Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung

Diskutiere Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Liebe Schwarmintelligenz, ich bitte Euch um Meinungen und Hinweise in jeglicher Richtung. In unserem, von mir selbst bewohnten (teils...
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Melanie123

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Liebe Schwarmintelligenz,

ich bitte Euch um Meinungen und Hinweise in jeglicher Richtung.
In unserem, von mir selbst bewohnten (teils zerstrittenen) 8-Parteien-Haus gab es mit dem jetzigen Verwalter zwei ETV. Am Mittwoch ist die nächste.

-Ladungsfrist: Letztes Jahr wies ich den Verwalter darauf hin, dass er die Ladungsfrist nach neuem WEG (drei statt zwei Wochen) nicht eingehalten hat und schon einmal eine Partei dagegen erfolgreich geklagt hat, was mich knapp 1000 € gekostet hat. Dies wolle ich nicht noch einmal. - „Das nehme ich auf meine Kappe.“ und auf meine Frage, ob ich das schriftlich bekäme, dass er das ins Protokoll schreiben würde.
-Protokolle: Ein Protokoll dieser Versammlung gibt es nicht. Bisher habe ich zweimal per Mail angemahnt, eine dritte Aufforderung geht noch raus, diesmal mit den anderen Eigentümern in CC.
2019 fehlte im Protokoll die Beschlussfassung zur Erhöhung der Instandhaltungrücklage. Ein negativ abgestimmter Antrag von mir zur TO wurde auch nicht protokolliert. Muss er das?
-Es gibt keinen Wirtschaftsplan und mutmaßlich keine Beschlusssammlung.

In zwei Angelegenheiten, die einen finanziellen Nachteil für unsere WEG bedeuten habe ich gerade erst viele Dokumente bekommen (dazu eher morgen).

Deshalb die dringlichste Frage vorweg: Wir haben keinen Verwaltungsbeirat, womit ich nach dem Letzten (erhebliches Eigeninteresse) auch sehr zufrieden war.
Eigentlich will auch ich es nicht machen, aber diesem Verwalter sollte jemand auf die Finger gucken. Vermutlich brauchen wir dafür einen Verwaltungsbeirat, oder kann man elemantare (welche und wie genau?) Rechte genauso gut als einfacher Eigentümer wahrnehmen?

Problem ist, dass die Wahl des Verwaltungsbeirates nicht auf der TO steht.
Hätte der Verwalter den TOP im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung aufnehmen müssen? Oder muss das jedes Jahr von Neuem von einem Eigentümer beantragt werden?

Zitterbeschlüsse sind mir theoretisch bekannt, aber wie läuft das nach neuem WEG praktisch ab?
Eigentümer X kann mWn. ja nicht mehr den Verwalter direkt, sondern muss die WEG verklagen.
Die WEG (vertreten durch den Verwalter) trägt die Kosten und verklagt dann ihrerseits den Verwalter? Ich hoffe immer noch, dass ich da was völlig falsch verstanden habe. Kann mich da jemand erleuchten? Hat ein Verwaltungsbeirat da ganz andere Möglichkeiten?

Pragmatische Ideen? Eine Partei ist so zerstritten, dass sie nicht zu ETV kommt, auch blockiert diese eine Allstimmigkeit.
Seit Baujahr 2010 ist das der dritte Verwalter, mit dem es massive Probleme gibt und die letzten beiden Suchen waren schon schwierig.
Dieser kommt mir jung und unerfahren vor, da kann man vielleicht noch einiges in die richtige Richtung (z.B. durch erforderliche Zertifizierung) lenken.

Herzlichen Dank für Euren Input und liebe Grüße,
Melanie
 
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Fremdling

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In unserem, von mir selbst bewohnten (teils zerstrittenen) 8-Parteien-Haus
Moin @Melanie123!
Zu ausgesuchten Infos mein Senf?

Euer 8er-Club ist die dringlichste Baustelle. Das Haus muss an einen Tisch und miteinander sachlich und vernünftig kommunizieren. Alternative: Neue Wohnung suchen, die alte einem ‘unbedarften‘ ETW-Neuling unterschnallen. (Klar, nicht ganz ernst gemeint, aber mit ernstem Kern.)
Wir haben keinen Verwaltungsbeirat, womit ich nach dem Letzten (erhebliches Eigeninteresse) auch sehr zufrieden war.
Wenn Ihr auch innerhalb des 8er-Club in dieser besonderen Verfassheit seid, kannste die Idee gleich knicken. Ihr hättet dann lediglich zum äußeren ‚Gegner‘ noch einen inneren obendrauf.
oder kann man elemantare (welche und wie genau?) Rechte genauso gut als einfacher Eigentümer wahrnehmen?
Als Normalo könnte jeder die WEG-Unterlagen beim Verwalter einsehen und quasi die gesamte Verwaltungsarbeit nachvollziehen. - Viel Spaß!
Hat ein Verwaltungsbeirat da ganz andere Möglichkeiten?
Das Organ Beirat, dass heute in beliebiger Kopfzahl beschlossen werden kann, sollte sich schon gut auskennen, sonst ändert seine reine Existenz nichts. Er bleibt -bis auf die im Gesetz geregelten wenigen Befugnisse- ein Normalo wie alle Eigentümer, es sei denn, er könnte echt zaubern.
Pragmatische Ideen? Eine Partei ist so zerstritten, dass sie nicht zu ETV kommt, auch blockiert diese eine Allstimmigkeit.
Allstimmigkeit braucht man heute in den wenigsten Fällen (Stichworte: Umlaufbeschluss, massive bauliche Veränderungen). Blockaden von einzelnen Querköpfen gehören damit der Vergangenheit.
Seit Baujahr 2010 ist das der dritte Verwalter, mit dem es massive Probleme gibt und die letzten beiden Suchen waren schon schwierig.
An dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Was ist hier das eigentliche Problem? Gemeinschaft? Verwalter? In den bisherigen Kombis beide?

Pragmatisch netto? Baldrain, abfinden, durchwurschteln, beten … oder verkaufen!
(Eure Verwaltung wäre für mich keine Option.)
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #3

Tinnitus

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Liebe Schwarmintelligenz,
Guten Tag, Schwarmintelligenz.
-Ladungsfrist: Letztes Jahr wies ich den Verwalter darauf hin, dass er die Ladungsfrist nach neuem WEG (drei statt zwei Wochen) nicht eingehalten hat und schon einmal eine Partei dagegen erfolgreich geklagt hat, was mich knapp 1000 € gekostet hat. Dies wolle ich nicht noch einmal. - „Das nehme ich auf meine Kappe.“ und auf meine Frage, ob ich das schriftlich bekäme, dass er das ins Protokoll schreiben würde.
Ich würde mich einer solch eindeutigen Klage anschließen, dann wäre ich auf der Gewinnerseite.

-Protokolle: Ein Protokoll dieser Versammlung gibt es nicht. Bisher habe ich zweimal per Mail angemahnt, eine dritte Aufforderung geht noch raus, diesmal mit den anderen Eigentümern in CC.
Was soll dies bringen? Wer bisher nicht antwortet wird Ihnen beim dritten Mal auch nicht antworten. Ich würde den nächsten Brief ggf. vom Anwalt schreiben lassen, aber sind denn auf dieser Versammlung relevante Beschlüsse gefasst worden? Würde ich kein Protokoll erhalten, würde ich innerhalb der Monatsfrist nach der Versammlung (nicht nach der Erstellung des Protokolls) klagen.

2019 fehlte im Protokoll die Beschlussfassung zur Erhöhung der Instandhaltungrücklage.
Sie meinen die Zuführung zur Erhaltungsrücklage? Wurden die erhöhten Beiträge denn bei Ihnen angefordert?

Ein negativ abgestimmter Antrag von mir zur TO wurde auch nicht protokolliert. Muss er das?
Sie sollten ihre Themen vor der Einberufung der Versammlung (!) dem Verwalter (nachweisbar) als TOP zukommen lassen und um Bestätigung bitten. Wenn der Tagesordnungspunkt fehlt, dann klagen.

-Es gibt keinen Wirtschaftsplan und mutmaßlich keine Beschlusssammlung.
Ohne beschlossenen Wirtschaftsplan würde ich kein Hausgeld zahlen.

Problem ist, dass die Wahl des Verwaltungsbeirates nicht auf der TO steht.
Hätte der Verwalter den TOP im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung aufnehmen müssen? Oder muss das jedes Jahr von Neuem von einem Eigentümer beantragt werden?
Wie oft wollen Sie dieses Spiel noch mitmachen? Ich würde innerhalb eines Monats nach der Versammlung klagen.

Pragmatische Ideen? Eine Partei ist so zerstritten, dass sie nicht zu ETV kommt, auch blockiert diese eine Allstimmigkeit.
Wofür benötigen Sie eine Allstimmigkeit? Blockiert diese Partei grundsätzlich jede Abstimmung oder sind hier nur widerstreitende Interessen erkennbar?

Seit Baujahr 2010 ist das der dritte Verwalter, mit dem es massive Probleme gibt und die letzten beiden Suchen waren schon schwierig.
Waren diese Verwalter Mitglieder in einem Verband?

Dieser kommt mir jung und unerfahren vor, da kann man vielleicht noch einiges in die richtige Richtung (z.B. durch erforderliche Zertifizierung) lenken.
Darauf würde ich nicht setzen.
 
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Melanie123

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Danke schon mal für Eure Antworten.
Während des Schreibens bekam ich nach der dritten Mahnung das äußerst nichtssagende Protokoll.

Ich habe inzwischen auch einen alten Thread wieder gefunden, wo vieles über unsere WEG steht.
Mein Fazit damals war, mich da zumindest emotional heraus zu halten.

Das Problem ist die Kombi aus Altlasten (insolventer Bauherr, viele Mängel), den Eigentümern (und deren Umgang damit) und dem jetzigen Verwalter, der keine ordnungsgemäße Verwaltung macht, nicht klar in der Sache ist und mal dieses und mal jenes sagt. "Parteiisch" ist ein Wort, das auch fiel.
Es macht sehr viel Sinn, alle an einen Tisch zu bekommen und das hat in der Vergangenheit bei einigen Dingen auch ganz gut geklappt. Jetzt gibt es zwei Probleme, wo die Interessen sehr auseinander gehen.

Problem 1:
Vor über einem Jahr kamen die Männer von 2-3 Parteien in Eigeninitiative auf die Idee, den Kellereingang (Garten zu Tiefgarage) unseres weißen Hauses in swimmingpoolblau unfachgerecht zu streichen. In der Einladung zur letzten EV "Beschwerde über den Anstrich der Kellertreppe durch Miteigentümer. -Besprechung und Lösungsfindung". Ich war nicht da, eine vertrauenswürdige andere Partei auch nicht, Protokoll habe ich nicht bekommen. Eine Partei (er scheint es zumindest vorher gewusst zu haben) meinte, man sei überein gekommen, dass diejenigen es neu streichen und der Verwalter es eher lustig gefunden hätte. Passiert ist da nichts.
Wozu ist der Verwalter verpflichtet?
Haben die fraglichen Parteien in dieser Sache Stimmrecht?
Nachtrag Protokoll: "Es fand ein kurzer mündlicher Austausch statt. Keine Maßnahmen notwendig." (gleicher Wortlaut bei anderen TOPs; ich vermute immer noch, dass er es erst jetzt irgendwie zusammen geschustert hat)
 
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Fremdling

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Ich habe inzwischen auch einen alten Thread wieder gefunden, wo vieles über unsere WEG steht.
Sorry, nicht gelesen. Ist hier wohl auch nicht relevant.
Wozu ist der Verwalter verpflichtet?
Beantragte TOP in der Versammlung zu behandeln, zur Abstimmung zu bringen, die Umsetzung der Beschlüsse zu beauftragen.
Haben die fraglichen Parteien in dieser Sache Stimmrecht?
Niemand, der in Eigenleistung etwas schafft, was anderen nicht gefällt, verliert sein Stimmrecht; also: Ja, haben sie.
Nachtrag Protokoll: "Es fand ein kurzer mündlicher Austausch statt. Keine Maßnahmen notwendig."
Sofern der Beschluss als Versammlungsergebnis zutreffend wiedergegeben (hier eher seltsam formuliert) ist und niemand den Beschluss anfechtet, war‘s das.

Neuer Versuch bei nächster Gelegenheit? In WEGs muss man sich halt für seine Anliegen Mehrheiten verschaffen, an der Versammlung teilnehmen, seine Interessen vertreten und mit dieser Mehrheit umsetzbare Beschlüsse fassen.
 
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Melanie123

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Problem 2: da wäre mir auch eine technische Hilfestellung/Erklärung (Brandschutzbestimmungen u.ä.) sehr willkommen.
In der linken Hälfte des Hauses sind Wohnung 1 und 3 (EG + 1.OG) mit ihrer Dunstabzugshaube an einen Versorgungsschacht angeschlossen. Beide Wohnungen bekommen die Gerüche der jeweils anderen ab.
2019 wurde beschlossen "das Abluftrohr der Küchen im Schachtdurch eine Firma per Kamera überprüfen zu lassen".

Mittwoch soll beschlossen werden:
"TOP 5 Untersagung zur Nutzung des Lüftungsschachts Beschluss: Aufgrund der nicht zu klärenden Geruchsbelästigung im Lüftungsschacht, welchen die Eigentümer Wohnung 1 und Wohnung 3 nutzen, soll ein Beschluss gefasst werden, der sämtlichen Miteigentümern untersagt diesen Lüftungsschacht als Anschluss für eine Dunstabzugshaube zu nutzen.
Die Untersagung der Nutzung soll ab dem 01.01.2023 ausgesprochen werden.
Da dieser Lüftungsschacht Gemeinschaftseigentum ist übernimmt die Eigentümergemeinschaft die Kosten einer Kernbohrung und Umverlegung der Dunstabzugshauben zur Außenwand. Die Kosten werden einmalig den Eigentümern Wohnung 1 und Wohnung 3 erstattet, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist."

Wohnung 1 hat mir umfangreichen Schriftverkehr weiter geleitet, der für mich insgesamt, aber auch technisch (mit entsprechenden Rechtsfolgen) nicht nachvollziehbar ist. Es scheint ein Gutachten zu geben, das seitens des Verwalters auch versprochen wurde, den Eigentümern zur Verfügung zu stellen, aber trotz Nachfragens hat es niemand erhalten.

Wohnung 1 hätte alles fachgerecht machen lassen. Als der TÜV damals das Haus abgenommen hat, war dies kein dokumentierter Mangel. Hätte der TÜV das kontrollieren müssen?
Wohnung 3 hätte es im Nachhinein irgendwie (nicht fachgerecht) machen lassen. Muss dies zwingend fachgerecht, durch ein besonderes Unternehmen gemacht, irgendwie abgenommen werden? Es war in dem Zusammenhang immer wieder von einer defekten Brandschutzmanschette die Rede. Was hat es damit auf sich?

Wenn Wohnung 3 sich tatsächlich im Nachhinein an den Versorgungsschacht angeschlossen hätte, dieses nicht den gesetzlichen Normen entsprechend wäre und das Problem der Geruchsbelästigung erst dadurch entstanden wäre, kann ich Wohnung 1 gut verstehen, dass sie sich nicht die Nutzung des Schachtes untersagen lassen will.

Und dass in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft für die Kosten aufkommen soll, wäre für mich auch nicht plausibel.
Kann da jemand eine grobe Schätzung abgeben, über welche Kosten wir hier überhaupt reden?
 
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Melanie123

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Sorry, nicht gelesen. Ist hier wohl auch nicht relevant.

Da auch Du damals in dem Thread geschrieben hast, habe ich ihn einfach mal verlinkt.
Es gab Tendenzen (auch von Dir) , dass ich nach einer neuen Wohnung Ausschau halten solle. Das habe ich zwischendurch auch immer mal wieder gemacht. Mit dem immergleichen Ergebnis.
Ich finde keine Wohnung, die so sehr auf meine Bedürfnisse zugeschnitten ist (insb. leichter Umbau zu Barrierefreiheit) wie diese. Die Kaufnebenkosten in NRW sind wegen der Grundsteuer von 6,5% bei 13+%, ich müsste zwischenfinanzieren, was weitere Kosten verursacht und an den Umzug mag ich gar nicht denken.
Selbst wenn (ich schließe es nicht völlig aus) sehe ich momentan einen Abschlag vom Wert, solange es derart desolate Verhältnisse gibt. Auch unbedarfte Käufer, die normalerweise weniger Wert auf Versammlungsprotokolle legen, werden bei diesem Treppenabgang in einem ansonsten schönen weißen Haus ziemlich hellhörig werden.

Sorry, das Foto ist natürlich von mir von dem Treppenabgang und nicht von @Fremdling. Habe ich gerade nicht anders hinbekommen.
Melanie123 schrieb:
20210429_184112.jpg
Niemand, der in Eigenleistung etwas schafft, was anderen nicht gefällt, verliert sein Stimmrecht; also: Ja, haben sie.

Ich versuche es anders. Dieser ehemals weiße Treppenabgang (das gesamte Haus ist weiß) ist in meinen Augen eine Sachbeschädigung, mindestens aber eine unbefugte bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum.
Wie seht Ihr das und was ergibt sich daraus?
 
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Tinnitus

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Ich glaube Sie wären bei einem Fachanwalt für Mietrecht gut aufgehoben.
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #9
Fremdling

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Sorry, das Foto ist natürlich von mir von dem Treppenabgang und nicht von @Fremdling. Habe ich gerade nicht anders hinbekommen.
Das wäre mir echt wurscht. - Dennoch hilft dabei vielleicht ein Mod.?
Dieser ehemals weiße Treppenabgang (das gesamte Haus ist weiß) ist in meinen Augen eine Sachbeschädigung, mindestens aber eine unbefugte bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum
Auch wenn ich nicht durch Deine Augen auf den Gang schauen kann, entlockt der Anblick mir ein Schmunzeln. Dem Verwalter ja wohl auch (s.o.!). - Schickes Freibad-Outfit. Sorry, @Melanie123 !
Um das (“unbefugt“) zu verstehen, wäre interessant, wie der Beschluss (?) zu der Eigenleistung lautete, sofern es den gibt.
Wie seht Ihr das und was ergibt sich daraus?
Daraus ergibt sich m.E. ein weiterer Anstrich mit entsprechender Material-Qualität -insbesondere für den Boden- und einvernehmlich angepasster, weniger auffälliger Farbgestaltung. Wahrscheinlich muss zuvor das blaue Zeugs auch erst mal runter.
 
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Melanie123

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Ja, keine Frage, dass man das lustig finden kann, wie jemand auf solche Ideen kommt.
(wo ist eigentlich Dein "Big Hug"-Avatar geblieben, der mich immer zum Schmunzeln brachte?)
Von dem Verwalter würde ich mir jedoch was anderes wünschen.
Nein, es gab keinen Beschluss. Einer hat die Farbe gekauft, einer hat gestrichen und ein Dritter scheint es zumindest vorher gewusst zu haben.

Keine Ahnung, ob und wie man das blaue Zeugs herunter bekommt (zumindest von der Tür und den Aluschienen; das meinte ich mit "unfachgerecht"). Jedenfalls erscheint mir die Beseitigung sehr viel deutlich teuerer als "man hätte es zur Instandhaltung sowieso irgendwann mal machen müssen".

Stellt sich also die Frage, wie das vonstatten geht und wer die Kosten trägt.
(Nebenbei natürlich, was denen als Nächstes einfällt).

Ist der Verwalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern, dass der Schaden ohne Kosten der EG behoben wird?
Muss die ETV darüber abstimmen? Haben die Täter dabei Stimmrecht?
Sollte man/ich über eine Strafanzeige nachdenken, diese in den Raum stellen, damit was passiert? Sachbeschädigung?
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #11
Fremdling

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Ist der Verwalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern, …
Wenn Ihr einen entsprechenden gültigen Beschluss fasst und der Verwalter das auch leisten kann (und will; hängt vom Beschluss-Inhalt ab).
… dass der Schaden ohne Kosten der EG behoben wird?
Die Regelung zur Kostentragung gehört in den Beschluss.
Nach Deinen bisherigen Schilderungen schätze ich mal diese zwei Stufen:
1. Die Gemeinschaft erträgt bis auf weiteres den derzeitigen Zustand.
2. Bei nächstfälliger Sanierung zahlen alle entsprechend MEA.
Muss die ETV darüber abstimmen? Haben die Täter dabei Stimmrecht?
Ob Ihr im Rahmen einer Versammlung oder per „Umlauf“ (dann ohne Vorregelung in einer Versammlung aber allstimmig!) beschließt, entscheidet Ihr als Gemeinschaft.
Ja die „Täter“ verlieren ihr Stimmrecht nicht durch den Einsatz von „Fehlfarben“ (s.o.!).
Sollte man/ich über eine Strafanzeige nachdenken, diese in den Raum stellen, damit was passiert? Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Mit jedweden Drohungen, die Du später nicht realisieren kannst oder willst, machst Du Dich bestenfalls lächerlich, falls Du sie nicht auch wie versprochen wahr machst.
Ungeachtet dessen kannst Du selbstverständlich gerichtliche Schritte erwägen, wozu ich Dir dann allerdings dringend zur Beratung und Unterstützung durch einen Fachanwalt rate.
 
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Melanie123

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Wir können keinen Beschluss fassen, weil es nicht auf der TO steht.
 
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jorgk

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Ich weiss nicht ob so etwas angeboten wird oder wie es klappt, dass möglichst alle Miteigentümer dran teilnehmen: ich stelle mir vor es braucht einen Fachanwalt der auf einer Art Seminar / Fortbildung allen Miteigentümern miteinander die Zusammenhänge einer WEG erklärt, gerne vielleicht mit passenden Rechtsbeispielen was ordnungsgemäße Verwaltung, Nutzung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, etc. angeht.

Denn es wirkt als ob Du die einzige Eigentümerin bist, die Probleme damit hat wie die Prozesse laufen; den anderen scheint es (bis auf die Baumängel für ihr einzelnes Sondereigentum) eher relativ egal zu sein.

Ich finde die blaue Farbe übrigens toll - trotzdem wohl Sachbeschädigung, weil mindestens mal am Boden eine gewöhnliche Farbe wenig Strapazierfestigkeit aufweisen wird. War auch der Boden vorher weiss, also im Neubauzustand?
 
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Wohnungskatz

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Dieser ehemals weiße Treppenabgang (das gesamte Haus ist weiß) ist in meinen Augen eine Sachbeschädigung, mindestens aber eine unbefugte bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum.
Wie seht Ihr das und was ergibt sich daraus?
So schlimm finde ich ihn gar nicht (ernsthaft) - zumindest scheint es gut gestrichen zu sein. Sieht sehr erfrischend aus - es fehlt halt nur noch das Wasser🌊 Aber vielleicht liegt das am derzeitigen Wetter, dass man am liebsten hineinspringen würde. Aber ohne Wasser macht es eben keinen Sinn 😜. - Aber mal ernsthaft: Spielt die Farbe wirklich eine Rolle? Vom Garten aus wird man die Farbe kaum sehen - wer guckt schon ständig von oben in den Swimmingp äh Treppenabgang rein? Lasst ihr nächstes Mal einfach so streichen, wie dann neu beschlossen.
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #15
Fremdling

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  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #16

Melanie123

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Ich bin immer noch angeschlagen und fassungslos.

Der Verwalter betonte immer wieder, dass die beiden Herren Anstreicher ja so viel für das Wohl der Gemeinschaft tun.
Dies auch in dem bereits erstellten Protokoll, das ich genau wie sein Verhalten auf der Versammlung als tendentiös empfinde.
Den Anstreichern gebühre Dank, es hätte ohnehin gemacht werden müssen und eigentlich steht ihnen das Geld für die Farbe zu.
Die Miteigentümer sagen, es sei die gleiche Farbe, nur ein anderer Farbton.
Für die Stufen mag das zutreffend sein, ich bin mir jedoch fast sicher, dass die Wände vorher den gleichen weißen Putz wie der Rest des Gebäudes hatte. Die Struktur ist noch erkennbar; ich habe jedoch keine Fotos, die das beweisen.

Anstreicher Wohnung 8 sagte, das sei keine Sachbeschädigung. Um die bauliche Veränderung zu umschiffen, führte ich die Teilungserklärung an, in der steht, dass die Farbe nicht verändert werden darf. Verwalter sagte, wie schlecht doch der Zusammenhalt ist, wenn einzelne Eigentümer mit der TE argumentieren.

Meine sachliche Argumentation schien nur von einer Partei verstanden worden zu sein. Die Schulleiterin war zu dem Zeitpunkt nicht da.

Anstreicher Wohnung 7 (der letzte Verwaltungsbeirat, von dem ich vorher schon froh war, dass er es nicht mehr machen will) rastete irgendwann aus "hol doch Deinen Anwalt, dann hau ich dem in die Fresse" und verlies wutschnaubend die Versammlung.

Anstreicher 8 war kooperativ. Dann würde er halt noch mal streichen. Mir kommt es auf fachgerecht und ursprünglichen Zustand (weisse Wände) an. Wir diskutierten über den Begriff "fachgerecht", von dem keiner zu wissen scheint, was er bedeutet. KfZ wurde als Beispiel genannt, das man in Werkstatt bringen muss. Daraufhin 8, dass das dann eben noch mal von einem Malerbetrieb gestrichen werden soll. Verwalter sah das als Fazit und wollte was aufschreiben. Ich fragte, wer die Kosten trägt. "Die WEG natürlich". Damit bin ich nicht einverstanden, auch weil ich nicht weiss, ob die 300-400€, die in den Raum geworfen wurden, bei dieser Farbe ausreichen, um die Wände in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Anstreicher 8 erklärte sich bereit, alles noch einmal in grau zu streichen.

Für mich nicht befriedigend, aber es wäre da kein anderes Ergebnis möglich gewesen und ich war mit meinen Nerven so schon am Ende.


Der Verwalter ist ein Problem. Er hat m.E. keine Ahnung von ordnungsgemäßer Verwaltung, macht seinen Job nicht, behauptet telefonisch irgendetwas ins Blaue hinein und ist parteiisch.
-Das Protokoll der vorherigen Versammlung habe ich wenige Tage vor der jetzigen Versammlung bekommen, nachdem ich alle Miteigentümer in cc Gesetzt hatte. Es ist nichtssagend und vermutlich erst kurzfristig zusammengeschustert.
-Zur vorherigen Versammlung hatte er zu spät einberufen, weil erstmals die Frist von 3 Wochen nach neuem WEG galt. Kannte er wohl nicht.
-Einen jährlichen Wirtschaftsplan müsse es nicht geben, weil der alte solange weiter gilt Die von mir angeforderte Beschlusssammlung wollte er zu der ETV mitbringen. Ich bin ziemlich sicher, dass es die nicht gibt.
-um eine Diskussion über den Begriff "ordnungsgemäße Verwaltung" zu vermeiden, sprach ich im Rahmen der Verlängerung des Verwaltervertrages die notwendige Zertifizierung an. Der erste Kurs der IHK Krefeld hätte im Mai stattgefunden und sei ausgebucht gewesen, da hätte er keinen Platz bekommen. Am nächsten Tag eine Mail, dass er gelernter Immokaufmann sei und die Zertifizierung deshalb nicht bräuchte. Was zwar richtig ist, aber ebenfalls im WEG-Gesetz drin steht und den Verdacht verstärkt, dass er es vorher nicht gelesen hat.
-Viele andere Aussagen/Kleinigkeiten riefen den Eindruck hervor, dass er keine Ahnung hat und parteiisch ist.

Es ist der dritte Verwalter, der eine alsolute Nullnummer ist. Die letzten beiden Verwalter habe ich vorgeschlagen, dies aber aus der Notlage heraus, dass es keine wirklichen Alternativen gab. "Wir machen grundsätzlich keine WEGs" und "wir haben keine Kapazitäten frei" habe ich häufiger gehört. Was wäre, wenn ich wirklich keinen neuen Verwalter fände? Mal abgesehen davon, dass ich gerade der Buhbann bin und ich erstmal Mehrheiten abchecken muss.

Und ja, habe einige Zeit damit verbracht, nach einer neuen Wohnung zu suchen. Es gibt nichts, was auch nur ansatzweise in die Nähe meiner wichtigsten Kriterien kommt. Die Wohnung ist superhell, was mir wichtig ist (Wohnzimmer hat bodentiefe Fenster zu 3 Seiten), barrierefrei (Aufzug von TG in die Wohnung, bodengleiche Dusche) und kann ganz leicht auch behindertengerecht umgebaut werden. Bei schönen Wohnungen fand ich zudem am häufigsten Gas, während wir eine Wärmepumpe haben.

Danke, wenn irgendjemand irgendwo einhaken möchte.

Ich überlege zur Zeit, ob und wie ich auf die Mails (ein Hinterhertraten) von Anstreicher 7 und Verwalter bzw. dessen Protokoll reagiere. Es gäbe da viele Sachverhalte aufzuklären, aber ob die m.E. wünschenswerte ordnungsgemäße Verwaltung auch von anderen gewünscht wird, ob die Wichtigkeit dessen verstanden oder auch nur meine Mail aufmerksam gelesen wird, das weiss ich nicht und ich habe da bei einigen meine Zweifel.
Das ist aktuell mein wichtigstes und dringendstes Problem.

Liebe Grüße

Melanie
 
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Fremdling

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Euer 8er-Club ist die dringlichste Baustelle. Das Haus muss an einen Tisch und miteinander sachlich und vernünftig kommunizieren.
Auch wenn ich mich wiederhole, bleibt bei mir genau dieser Eindruck.
Danke, wenn irgendjemand irgendwo einhaken möchte.
Ok, hake ich ein. Auch wenn es noch so schwer fällt, rate ich zunächst mal, Deinen Vortrag um all das zu kürzen, was Deinerseits Wunsch, Meinung, Wollen, Emotion, Deutung, Einschätzung, Wertung, Taktieren & Co. ist, um den Blick auf die Kernfakten zu konzentrieren. (s.u.!)
Verwalter sagte, wie schlecht doch der Zusammenhalt ist, wenn einzelne Eigentümer mit der TE argumentieren.
Sowas ist m.E. keines Kommentares und Gedankens würdig, da Du auf die Sicht Eures Verwalters keinen ernstzunehmenden Einfluss haben dürftest, wenn er sich derart artikuliert. Zunächst schlicht vergessen!
Anstreicher Wohnung 7 (der letzte Verwaltungsbeirat, von dem ich vorher schon froh war, dass er es nicht mehr machen will) rastete irgendwann aus "hol doch Deinen Anwalt, dann hau ich dem in die Fresse" und verlies wutschnaubend die Versammlung.
Dieser Zeitgenosse bedarf besonderer Würdigung, da ihr ggf. unterschiedliche Vorstellungen von Kommunikation habt und er in seiner Ringecke sicherlich besser trainiert ist. Kannste m.E. nur verlieren. Für diese Ausfälle empfehle ich freundliche Ignoranz.
Anstreicher 8 erklärte sich bereit, alles noch einmal in grau zu streichen.
Das ist doch ein überraschend konstruktiver Ansatz. Ob es Sinn macht, mit ihm sachlich unter vier Augen in Ruhe über die Aktion zu sprechen, die am Ende die gesamte Gemeinschaft zufriedenstellen könnte, wirst Du besser entscheiden können als ich.
Ich überlege zur Zeit, ob und wie ich auf die Mails (ein Hinterhertraten) von Anstreicher 7 und Verwalter bzw. dessen Protokoll reagiere.
Bedarf es überhaupt einer Reaktion auf das Verhalten der Eigentümer und des Verwalters in der Versammlung? M.E. ist das Gebot der Stunde, mit kühlem Kopf und sachlich Dein Ziel zu finden, zu definieren und den praktikablen Weg dorthin zu ermitteln. Schmink Dir bitte ab, dass Du irgendjemanden mit Deiner Energie „umerziehen“ könntest!
Es gäbe da viele Sachverhalte aufzuklären, aber ob die m.E. wünschenswerte ordnungsgemäße Verwaltung auch von anderen gewünscht wird, ob die Wichtigkeit dessen verstanden oder auch nur meine Mail aufmerksam gelesen wird, das weiss ich nicht und ich habe da bei einigen meine Zweifel.
Lasse Dich nicht von Deinen Zweifeln lähmen! Tu das, was Dich, die Miteigentümer und die Verwaltung in eine bessere Verfassung bringt oder lasse es!

Achtung! Nachstehendes von @Fremdling eingekürzt! Erlaubnis von @Melanie123 unterstellt:

… Der Verwalter betonte immer wieder, dass die beiden Herren Anstreicher ja so viel für das Wohl der Gemeinschaft tun. Dies auch in dem bereits erstellten Protokoll,….
… Den Anstreichern gebühre Dank, es hätte ohnehin gemacht werden müssen und eigentlich steht ihnen das Geld für die Farbe zu.
Die Miteigentümer sagen, es sei die gleiche Farbe, nur ein anderer Farbton. …
Anstreicher Wohnung 8 sagte, das sei keine Sachbeschädigung. ...
… Anstreicher Wohnung 7 (der letzte Verwaltungsbeirat, von dem ich vorher schon froh war, dass er es nicht mehr machen will) rastete irgendwann aus "hol doch Deinen Anwalt, dann hau ich dem in die Fresse" und verlies wutschnaubend die Versammlung. …
… Anstreicher 8 war kooperativ. Dann würde er halt noch mal streichen… Daraufhin 8, dass das dann eben noch mal von einem Malerbetrieb gestrichen werden soll. Verwalter sah das als Fazit und wollte was aufschreiben. Kosten trägt "Die WEG natürlich"...
Anstreicher 8 erklärte sich bereit, alles noch einmal in grau zu streichen. …
… -Einen jährlichen Wirtschaftsplan müsse es nicht geben, weil der alte solange weiter gilt (Fremdling: Sonderrechtslage Pandemie!?)
… Die letzten beiden Verwalter habe ich vorgeschlagen, dies aber aus der Notlage heraus, dass es keine wirklichen Alternativen gab. …
… Was wäre, wenn ich wirklich keinen neuen Verwalter fände? …
Liebe Grüße
Melanie
Sorry, es hat mich extrem gejuckt, mal den Kern zu erkennen. Vielleicht schaust Du Dir das Gekürzte mal unvoreingenommen an und womöglich erkennst Du, welche sinnigen u. realistischen Handlungsspielräume Du aktuell in Eurer Gemeinschaft hast.

Falls Du wirklich etwas bewegen willst und nicht nur im Nachhinein Dampf ablassen möchtest, unterstütze doch die Gemeinschaft/den Verwalter als Wissende (TE, WEG, …) proaktiv (geile Vokabel) statt zu warten, bis Du Verfehlungen erlebst, die Du anprangerst! Ein netter Kontakt mit der Verwaltung kann Wunder wirken, zumal Du diesen Dienstleister doch selbst gefunden und mitbestellt hast. - Viel Erfolg! - Viel Glück!

Immer wieder gern von Dir liest
DER FREMDLING

(Der Foren-Hamster möge mir den Stilklau nachsehen!)
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #18

Melanie123

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Lieber @Fremdling,
ich lese Dich auch immer wieder gerne und danke für Deinen Input.
Es gab Dinge, mit denen ich viel anfangen konnte (weil es teils auch meine Gedanken waren), mit anderem etwas weniger.

Ja, größtes Problem ist unsere 8er Konstellation. Begann beim Bau. Viele (sehr erhebliche und teure) Mängel unter denen wir alle leiden mussten. Die Eigentümer sind aber unterschiedlich damit umgegangen. Es gab mehrere Prozesse gegen den inzwischen insolventen Bauherrn (dem oder seiner Frau noch eine Wohnung gehört). Wohnung 6 hat alle Kollatralschäden in Kauf genommen und als erstes die ETG verklagt, luden zu einem Treffen ein, bei dem deren Anwalt drohte, uns alle zu verklagen. Gleichzeitig fühlen sie sich aber alleine gelassen, weil sie in ihrem Vorgehen nicht unterstützt werden bzw. andere Eigentümer andere Wege "einfach mal gut sein lassen" gefunden haben. Ja, das ist ein Problem. Zumal der ehemalige Bauherr mit seiner Wohnung zwischenzeitlich 19 Hausgeldzahlungen schuldig war. Ich habe mich aus den Lästereien und Hetztiraden so gut ich konnte zurück gezogen. Leider bekomme ich dadurch auch weniger Informationen.

Ich habe mich heute mal mit der Geruchsbelästigung durch den Lüftungsschacht auseinander gesetzt. Und bin da auch wirklich weiter gekommen. Der Verwalter lehnte eine Leckageortung ab, weil er keine Firma finden würde, die es in dem nächsten 6 Monaten macht. Die Firma, die ich gefunden habe hat eine Vorlaufzeit von 1-2 Tagen. Ist aber nicht klar, ob das tatsächlich weiter hilft.

Mir liegt nichts daran, jemandem hinterher zu treten.
Mit dem Hausverwalter kann ich nicht "zusammen arbeiten". Ich kann seinen Job machen. Genau das tue ich gerade.

Sorry, wenn ich gerade einiges nicht zu würdigen weiss, da sollte ich in ein paar Tagen noch mal alles genau nachlesen.
Ich sitze nur schon seit 18 Stunden an dem Thema und habe zwischendrin die Kündigung einer Gebäudeversicherung bekommen (fahrlässige Brandstiftug, aufgrund von Videoaufnahmen wird man die Täter schnappen).

Es ist halt gerade alles irgendwie blöd, incl. meines Gesundheitszustandes und da muss ich halt schauen, wieviel Energie ich in diese ETG investieren will. Und auch, auf welche Art ich es mache.

Liebe Grüße

Melanie
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #19

ehrenwertes Haus

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Sorry, wenn ich gerade einiges nicht zu würdigen weiss, da sollte ich in ein paar Tagen noch mal alles genau nachlesen.
Ich sitze nur schon seit 18 Stunden an dem Thema und habe zwischendrin die Kündigung einer Gebäudeversicherung bekommen (fahrlässige Brandstiftug, aufgrund von Videoaufnahmen wird man die Täter schnappen).

Es ist halt gerade alles irgendwie blöd, incl. meines Gesundheitszustandes und da muss ich halt schauen, wieviel Energie ich in diese ETG investieren will. Und auch, auf welche Art ich es mache.
Deine Gesundheit ist unbezahlbar.

Überleg dir mal, ob du das ganze Gedöhns nicht für eine Weile in fachanwaltliche Hände geben möchtest.
Das kostet auch, aber nicht deine Gesundheit.

Ich bin mir auch einigermaßen sicher, dass du viel zu emotional an die diversen Baustellen ran gehst, deine Vorstellungen von einer guten (vernünftigen) Verwaltung nicht dem aktuell praktikablen entsprechen.


Geh Kaffee trinken, Bäume umarmen, Füsse in einen Teich stecken oder was dir in den Sinn kommt um ernsthaft abzuschalten.
Mit deinem Gedankenchaos blockierst du dich nur selbst und das tut weder dir noch der WEG gut.
 
  • Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung Beitrag #20
Fremdling

Fremdling

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Moin @Melanie123!
mitunter helfen für‘s Gemüt und den Alltag Anleihen bei Dritten, wie z.B. diese hier:

„Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“


Ja, größtes Problem ist unsere 8er Konstellation. Begann beim Bau. …
Die Historie würde ich ruhen lassen. Hilft heute bei nichts. Deckel drauf!
Ich habe mich heute mal mit der Geruchsbelästigung durch den Lüftungsschacht auseinander gesetzt …
Sowas muss kein/e Miteigentümer/in lösen! Die Gemeinschaft sollte es mehrheitlich wollen, der Verwalter dann umsetzen.
Mit dem Hausverwalter kann ich nicht "zusammen arbeiten". Ich kann seinen Job machen. Genau das tue ich gerade.
Du mutest Dir m.E. zuviel zu. Es ist schlicht nicht Dein Job. (Verantwortung? Haftung? Qualifikation? Berechtigung? Rückendeckung?)
Als Euer Verwalter wäre mir jedwede gelegentliche sinnige u. konstruktive Unterstützung durch Eigentümer o. Beiräte recht, doch meinen Job erledige ich, bekomme ihn honoriert und bin in der Verantwortung.
Es ist halt gerade alles irgendwie blöd, incl. meines Gesundheitszustandes …
Der richtige Moment, einmal kurz innezuhalten und über ein paar Schlüsselfragen zu Deiner Position in Eurer WEG nachzudenken. Deine Wohnung ist ok? Was von all dem Erlebten tangiert Dich und Deine Verfassung wirklich persönlich oder Deine Wohnung? Eine folgenlose zu kurze Einladungsfrist zur Versammlung kann das doch z.B. nicht sein.

Mit den besten Wünschen für Dich sage ich hier erst mal tschüss!
 
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Verwalter macht seinen Job nicht; keine ordnungsgemäße Verwaltung

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