Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN??

Diskutiere Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, liebe Leute, habe mir gerade ein MFH zugelegt und habe folgendes Problem: der bisherige Eigentümer hat bei seinen NK-Abrechnungen die...
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #1

alexis

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Hallo, liebe Leute,
habe mir gerade ein MFH zugelegt und habe folgendes Problem:
der bisherige Eigentümer hat bei seinen NK-Abrechnungen die Versicherungen für Geb-Vers. / Glas nicht mit umgelegt.
Kann ich ab Übergang an mich die NK´s wärend des laufenden Abrechnungszeitraumes angleichen, oder ab Beginn des nächsten Zeitraumes ab 01.01 ??
Wenn ab sofort, auf welche Art und Weise ?
Denn, in der Berechnung der NK die die Mieter zur Zeit monatlich pauschal im Voraus zahlen, ist diese Versicherung nicht berücksichtigt.
Ich meine gelesen zu haben, daß ein neuer Eigentümer die NK angleichen kann, wenn er einen Grund hierfür hat.
Der liegt hier ja mehr als vor !

Vielen Dank für Eure Hilfe !
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #2

wolle

Wenn die Versicherung in den Mietverträgen enthalten ist, würde das jederzeit gehen. Eine Anpassung kann jederzeit erfolgen. Wichtig ist nur, dass die Grundmietenerhöhung keine Anpassung ist, aber da sage ich dir wohl nichts neues..

Also wenn die BetrKV (bzw II.BV) bestandteil des Vertrages ist, kannst du mieter schriftl auf eine Anpassung vorbereiten. Netterweise würde ich das den Mietern in diesem Schreiben aber erklären, warum wieso weshalb.

Vielleicht war die nicht kalkulierte Versicherung der Grund für die Nachzahlungen in der Vergangenheit ;)
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #3

RMHV

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Original von alexis
... in der Berechnung der NK die die Mieter zur Zeit monatlich pauschal im Voraus zahlen, ist diese Versicherung nicht berücksichtigt.


Was mag denn wohl "pauschal im Voraus" bedeuten. Davon hängt alles weitere ab.

Ist eine Pauschale vereinbart, ergeben sich andere Rechtsfolgen als bei einer vereinbarten Vorauszahlung mit Abrechnung. Die Antwort sollte im Mietvertrag zu finden sein.

Bei einer vereinbarten Pauschale sind die Nebenkosten mit dieser Pauschale abgegolten. Es gibt weder Abrechnung noch Nach- oder Rückzahlungen. Es wäre zu klären, welche Kostenarten durch die Pauschale abgedeckt sein sollen.
Bei vereinbartem Erhöhungsvorbehalt könnte mit einer passenden Begründung eine Erhöhung der Pauschale möglich sein.
Zur Begründung wäre eine Gegenüberstellung der Betriebskosten zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Pauschale mit den jetzigen Kosten denkbar. Die Pauschale wird dann im Verhältnis der Kostensteigerung für die Zukunft angehoben. Rechtsgrundlage wäre § 560 BGB. Dass dabei nur die Kostenarten einbezogen werden können, die durch die Pauschale abgedeckt sein sollen, dürfte sich von selbst verstehen.

Sind allerdings Vorauszahlungen mit Abrechnung vereinbart, wird es deutlich einfacher. Voraussetzung für die Umlage von Betriebskosten ist immer eine Vereinbarung mit dem Mieter. Gibt es eine Vereinbarung über die Umlage der Kosten für Versicherungen, werden diese Kosten einfach in die nächste Abrechnung mit eingestellt und im Anschluss daran die Vorauszahlungen angepasst.
Aus der unterlassenen Abrechnung irgendwelcher vereinbarten Kostenpositionen in der Vergangenheit kann der Mieter keinen Anspruch auf weitere Freistellung von diesen Kosten ableiten. Sprüche wie Gewohnheitsrecht oder stillschweigende Änderung des Mietvertrags werden vom Mieter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorgebracht werden. Diese Einwände wird man mit einer gewissen Gelassenheit über sich ergehen lassen können und die Nachzahlung notfalls - zumindest unter diesem Aspekt - mit guten Aussichten auf Erfolg einklagen können.
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #4

alexis

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Hallo,
hört sich von der Sache offenbar simpel an, jedoch hat der Vorbesitzer in den Mietverträgen lediglich darauf hingewiesen, "anfallene Nebenkosten werden durch die NK-Abrechnung abgerechnet. Kein Hinweis was drin ist. Die Mieter haben natürlich in den vergangenen NK-Abrechnungen die Umlagen der Versicherungen nicht entnehmen können, weil sie ja nicht berechnet wurde.
Die ehemaligen Eigentümer wußten einfach nicht, was alles umgelegt werden muß/soll/kann.

Ich freue mich über weitere Tips !

PS: ÜBRIGENS EIN SEHR GUTES FORUM ! WERDE HIER WOHL NUN OFT ZEIT VERBRINGEN !
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #5

wolle

ÜBRIGENS EIN SEHR GUTES FORUM ! WERDE HIER WOHL NUN OFT ZEIT VERBRINGEN !

Danke, freut uns :Blumen

Das ist ein echtes Problem. Normalerweise darf nur das abgerechnet werden, was im Mietvertrag aufgeführt wird. Wenn im MV die BetrKV oder die Zweite Berechnungsverordnung (bei Standard-Verträgen) keine Erwähnung findet, sieht es schlecht aus.

Vielleicht kann man die Versicherung als neuerung verkaufen, damit die Mieter erkennen, dass sie davon auch etwas haben. ( Rohrbruch etc.) Dann die Anpassung ankündigen und beim nächsten Mietvertrag wird alles anders...

Das zählt natürlich nur, wenn keine Betriebskosten-PAUSCHALE sondern eine Vorrauszahlung per Mietvertrag vereinbart wurde.
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #6

alexis

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Ich denke ich sehe mir die Mietverträge noch mal im Detail an !
Habe das Gebäude gerade erst erworben. Bislang habe ich nur EFH´s oder ZFH´s gekauft. ABER mich reizen nun doch mehr die MFH´s. Nun stehe ich da mit meinem Talent. Bei meinen anderen Objekten war dies nie ein Problem, da die Immo´s immer spätestens nach kurzer Zeit leer standen.
Ich glaube ich werden mal über Haus und Grund nachdenken.
ODER hat jemend Erfahrungen ?

Danke
Bis dann.
 
  • Vorbesitzer hat Nebenkosten vergessen WAS NUN?? Beitrag #7
Martens

Martens

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moin Alexis,

bitte sieh Dir die Verträge nochmals genau an, der Mieter muß genau das zahlen, was wirksam(!) vereinbart wurde.

Ist also eine entsprechende Vereinbarung getroffen, daß der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, darauf Vorauszahlungen leistet und letztlich eine Abrechnung bekommt, sieht es gut für Dich aus.

Die Neufestsetzung der Vorauszahlungsbeträge ist deklaratorisch, also ein formvollendetes Schreiben, was und warum und zum 1. d.M. in sechs Wochen bitte die neuen Vorauszahlungen leisten.

Du mußt Dich aber darauf gefaßt machen, daß die nächste Abrechnung dann besonders "liebevoll" geprüft wird.

viel Erfolg,
mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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