Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter???

Diskutiere Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; HALLO Ich brauche dringend Rat! Ich fange demnächst an zu studieren...hab auch schon die passende Wohnung dafür gefunden. Eine WG-Neugründung...
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #1

Chrisü

HALLO

Ich brauche dringend Rat! Ich fange demnächst an zu studieren...hab auch schon die passende Wohnung dafür gefunden. Eine WG-Neugründung.
Nun verlangt der Vermieter neben der üblichen Kaution auch noch eine Bearbeitungsegbühr von 116€ für den Mietvertrag.
Nun meine Frage: kann er das so einfach machen? Eigentlich dürfte der Mieter nicht für die Verwaltungskosten des Vermieters aufkommen müssen, oder?

lg Chrisü
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #2

Capo

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Klar kann er das. Warum auch nicht? Er versucht ja nicht, die Verwaltungskosten auf die Betriebskosten umzulegen...

Das ist eine einmal-Zahlung und völlig legitim. Den Vertrag muss ja keiner abschließen...
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von capo
Klar kann er das. Warum auch nicht? Er versucht ja nicht, die Verwaltungskosten auf die Betriebskosten umzulegen...

Das ist eine einmal-Zahlung und völlig legitim. Den Vertrag muss ja keiner abschließen...

ich will nicht voreingenommen sein, aber ich bin mir da nicht 100%sicher,,, denn wie kommt er genau auf 116 EUR???? ich denke 20 EUR wären legitim aber 116??? ich weiß nicht..
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #4

Capo

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wie kommt er genau auf 116 EUR

Ich frage mich auch immer, wie der Verkäufer auf 99.99€ kommt oder warum er nicht nur 19€ verlangt, aber noch bestimmen Angebot und Nachfrage diesen Preis.
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von capo
wie kommt er genau auf 116 EUR

Ich frage mich auch immer, wie der Verkäufer auf 99.99€ kommt oder warum er nicht nur 19€ verlangt, aber noch bestimmen Angebot und Nachfrage diesen Preis.

ist richtig, aber mal ehrlich, sollte der Fall vor gericht landen, würde jeder richter sich fragen wie er auf 116 EUR kommt.,.. aber ich habe einige Urteile gefunden und zwar: Landgericht Hamburg (9 S 8/88) und das Amtsgericht Neuss (32 C 241/94)

beide haben entscheiden, dass der BEtrag nicht mehr als 100 DM überschreiten darf...

116 EUR ist m. E. auch wucher... wenn man sich mal in die Lage eines Mieter versetzt...
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #6

Capo

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Das sind aber nur die Kosten für den Mietvertrag. Vielleicht sind das auch völlig andere Kosten, die die 116€ ergeben.

@Chrisü
welche Geschäftsform hat der Vermieter oder ist er privater Vermieter?
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #7

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Original von capo
@Chrisü
welche Geschäftsform hat der Vermieter oder ist er privater Vermieter?
stimmt das würde ich auch gerne wissen,,
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #8

Beluga

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Darf Vermeiter von nicht WG-Wohnungen generell auch Bearbeitungskosten verlangen ?
Oder z.B. für den Fall dass der Mietvertrag nicht zustande kommt ... ?
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #9

Chrisü

Danke für die Antworten. Ich glaub der Vermieter is privat...
 
  • Verwaltungskosten des Vermieters bezahlt vom Mieter??? Beitrag #10

RMHV

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Original von Beluga
Darf Vermeiter von nicht WG-Wohnungen generell auch Bearbeitungskosten verlangen ?
Oder z.B. für den Fall dass der Mietvertrag nicht zustande kommt ... ?

Die Vereinbarung einer Gebühr für die Vertragsausfertigung ist im Grundsatz zulässig und hängt nicht davon ab, ob es sich um eine WG handelt. Die zulässige Höhe eienr solchen Gebühr mag unterschiedlich gesehen werden durch die einzelnen Gerichte.
Voraussetzung für den Anspruch auf den vereinbarten Betrag ist aber der Vertragsabschluss. Ohne Vertragsabschluss gibt es nun mal keinen Anspruch aus einem Vertrag.
 
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