
immobiliensammler
Erfahrener Benutzer
Aber so wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich die WEG auf Auszahlung mahnen?
Gegen die Gemeinschaft. Die Gemeinschaft schuldet dir die Erstattung, nicht der Verwalter.
Es ist sehr wichtig im Mahnbescheid den Anspruchsgegner richtig zu bezeichnen. Wenn Du hier einen Fehler machst und den falschen Beklagten angibst entfaltet das dem richtigen Beklagten gegenüber keine verjährungsunterbrechende Wirkung.
Falls du Dir hier nicht sicher bist wie korrekt zu formulieren ist musst Du halt einen Anwalt beauftragen.