Melanie123
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Liebe Schwarmintelligenz,
ich bitte Euch um Meinungen und Hinweise in jeglicher Richtung.
In unserem, von mir selbst bewohnten (teils zerstrittenen) 8-Parteien-Haus gab es mit dem jetzigen Verwalter zwei ETV. Am Mittwoch ist die nächste.
-Ladungsfrist: Letztes Jahr wies ich den Verwalter darauf hin, dass er die Ladungsfrist nach neuem WEG (drei statt zwei Wochen) nicht eingehalten hat und schon einmal eine Partei dagegen erfolgreich geklagt hat, was mich knapp 1000 € gekostet hat. Dies wolle ich nicht noch einmal. - „Das nehme ich auf meine Kappe.“ und auf meine Frage, ob ich das schriftlich bekäme, dass er das ins Protokoll schreiben würde.
-Protokolle: Ein Protokoll dieser Versammlung gibt es nicht. Bisher habe ich zweimal per Mail angemahnt, eine dritte Aufforderung geht noch raus, diesmal mit den anderen Eigentümern in CC.
2019 fehlte im Protokoll die Beschlussfassung zur Erhöhung der Instandhaltungrücklage. Ein negativ abgestimmter Antrag von mir zur TO wurde auch nicht protokolliert. Muss er das?
-Es gibt keinen Wirtschaftsplan und mutmaßlich keine Beschlusssammlung.
In zwei Angelegenheiten, die einen finanziellen Nachteil für unsere WEG bedeuten habe ich gerade erst viele Dokumente bekommen (dazu eher morgen).
Deshalb die dringlichste Frage vorweg: Wir haben keinen Verwaltungsbeirat, womit ich nach dem Letzten (erhebliches Eigeninteresse) auch sehr zufrieden war.
Eigentlich will auch ich es nicht machen, aber diesem Verwalter sollte jemand auf die Finger gucken. Vermutlich brauchen wir dafür einen Verwaltungsbeirat, oder kann man elemantare (welche und wie genau?) Rechte genauso gut als einfacher Eigentümer wahrnehmen?
Problem ist, dass die Wahl des Verwaltungsbeirates nicht auf der TO steht.
Hätte der Verwalter den TOP im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung aufnehmen müssen? Oder muss das jedes Jahr von Neuem von einem Eigentümer beantragt werden?
Zitterbeschlüsse sind mir theoretisch bekannt, aber wie läuft das nach neuem WEG praktisch ab?
Eigentümer X kann mWn. ja nicht mehr den Verwalter direkt, sondern muss die WEG verklagen.
Die WEG (vertreten durch den Verwalter) trägt die Kosten und verklagt dann ihrerseits den Verwalter? Ich hoffe immer noch, dass ich da was völlig falsch verstanden habe. Kann mich da jemand erleuchten? Hat ein Verwaltungsbeirat da ganz andere Möglichkeiten?
Pragmatische Ideen? Eine Partei ist so zerstritten, dass sie nicht zu ETV kommt, auch blockiert diese eine Allstimmigkeit.
Seit Baujahr 2010 ist das der dritte Verwalter, mit dem es massive Probleme gibt und die letzten beiden Suchen waren schon schwierig.
Dieser kommt mir jung und unerfahren vor, da kann man vielleicht noch einiges in die richtige Richtung (z.B. durch erforderliche Zertifizierung) lenken.
Herzlichen Dank für Euren Input und liebe Grüße,
Melanie
ich bitte Euch um Meinungen und Hinweise in jeglicher Richtung.
In unserem, von mir selbst bewohnten (teils zerstrittenen) 8-Parteien-Haus gab es mit dem jetzigen Verwalter zwei ETV. Am Mittwoch ist die nächste.
-Ladungsfrist: Letztes Jahr wies ich den Verwalter darauf hin, dass er die Ladungsfrist nach neuem WEG (drei statt zwei Wochen) nicht eingehalten hat und schon einmal eine Partei dagegen erfolgreich geklagt hat, was mich knapp 1000 € gekostet hat. Dies wolle ich nicht noch einmal. - „Das nehme ich auf meine Kappe.“ und auf meine Frage, ob ich das schriftlich bekäme, dass er das ins Protokoll schreiben würde.
-Protokolle: Ein Protokoll dieser Versammlung gibt es nicht. Bisher habe ich zweimal per Mail angemahnt, eine dritte Aufforderung geht noch raus, diesmal mit den anderen Eigentümern in CC.
2019 fehlte im Protokoll die Beschlussfassung zur Erhöhung der Instandhaltungrücklage. Ein negativ abgestimmter Antrag von mir zur TO wurde auch nicht protokolliert. Muss er das?
-Es gibt keinen Wirtschaftsplan und mutmaßlich keine Beschlusssammlung.
In zwei Angelegenheiten, die einen finanziellen Nachteil für unsere WEG bedeuten habe ich gerade erst viele Dokumente bekommen (dazu eher morgen).
Deshalb die dringlichste Frage vorweg: Wir haben keinen Verwaltungsbeirat, womit ich nach dem Letzten (erhebliches Eigeninteresse) auch sehr zufrieden war.
Eigentlich will auch ich es nicht machen, aber diesem Verwalter sollte jemand auf die Finger gucken. Vermutlich brauchen wir dafür einen Verwaltungsbeirat, oder kann man elemantare (welche und wie genau?) Rechte genauso gut als einfacher Eigentümer wahrnehmen?
Problem ist, dass die Wahl des Verwaltungsbeirates nicht auf der TO steht.
Hätte der Verwalter den TOP im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung aufnehmen müssen? Oder muss das jedes Jahr von Neuem von einem Eigentümer beantragt werden?
Zitterbeschlüsse sind mir theoretisch bekannt, aber wie läuft das nach neuem WEG praktisch ab?
Eigentümer X kann mWn. ja nicht mehr den Verwalter direkt, sondern muss die WEG verklagen.
Die WEG (vertreten durch den Verwalter) trägt die Kosten und verklagt dann ihrerseits den Verwalter? Ich hoffe immer noch, dass ich da was völlig falsch verstanden habe. Kann mich da jemand erleuchten? Hat ein Verwaltungsbeirat da ganz andere Möglichkeiten?
Pragmatische Ideen? Eine Partei ist so zerstritten, dass sie nicht zu ETV kommt, auch blockiert diese eine Allstimmigkeit.
Seit Baujahr 2010 ist das der dritte Verwalter, mit dem es massive Probleme gibt und die letzten beiden Suchen waren schon schwierig.
Dieser kommt mir jung und unerfahren vor, da kann man vielleicht noch einiges in die richtige Richtung (z.B. durch erforderliche Zertifizierung) lenken.
Herzlichen Dank für Euren Input und liebe Grüße,
Melanie