alexis
Benutzer
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Hallo, liebe Leute,
habe mir gerade ein MFH zugelegt und habe folgendes Problem:
der bisherige Eigentümer hat bei seinen NK-Abrechnungen die Versicherungen für Geb-Vers. / Glas nicht mit umgelegt.
Kann ich ab Übergang an mich die NK´s wärend des laufenden Abrechnungszeitraumes angleichen, oder ab Beginn des nächsten Zeitraumes ab 01.01 ??
Wenn ab sofort, auf welche Art und Weise ?
Denn, in der Berechnung der NK die die Mieter zur Zeit monatlich pauschal im Voraus zahlen, ist diese Versicherung nicht berücksichtigt.
Ich meine gelesen zu haben, daß ein neuer Eigentümer die NK angleichen kann, wenn er einen Grund hierfür hat.
Der liegt hier ja mehr als vor !
Vielen Dank für Eure Hilfe !
habe mir gerade ein MFH zugelegt und habe folgendes Problem:
der bisherige Eigentümer hat bei seinen NK-Abrechnungen die Versicherungen für Geb-Vers. / Glas nicht mit umgelegt.
Kann ich ab Übergang an mich die NK´s wärend des laufenden Abrechnungszeitraumes angleichen, oder ab Beginn des nächsten Zeitraumes ab 01.01 ??
Wenn ab sofort, auf welche Art und Weise ?
Denn, in der Berechnung der NK die die Mieter zur Zeit monatlich pauschal im Voraus zahlen, ist diese Versicherung nicht berücksichtigt.
Ich meine gelesen zu haben, daß ein neuer Eigentümer die NK angleichen kann, wenn er einen Grund hierfür hat.
Der liegt hier ja mehr als vor !
Vielen Dank für Eure Hilfe !