
Lucky Strike
Erfahrener Benutzer
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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr seid alle gesund!!!
Möchte mich gern mit ein paar Fragen zu folgender Konstellation an euch wenden:
Ein Familienmitglied besitzt eine Eigentumswohnung, die derzeit auch noch selbst bewohnt und abbezahlt wird. Da jedoch in naher Zukunft aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht soll diese Wohnung nach Auszug des Eigentümers vermietet werden. Mit der gesamten Angelegenheit soll ich als einziger Verwandter 1. Grades per Vollmacht betraut werden. Hier fangen nun bei mir die Fragezeichen an...
Im Netz wird dazu geraten, eine Vollmacht möglichst detailliert auszustellen. Meine Sorge ist dabei, dass ich was „vergesse“…zudem möchte der Eigentümer das ich mich wirklich um alles kümmere. Von der Mietersuche bis zur Ausstellung/Unterzeichnung des MV, Erstellung der NK, Renovierungs- und Reparaturarbeiten bzw. die entsprechenden Aufträge an Handwerker VOR Einzug und während des lft. MV, Kautionskonto, Mieterhöhung, auch die Miete wird auf mein Konto überwiesen (die ich dann später dem Eigentümer überweise) usw usw...
Entspricht das dann einer Generalvollmacht und muss so eine Vollmacht zwingend notariell beurkundet/beglaubigt werden? Der Eigentümer hätte es gern so „einfach“ wie möglich, da die mobile Möglichkeit zu Wahrnehmung von Terminen nicht mehr wirklich bzw. nur noch schwer gegeben ist. Und wie formuliert man soetwas rechtssicher?
Die Vollmacht wird ausgestellt, bevor der Eigentümer auszieht und somit noch an der Adresse des zu vermietenden Objekts gemeldet ist. Muss die Vollmacht nach dem Auszug mit neuer Adresse auch neu ausgestellt bzw. die Adresse geändert werden? Die Frage bezieht sich auch auf den nachfolgenden Teil, vllt wird das dann verständlicher.
Ist es für den MV ausreichend, wenn als VM ausschließlich der Name des Eigentümers, vertreten durch meine Person/Anschrift, aufgeführt ist? Wir möchten vermeiden, daß ein M mal irgendwann bei einem Problem den Eigentümer "besucht"...ich hoffe ihr versteht was ich meine. Klar findet man immer noch irgendwie die Adresse des Eigentümers raus, aber wir möchten das zumindest "erschweren".
Wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe, dann wäre es bei MV-Abschluss ausreichend, dem M das Original der Vollmacht vorzulegen und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Muss ich im Anschluss bei jedem Schriftverkehr (zB. NK-Abrechnung) eine Kopie der Vollmacht wieder beifügen? Die Vollmacht soll nicht bis auf Widerruf gelten.
Ich soll den Eigentümer auch bei den Versammlungen vertreten…hier ist vermutlich eine separate Vollmacht notwendig? Reicht auch hier eine „einfache Vollmacht“ oder muss auch hier etwas notariell beglaubigt werden?
Gibt es sonst noch wichtige Dinge, auf die ich grundsätzlich in diesem Zusammenhang achten muss?
Hoffe ich konnte es alles eingermaßen verständlich formulieren...vielen Dank wie immer für Eure Unterstützung und bleibt gesund!
ich hoffe ihr seid alle gesund!!!
Möchte mich gern mit ein paar Fragen zu folgender Konstellation an euch wenden:
Ein Familienmitglied besitzt eine Eigentumswohnung, die derzeit auch noch selbst bewohnt und abbezahlt wird. Da jedoch in naher Zukunft aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht soll diese Wohnung nach Auszug des Eigentümers vermietet werden. Mit der gesamten Angelegenheit soll ich als einziger Verwandter 1. Grades per Vollmacht betraut werden. Hier fangen nun bei mir die Fragezeichen an...
Im Netz wird dazu geraten, eine Vollmacht möglichst detailliert auszustellen. Meine Sorge ist dabei, dass ich was „vergesse“…zudem möchte der Eigentümer das ich mich wirklich um alles kümmere. Von der Mietersuche bis zur Ausstellung/Unterzeichnung des MV, Erstellung der NK, Renovierungs- und Reparaturarbeiten bzw. die entsprechenden Aufträge an Handwerker VOR Einzug und während des lft. MV, Kautionskonto, Mieterhöhung, auch die Miete wird auf mein Konto überwiesen (die ich dann später dem Eigentümer überweise) usw usw...
Entspricht das dann einer Generalvollmacht und muss so eine Vollmacht zwingend notariell beurkundet/beglaubigt werden? Der Eigentümer hätte es gern so „einfach“ wie möglich, da die mobile Möglichkeit zu Wahrnehmung von Terminen nicht mehr wirklich bzw. nur noch schwer gegeben ist. Und wie formuliert man soetwas rechtssicher?
Die Vollmacht wird ausgestellt, bevor der Eigentümer auszieht und somit noch an der Adresse des zu vermietenden Objekts gemeldet ist. Muss die Vollmacht nach dem Auszug mit neuer Adresse auch neu ausgestellt bzw. die Adresse geändert werden? Die Frage bezieht sich auch auf den nachfolgenden Teil, vllt wird das dann verständlicher.
Ist es für den MV ausreichend, wenn als VM ausschließlich der Name des Eigentümers, vertreten durch meine Person/Anschrift, aufgeführt ist? Wir möchten vermeiden, daß ein M mal irgendwann bei einem Problem den Eigentümer "besucht"...ich hoffe ihr versteht was ich meine. Klar findet man immer noch irgendwie die Adresse des Eigentümers raus, aber wir möchten das zumindest "erschweren".
Wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe, dann wäre es bei MV-Abschluss ausreichend, dem M das Original der Vollmacht vorzulegen und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Muss ich im Anschluss bei jedem Schriftverkehr (zB. NK-Abrechnung) eine Kopie der Vollmacht wieder beifügen? Die Vollmacht soll nicht bis auf Widerruf gelten.
Ich soll den Eigentümer auch bei den Versammlungen vertreten…hier ist vermutlich eine separate Vollmacht notwendig? Reicht auch hier eine „einfache Vollmacht“ oder muss auch hier etwas notariell beglaubigt werden?
Gibt es sonst noch wichtige Dinge, auf die ich grundsätzlich in diesem Zusammenhang achten muss?
Hoffe ich konnte es alles eingermaßen verständlich formulieren...vielen Dank wie immer für Eure Unterstützung und bleibt gesund!