Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter

Diskutiere Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen, ich wollte mich mal kurz erkundigen welche Unterlagen man sich von einem potentiellen neuen Mieter ausländischer Herkunft...
  • Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter Beitrag #1

selbsthelfer

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Hallo Zusammen,

ich wollte mich mal kurz erkundigen welche Unterlagen man sich von einem potentiellen neuen Mieter ausländischer Herkunft vorlegen lassen sollte? Ich denke da an eine eventuelle Aufenthaltsgenehmigung o.ä.!

Hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben? Ich würde mich freuen.

Vielen Dank und viele Grüße...
 
  • Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter Beitrag #2

Jerry

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Generell musst Du vorsichtig sein, was das Thema "Gleichbehandlung" (oder umgekehrt "Diskriminierung") angeht - im Normalfall sollte das, was Du von neuen Mietern vorgelegt haben möchtest, ohne Ansicht von Herkunft etc. bei allen gleich sein.

Soweit die Theorie. Praktisch bringt es natürlich ein nachhaltiges Problem mit sich, wenn Dein Mieter keine Aufenthaltsgenehmigung hat und von Amts wegen eines Tages verschwunden wird... allerdings kannst Du das rel. einfach abfedern: Es ist m.E. unverfänglich, wenn Du in der Selbstauskunft nach dem Arbeitgeber fragst (es soll auch üblich sein, bei der Vermietung nach einem Gehaltsnachweis zu fragen). Gibt der Mieter Arbeitslosigkeit an, ist immer die Möglichkeit einer Abtretungserklärung (dann wird die Miete direkt vom Amt gezahlt) gegeben. Wer keine Aufenthaltsgenehmigung hat, kann weder einen Arbeitgeber vorweisen, der von Dir kontaktiert werden will, noch würde ihm das Amt die Miete zahlen (weil es nichts von ihm weiss). Damit ersparst Du Dir die Peinlichkeit der Frage nach der Genehmigung...

Andererseits ist Offenheit oft der Schlüssel. Wenn Dich was bedrückt, sprich mit dem Interessenten. Hat er nichts zu verbergen, bekommst Du bereitwillig Auskunft.

Jerry
 
  • Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter Beitrag #3

Beluga

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Es ist nicht gleich Diskriminierung, wenn man dem Ausländer nach Aufenthaltgenehmigung, Nationalität (normalerweise ist jeder stolz auf seine Nationalität) o.a. fragt.
Diskriminierend ist nur, wenn man nur deswegen die Vermietung ablehnt.
Wenn betr. Ausländer gleich beleidigt sein sollte, dann hat er mit sich selbst Problem, und wird überall wegen seiner Unsachlichkeit Problem bringen.
Jeder, der sich im Ausland aufhält, ist Ausländer. Und das sind Zig-millionen.

Einkommen ist sowieso bei jedem Mietinteressenten nachzufragen. Die Mietzahlung ist ja von Mietern Gewähr zu leisten.
Das Gericht verlangt auch von Vermietern, dass sie sich vor Mietnomaden o.ä. von vorn herein schützen, sonst heißt es wieder: "Selbst-/Mitschuld".

Selbstauskunftbogen ausfüllen lassen. Offen reden.
Bei Vermietung immer (auch bei Inländern/Deutschen) Personalausweis/Reisepass fotokopieren lassen.
Vertrag befristen, Verlängerung nur gegen Vorlage weiterer Aufenthaltgenehmigung.
Einwohner-Anmeldung verlangen und kontrollieren.

Oft, wegen Post-Unzustellbarkeit oder aus welchem Grund auch immer werden Personen von Behörden gesucht. Die Behörden brauchen die Mitwirkung der Wohnungsgeber. Da sollen Vermieter nachweisen können, wer all seine Mieter sind bzw. im Hause wohnen.
- Bei derzeitiger Terroristen-Welle umso wichtiger.

Deswegen wäre es hilfreich, wenn jeder Überlassung der Mietwohnung an Dritte (Freund/-in, Familienangehörige, Untermieter...) vorher von Vermieter genehmigt
werden muss !

Viele Mieter melden sich nicht bei Einwohnermeldeamt an, aus welchem Grund auch immer. Dies ist ein blockierender Mißstand in vielelei Hinsicht (auch in Bezug auf Mietnomaden !).
Auch wäre es besser, wenn die Einzüge von Vermietern als Wohnungsgeber anzumelden wäre.

Viele gehören verbessert zu werden. :top
Schlafen die G+H und Mieter-Vereine ? :shame
 
  • Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter Beitrag #4

Jerry

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Was mich erinnert: Soweit ich weiss, muss man bei Anmeldung eine Einzugs- und bei Ab-/Ummeldung eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers beibringen. Was hindert mich als Vermieter eigentlich, dem Einwohnermeldeamt den Einzug eines Mieters anzuzeigen. Kommt er dann mit der Anmeldung nicht in die Puschen, kann das Meldeamt mal freundlich bei ihm anklopfen.

Ich kann den Mieter sicherlich nicht zwangsweise anmelden, aber den Behörden pflichtgemäß einen Tipp geben wird doch wohl gehen?

Jerry
 
  • Vorlage von Unterlagen bei neuem Mieter Beitrag #5

Beluga

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Bin nicht sicher, ob die Anmeldeämte dann die Meldungen von Vermietern zur Kenntnis nehmen und entsprechend in dessen Vomputer speichern ? : :error
 
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