der verärgerte
Hallo zusammen,
nach mehreren erfolglosen Recherchen im Internet wende ich mich mit meinem Problem an Euch:
Ich bin Mieter einer Wohnung, die durch einen Hausverwalter verwaltet wird, der die Interessen einer Eigentümergemeinschaft wahrnimmt. In einem durch diese Eigentümergemeinschaft gefassten Beschluss heisst es nun, dass auf den Tiefgaragenstellplätzen lediglich Reifen gelagert werden dürfen.
Meine Frage zielt nun dahingehend ab, ob die Eigentümergemeinschaft bei Belangen des Mieters (Mietraum) mitentscheiden und diese beschneiden darf oder nicht?
Rechtliche Hintergründe (Gesetzl. Fundorte oder gar Urteile) wären hilfreich.
Über eine Hilfe aus dem Forum würde ich mich freuen.
Gruss
nach mehreren erfolglosen Recherchen im Internet wende ich mich mit meinem Problem an Euch:
Ich bin Mieter einer Wohnung, die durch einen Hausverwalter verwaltet wird, der die Interessen einer Eigentümergemeinschaft wahrnimmt. In einem durch diese Eigentümergemeinschaft gefassten Beschluss heisst es nun, dass auf den Tiefgaragenstellplätzen lediglich Reifen gelagert werden dürfen.
Meine Frage zielt nun dahingehend ab, ob die Eigentümergemeinschaft bei Belangen des Mieters (Mietraum) mitentscheiden und diese beschneiden darf oder nicht?
Rechtliche Hintergründe (Gesetzl. Fundorte oder gar Urteile) wären hilfreich.
Über eine Hilfe aus dem Forum würde ich mich freuen.
Gruss