über den vormund! dieses wird der gerichtlich bestellte betreuer sein, wenn es keinen Ehepartner gibt... der muss jedoch einen beschluss vorlegen können,
 
  • Vertreter/in bei Wohnungsabnahme Beitrag #15

Luise

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Original von Luise

- Muss der/die von der Mieterin beauftragte Person eine schriftliche Bevollmächtigung haben? (Wegen Unterschriftsbefugnis f.d. Übergabeprotokoll zur Wohnungsabnahme)

wenn SIe aus gesündheitlichen Gründen nicht mehr kann (ist ja schon extrem), ist sie nicht mehr befugt, willenserklärungen abzugeben, dieses geht nur noch über den vormund! dieses wird der gerichtlich bestellte betreuer sein, wenn es keinen Ehepartner gibt... der muss jedoch einen beschluss vorlegen können,

Sorry, aber da muss ich Dir widersprechen. Gesundheitliche Gründe heißt nicht gleich "geistige Gründe". Die alte Dame kann einfach körperlich nicht mehr - sie kann aber durchaus noch Willenserklärungen abgeben. Wenn sie jetzt "gaga" wäre, würde ich das auch so sehen wie Du.


Aber das Blatt scheint sich sowieso zum Guten zu wenden. Die liebe Familie der Mieterin hat gemerkt, wie ...... sie sich benommen hat und sich entschuldigt. Wir werden die Kuh wohl ohne Streß vom Eis kriegen. Die Wohnung ist in recht gutem, gepflegtem Zustand (konnte ich mir am Samstag mal anschauen).

Und das Beste: Wahrscheinlich haben wir einen Nachmieter (das entscheidet sich am Freitag), der die Wohnung nimmt, wie sie ist und die meisten Möbel übernehmen will.
Wenn das nun alles so klappt, haben wir nur 1 Monat Mietausfall und das wars. Diesen Monat müsste eigentlich noch die alte Mieterin zahlen, aber da ist ja nichts zu holen wg. Pflegeheim/Sozialamt. Alles in allem "mit einem blauen Auge davongekommen".


Endlich wieder entspannte Grüße

Sabine
 
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