Verzicht auf Kündigungsrecht

Diskutiere Verzicht auf Kündigungsrecht im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Vermieter aht mich hereingelegt. Er hat mir Baumängel verschwiegen und mir einen Kündigugnsverzicht für den Zeitraum von 1.12.2004 bis zum...
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #1

Peter

Mein Vermieter aht mich hereingelegt. Er hat mir Baumängel verschwiegen und mir einen Kündigugnsverzicht für den Zeitraum von 1.12.2004 bis zum 1.12.2007
unterschreiben lassen. Jetzt ist die Wohnung sehr hellhörig.

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Ein Gutachten
bezueglich der Baumängel ist bestimmt zu teuer. Eir kann ich ausserordentlich kündigen?
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #2

wolle

Welche Baumängel gibt es denn? Die Hellhörigkeit ist nicht unbedingt ein Baumangel.

Ist der Kü-Verzicht einseitig oder darf auch der Vermieter dir nicht kündigen?
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #3

Peter

Kündigugnsverzeicht

Das Haus ist hellhörig gebaut. In der Mitte befindet sicht ein Lüftugnsknal. Alel Bäder/WCs im Haus haben eine Fenster zum Luftugnskanal. Der Kanal überträgt Lärm.

Der Kündigugnsverzeicht ist beidseitig. Das ist ja das Dilemma.
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #4

wolle

Okay, das ist ein Baumangel. Also den Vermieter darauf ansprechen und Nachbesserung fordern. ggfls mit dem Argument "Brandschutz". In Lüftungskanälen müssen sog Brandschutzklappen eingebaut sein, die meistens bei einer Geräuschübertragung schon ausreichend sind.

(Kleiner Brandschutz-Exkurs: Feuer sucht Sauerstoff und der Lüftungskanal bewirkt den Kamin-effekt. Dadurch wird rasendschnell das Feuer auf alle Wohnungen im Haus übertragen. Meist reicht schon die Hitze... Das ist unzulässig und strafbar)
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #5

Peter

Lüftugnskanal

Der Lüftugnskanal ist allerdings sehr breit. ca 1- 1 1/2 m2
Ändert das etwas an des Lage?
Alle Wohnungen haben Fenster zum Lüftungskanal. Der Kanal führt bis ins Dachgeschoss, dass aus Holz besteht.

Gibt es Ämter, die die Situation kostengünstig begutachten?
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #6

wolle

Die Feuerwehr unternimmt gerne Feuerschauen...

Kostengünstig? In kleineren Orten soll es Feuerwehren geben, die das als Gegenleistung für eine Brandschutzübung machen. Der Vorteil: Die Feuerwehr kennt die Örtlichkeiten und muss dann meist nicht erst (im Brandfall) alle Türen eintreten...
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #7

hase101

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Capo, das mag ja möglich sein, aber ich denke kaum das ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Feuerwehr beauftragen kann bzw veranlassen kann, in die ganzen räumlichkeiten zu schauen... das wäre dann Vermietersache. nachher belangt er die feuerwehr auch noch wegen unbefugten betretens *gg*

Wieviele Wohnungen sind eigentlich in dem Haus Peter?

Was sagen die anderen Mieter zu diesem Lärm?
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #8

Peter

Begutachtugn durch Feuerwehr

Hallo,

aber ich kann die Feuerwehr doch in meine Wohnung lassen und in den
Dachbodenraum, der als Wächetrockenraum genutzt wird. Ich habe ja Nutzungsrechte für den Raum und aus dessen Fenster zum Lüftungsschacht kann man den ganzen Lüftungsschacht einsehen.

In Räume, die ich im Haus nutzen darf, darf ich doch Gästen (z.B. der Feuerwehr)
zeigen.

Gruss

Peter
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #9

wolle

Die Feuerwehr geht immer an den Eigentümer des Objektes. Aber fragen und Bedenken melden hilft da vielleicht. Dann ist die Truppe ja auf dem Plan.
Es muss ja nicht unbedingt gleich eine Brandschau sein...

Vorbeugender Brandshutz wird sehr ernst genommen.
 
  • Verzicht auf Kündigungsrecht Beitrag #10

hase101

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RE: Begutachtugn durch Feuerwehr

Original von Peter

In Räume, die ich im Haus nutzen darf, darf ich doch Gästen (z.B. der Feuerwehr)
zeigen.

:lol sorry das ich lache, das mit den Gästen hörte sich grad bei mir so an, als ob die Feuerwehr für bis zu 6 Wochen bei dir einziehen soll.

Und dieses stelle ich mir dann sehr witzig vor.

Aber warum nicht jemanden mal von der Feuerwehr in seine Wohnung einladen, vieleicht weiss der auch ein paar Tips bzw auch der sagt, sowas muss geändert werden.

Mit so einer Aussage kann man dann gut zum Vermieter gehen.

Wenn es dann wirklich nicht zulässig ist, dann muss er da was ändern...macht er das nach einer gewissen Frist nicht, denke das man dann auch "sonderkündigen" kann, weil man ja um sein Leib und Leben fürchten muss.

Dieses würde ich mir dann aber genauer bei einem Anwalt nachfragen.
 
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