rene33
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Hallo,
der WEG Verwalter meiner zwei Eigentumswohnungen hat die Guthaben aus dem Jahre 2019 und 2020 auf mein altes Konto, das seit 2015 gelöscht ist, überwiesen. Komischerweise hat der Verwalter in den Jahren 2015, 16, 17, 18 und 21 auf mein aktuelles Konto überwiesen. Er behauptet die Zahlungen seien nicht zurückgebucht worden. Das kann eigentlich nur passieren, wenn die Bank die meine alte IBAN einen Neukunden gibt und somit müssten die Zahlungen auf das Konto des Neukunden angekommen sein. Nun möchte ich den Verwalter erstmal eine Mahnung zur Zahlung der offenen Beträge senden und ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren starten um nicht in die Verjährung zu rutschen. Die Frage ist, gegen wem richte ich die Mahnung/Mahnverfahren? Gegen den Verwalter oder die WEG?
Grüße
Rene
der WEG Verwalter meiner zwei Eigentumswohnungen hat die Guthaben aus dem Jahre 2019 und 2020 auf mein altes Konto, das seit 2015 gelöscht ist, überwiesen. Komischerweise hat der Verwalter in den Jahren 2015, 16, 17, 18 und 21 auf mein aktuelles Konto überwiesen. Er behauptet die Zahlungen seien nicht zurückgebucht worden. Das kann eigentlich nur passieren, wenn die Bank die meine alte IBAN einen Neukunden gibt und somit müssten die Zahlungen auf das Konto des Neukunden angekommen sein. Nun möchte ich den Verwalter erstmal eine Mahnung zur Zahlung der offenen Beträge senden und ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren starten um nicht in die Verjährung zu rutschen. Die Frage ist, gegen wem richte ich die Mahnung/Mahnverfahren? Gegen den Verwalter oder die WEG?
Grüße
Rene