Yanina
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Hallo Ihr Lieben,
wir haben in zwei verschiedenen WEG je eine Egentumswohnung. In beiden WEG bin ich Beiratsmitglied.
Wohnungsverwaltung 1 scheint ein massives Problem mit mir zu haben. Wir hatten in 2009 die Kassenprüfung des Wirtschaftsjahres 2008 in den Räumlichkeiten der Verwaltung vorgenommen. Da ich das erste Mal dabei war, verhielt ich mich anfangs zurückhatend. ERst als nach einem flüchtgen Blick in die Ornder der Beiratsvorsitzende sagte, es sei wie immer alles in Ordnung, bn ich hellhörig geworden. Ich bat darum, eine ordentliche Prüfung vorzunehmen und heirbei Beleg für Beleg anzuschauen. So groß ist die WEG nicht, dass dies nicht mögkich ist und von der anderen WEG bin ich da so gewohnt. Auch im Job nehme ich Kassenprüfungen sehr genau und gehe die einzelnen Belege durch. Bei dieser genauen Prüfung ist aufgefallen, dass eine genaue Prüfung sehr viel Zeit n anspruch nimmt, da die Verwaltung eine sehr kreative Form der Buchhaltung favorisiert. Zahlungen, die in 2008 geflossen waren, wurden auf die bereits abgeschlossenen Vorjahre gebucht. Rechnungen, die Sondereigentum betrafen, wurden aus der Rücklage finanziert und andere Hammer sind mir aufgefallen. Die beleggenaue Prüfung haben wir dann nach fünf Zeitstunden abgebrochen. Es lagen keine Bankbelege über die Höhe der Rücklage vor.In der Versammlung gab der Beiratsvorsitzende kund, dass die Buchprüfung keine Unregelmäßigkeiten gezeigt hatte. Ich habe dem Verwaltungsbeirat wiedersprochen und dargelegt, dass eine Beleggenaue Prüfung nichtmöglich war ob der Kreativität der Verwaltung in der Buchhaltung. De Eigentümergemeinschaft beschloss trotz meiner Bedenken die Abrechnung, die wir nun angefochten haben. Das Urteil des LG steht noch aus.
Nun haben wir von der Verwaltung die Einladung zur nächsten Versammlung erhalten. Allerdings wurde ich als Beiratsmitglied davon ziemlich überrascht. Muss der Verwalter nicht den kompletten Beirat zur Kassenprüfung einladen (zumindest ist dies in der Vergangenheit immer geschehen)? Darf der Verwalter ein Beiratsmitglied dermaßen übergehen? In der Einladung steht ein TOP: Neuwahl des Verwaltungsbeirates. Ich gehe davon aus, dass ich aus dem Beirat entfernt werden soll, da ich sehr unbequem bin. Ich bin nämlich so dreist und hinterfrage so einiges.
wir haben in zwei verschiedenen WEG je eine Egentumswohnung. In beiden WEG bin ich Beiratsmitglied.
Wohnungsverwaltung 1 scheint ein massives Problem mit mir zu haben. Wir hatten in 2009 die Kassenprüfung des Wirtschaftsjahres 2008 in den Räumlichkeiten der Verwaltung vorgenommen. Da ich das erste Mal dabei war, verhielt ich mich anfangs zurückhatend. ERst als nach einem flüchtgen Blick in die Ornder der Beiratsvorsitzende sagte, es sei wie immer alles in Ordnung, bn ich hellhörig geworden. Ich bat darum, eine ordentliche Prüfung vorzunehmen und heirbei Beleg für Beleg anzuschauen. So groß ist die WEG nicht, dass dies nicht mögkich ist und von der anderen WEG bin ich da so gewohnt. Auch im Job nehme ich Kassenprüfungen sehr genau und gehe die einzelnen Belege durch. Bei dieser genauen Prüfung ist aufgefallen, dass eine genaue Prüfung sehr viel Zeit n anspruch nimmt, da die Verwaltung eine sehr kreative Form der Buchhaltung favorisiert. Zahlungen, die in 2008 geflossen waren, wurden auf die bereits abgeschlossenen Vorjahre gebucht. Rechnungen, die Sondereigentum betrafen, wurden aus der Rücklage finanziert und andere Hammer sind mir aufgefallen. Die beleggenaue Prüfung haben wir dann nach fünf Zeitstunden abgebrochen. Es lagen keine Bankbelege über die Höhe der Rücklage vor.In der Versammlung gab der Beiratsvorsitzende kund, dass die Buchprüfung keine Unregelmäßigkeiten gezeigt hatte. Ich habe dem Verwaltungsbeirat wiedersprochen und dargelegt, dass eine Beleggenaue Prüfung nichtmöglich war ob der Kreativität der Verwaltung in der Buchhaltung. De Eigentümergemeinschaft beschloss trotz meiner Bedenken die Abrechnung, die wir nun angefochten haben. Das Urteil des LG steht noch aus.
Nun haben wir von der Verwaltung die Einladung zur nächsten Versammlung erhalten. Allerdings wurde ich als Beiratsmitglied davon ziemlich überrascht. Muss der Verwalter nicht den kompletten Beirat zur Kassenprüfung einladen (zumindest ist dies in der Vergangenheit immer geschehen)? Darf der Verwalter ein Beiratsmitglied dermaßen übergehen? In der Einladung steht ein TOP: Neuwahl des Verwaltungsbeirates. Ich gehe davon aus, dass ich aus dem Beirat entfernt werden soll, da ich sehr unbequem bin. Ich bin nämlich so dreist und hinterfrage so einiges.