
lostcontrol
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hallo ihr lieben,
ich hab jetzt intensiv gesucht, aber nichts aussagekräftiges gefunden - ich hoffe jemand von euch kann mir da vielleicht weiterhelfen:
sachlage:
ex-mieterin, hat noch mietschulden + es gibt diverse schäden in der wohnung.
betriebskostenabrechnung hab ich jetzt fertig - sie muss kräftig nachzahlen (gigantischer wasserverbrauch)
end-abrechnung steht an (mietschulden, schäden, kaution usw.) - im endeffekt haben wir noch von ihr geld zu bekommen.
für die mietschulden habe ich die verzugszinsen problemlos berechnen können - da ist man ja auch in verzug ab dem vertraglich vereinbarten mietzahlungstermin, unabhängig davon, wann die mahnung diesbezüglich kommt.
wie ist das jetzt bei der betriebskostenabrechnung?
ich gehe ja davon aus, dass sie die nachzahlung auch nicht wird leisten wollen bzw. von der ja noch ausstehenden end-abrechnung abhängig machen wird.
ich würde natürlich beides gerne in einem schreiben abhandeln - ist ja auch logisch und rechtlich vertretbar denk ich mal (falls nicht - bitte korrigiert mich!).
jetzt ist mir nicht so ganz klar, wie ich das formulieren muss, damit ich einen festen termin habe, ab dem ich dann die verzugszinsen berechnen kann / soll / muss (falls ich das denn überhaupt ins spiel bringe - aber die hat mich so aufs blut geärgert, dass es ihr eigentlich nicht anders gehört!).
wenn man geschäftlich rechnungen schreibt, gibt man ja ein zahlungsziel an.
bei meiner end-abrechnung entspräche das vermutlich dem satz "bitte bezahlen sie den fälligen betrag in höhe von € XX,XX bis spätestens 28.02.2007". korrekt?
wenn bis dahin nicht bezahlt ist, mahne ich natürlich. mit einer weitern fristsetzung selbstverständlich und mit hinweis darauf, dass jetzt verzugszinsen fällig werden.
meine frage nun:
angenommen das geld geht nicht am 28.02.2007 ein - ab welchem termin werden denn dann verzugszinsen fällig?
geschäftlich wäre das ja ab mahnung - wie ist das in diesem zusammenhang (bezüglich der mietzahlung ist das ja vertraglich geregelt - aber was ist mit der end-abrechnung?).
kann bzw. sollte ich da eine entsprechende formulierung unterbringen?
vielen dank für hilfe!
grüssle
lostcontrol
ich hab jetzt intensiv gesucht, aber nichts aussagekräftiges gefunden - ich hoffe jemand von euch kann mir da vielleicht weiterhelfen:
sachlage:
ex-mieterin, hat noch mietschulden + es gibt diverse schäden in der wohnung.
betriebskostenabrechnung hab ich jetzt fertig - sie muss kräftig nachzahlen (gigantischer wasserverbrauch)
end-abrechnung steht an (mietschulden, schäden, kaution usw.) - im endeffekt haben wir noch von ihr geld zu bekommen.
für die mietschulden habe ich die verzugszinsen problemlos berechnen können - da ist man ja auch in verzug ab dem vertraglich vereinbarten mietzahlungstermin, unabhängig davon, wann die mahnung diesbezüglich kommt.
wie ist das jetzt bei der betriebskostenabrechnung?
ich gehe ja davon aus, dass sie die nachzahlung auch nicht wird leisten wollen bzw. von der ja noch ausstehenden end-abrechnung abhängig machen wird.
ich würde natürlich beides gerne in einem schreiben abhandeln - ist ja auch logisch und rechtlich vertretbar denk ich mal (falls nicht - bitte korrigiert mich!).
jetzt ist mir nicht so ganz klar, wie ich das formulieren muss, damit ich einen festen termin habe, ab dem ich dann die verzugszinsen berechnen kann / soll / muss (falls ich das denn überhaupt ins spiel bringe - aber die hat mich so aufs blut geärgert, dass es ihr eigentlich nicht anders gehört!).
wenn man geschäftlich rechnungen schreibt, gibt man ja ein zahlungsziel an.
bei meiner end-abrechnung entspräche das vermutlich dem satz "bitte bezahlen sie den fälligen betrag in höhe von € XX,XX bis spätestens 28.02.2007". korrekt?
wenn bis dahin nicht bezahlt ist, mahne ich natürlich. mit einer weitern fristsetzung selbstverständlich und mit hinweis darauf, dass jetzt verzugszinsen fällig werden.
meine frage nun:
angenommen das geld geht nicht am 28.02.2007 ein - ab welchem termin werden denn dann verzugszinsen fällig?
geschäftlich wäre das ja ab mahnung - wie ist das in diesem zusammenhang (bezüglich der mietzahlung ist das ja vertraglich geregelt - aber was ist mit der end-abrechnung?).
kann bzw. sollte ich da eine entsprechende formulierung unterbringen?
vielen dank für hilfe!
grüssle
lostcontrol