Vorsicht mit dem Copyright, falls im Immoinserat geschütze Werke (Fotos u.a.) gezeigt werden

Diskutiere Vorsicht mit dem Copyright, falls im Immoinserat geschütze Werke (Fotos u.a.) gezeigt werden im Immobilien - Angebote Forum im Bereich Immobilien Forum; Der Anbieter einer Wohnung darf nicht öffentlich mit Bildern werben, auf denen eine gekaufte Fototapete zu sehen ist, weil mit dem bloßen Kauf...
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Matteo

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Ferdl

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Da will ich doch hoffen dass Erfurter keine Urheberrechte auf Raufaser geltend macht.
 
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Matteo

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Da will ich doch hoffen dass Erfurter keine Urheberrechte auf Raufaser geltend macht.
Soweit ich das Urteil, hoffentlich richtig, gelesen habe, erstreckt sich das geschützte Urheberrecht auch auf Designermöbel und -Einrichtungen, Kunstgegenstände, und vieles mehr. Das darfst Du zwar kaufen, und kannst damit fast alles machen was du willst, aber die Bildrechte hast du nicht. Also Vorsicht beim Einstellen von Bildern und Filmchen aus eurer Wohnung oder von eurem Haus.
Die deutsche Abmahnindustrie ist da gnadenlos, und erfolgreich, im Abkassieren.
 
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Anhalter

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Korrigiert mich gern wenn ich da auf dem Holzweg bin, aber das dürfte doch zur Folge haben, dass man Fotos von Innenräumen dann gar nicht mehr sinnvoll veröffentlichen kann. Könnte ja die Tapete, der Teppich, der Couchtisch und das Plissee alles geschützt sein und müsste dann wohl verpixelt werden.
Würd ich jetzt spontan mal auf AirBnB schauen, ich vermute in unter 5 Minuten finde ich ein Foto wo irgend eine Ikea-Fotografie drauf ist bei der die Rechte garantiert bei den Schweden liegen. (klar, die mahnen einen deswegen vermutlich nicht ab, aber nach dem Urteil wäre das Risiko ja gegeben)
 
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Ferdl

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das dürfte doch zur Folge haben, dass man Fotos von Innenräumen dann gar nicht mehr sinnvoll veröffentlichen kann.
Bei Maklerangeboten sieht man oft Bilder mir reichlich verpixelten Wohnungsinventar, bisher dachte ich, die wäre zum Schutz der Privatsphäre der aktuellen Bewohner, aber aus urheberrechtlicher Sicht macht das auch Sinn.
 
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Andres

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Da will ich doch hoffen dass Erfurter keine Urheberrechte auf Raufaser geltend macht.
Zumindest solange sich die Rechtsprechung nicht drastisch verschiebt, ist das kein Kunstwerk i.S.d. Urheberrechts. Das gilt auch für ...
Könnte ja die Tapete, der Teppich, der Couchtisch und das Plissee alles geschützt sein und müsste dann wohl verpixelt werden.
... gängige Möbel oder Einrichtungsgegenstände. Solange man nicht bei künstlerischen Designstücken landet (im Artikel wird ein Stuhl von Le Corbusier genannt - das ist ein gutes Beispiel, auch wenn der Fall in Frankreich gespielt hat), besteht da eher weniger Gefahr. Außerdem ist es durchaus erlaubt, auch solche Werke wiederzugeben, aber sie müssen dann für das eigene Werk eine untergeordnete Rolle spielen. Wenn man sich nun einmal die üblichen Hotelzimmer vorstellt und die Fototapete hinter dem Bett hängt, ist das ja das zentrale Element des Fotos.

Würd ich jetzt spontan mal auf AirBnB schauen, ich vermute in unter 5 Minuten finde ich ein Foto wo irgend eine Ikea-Fotografie drauf ist bei der die Rechte garantiert bei den Schweden liegen. (klar, die mahnen einen deswegen vermutlich nicht ab, aber nach dem Urteil wäre das Risiko ja gegeben)
Das Problem ist weniger, dass IKEA die Rechte hat, denn die sind (i.A.) schlau genug, so etwas nicht abzuziehen. Das Problem fängt dort an, wo der Fotograf, bei dem IKEA das Bildmaterial lizenziert hat, keinen umfänglichen Übertrag von Rechten gewährt hat, insbesondere nicht das Recht zur Weiterveröffentlichung.
 
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Kunibert

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Ich habs nicht so ganz verstanden. Die illustrierte Presse zeigt auch Bilder von Kate und Megane in irgendeinem Designerfummel für nicht kleines Geld.
Der Hersteller lässt sich dabei wohl für den Kenner recht zwanglos zuordnen. Das ist aber offenbar zulässig?

Ebenso sind ja beispielsweise Haustüren heutzutage von der Stange. Ich habe noch nie gepixelte Haustüren auf einem Expose gesehen?
Oder gepixelte Ölheizungen? Da wird ja mitunter sehr stolz auf den Neueinbau und den Hersteller verwiesen.
 
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immobiliensammler

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Ich habs nicht so ganz verstanden. Die illustrierte Presse zeigt auch Bilder von Kate und Megane in irgendeinem Designerfummel für nicht kleines Geld.
Der Hersteller lässt sich dabei wohl für den Kenner recht zwanglos zuordnen. Das ist aber offenbar zulässig?

Ebenso sind ja beispielsweise Haustüren heutzutage von der Stange. Ich habe noch nie gepixelte Haustüren auf einem Expose gesehen?
Oder gepixelte Ölheizungen? Da wird ja mitunter sehr stolz auf den Neueinbau und den Hersteller verwiesen.

Mal mein Verständnis (wobei ich mich mit Urheberrecht nicht wirklich auskenne):
- Kate und Megan können wir rauslassen, das sind sogenannte Personen des öffentlichen Lebens, die müssen es sich gefallen lassen, dass Fotos von ihnen veröffentlicht werden. Wenn Du rein zufällig auch auf so einem Foto daneben zu sehen wärst könnte es presserechtlich sein, dass die klar zu sehen sind, Du dagegen (auf dem gleichen Foto) verpixelt werden musst.
- Ein Massenprodukt wie eine Haustür oder eine Ölheizung dürfte m.E. keinen Schutz geniesen, sonst dürftest Du ja z.B. Dein Auto auch nicht fotografieren und das Foto in irgendeiner Form veröffentlichen. Es geht meist um "künstlerische Arrangements", also gestellte oder bearbeitete Bilder. Im Gerichtsurteil hat wohl ein Fototapetenhersteller durchgesetzt, dass da ein künstlerischer Anspruch dahintersteckt, für die 08/15-Tapete im Blümchenmuster (eigentlich ja auch eine Tapete mit Bildern drauf) wäre das wohl nicht geglückt.

Mir fällt als Beispiel wo man aufpassen sollte gerade ein:
- Du lässt auf Deine Hausfassade ein Auftrags-Graffiti von einem (auch unbekannten) "Künstler" sprayen, dann solltest Du Dir die Rechte entsprechend abtreten lassen damit Du die Hauswand auch veröffentlichen kannst, sei es für einen Presseartikel über die Spray-Aktion als auch bei der späteren Vermietung des Hauses/einer Wohnung darin.
 
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Ferdl

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Das Problem ist unser völlig verkorkstes Urheberrecht, in Verbindung mit dem deutschen "Abmahnrecht" und einem heißgelaufenen Amtsgericht, das Verfahren wäre außerhalb von Köln vermutlich anders ausgegangen. Es soll, berechtigterweise, das Geistige Eigentum geschützt werden, dabei geht es um die "Schöpfungshöhe", wobei es, aus meiner Sicht absurd ist, einer Fototapete eine solche Schöpfungshöhe zuzubilligen.

Ich stelle mir solche Urheberrechtskonforme Anzeigen recht lustig vor, Auf diesem verpixelten Bild könnten sie das Badezimmer mit Badkeramik eines bekannten Herstellers nicht sehen, dort leider auch nicht erkennbar, die Ölheizung einer Marke in Orange...
Fototapetenhersteller
Ich mein es wäre der Fotograf gewesen.
 
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immobiliensammler

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Ich mein es wäre der Fotograf gewesen.

Okay, das hatte ich falsch im Hinterkopf - dann liegt der eigentliche Fehler wohl beim Hersteller, der sich nicht alle Rechte hat abtreten lassen.
 
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Andres

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Okay, das hatte ich falsch im Hinterkopf - dann liegt der eigentliche Fehler wohl beim Hersteller, der sich nicht alle Rechte hat abtreten lassen.
So ist es. Man könnte es natürlich auch so sehen, dass der Fehler beim Gericht liegt, die Zustimmung nicht konkludent anzunehmen, weil es doch halbwegs normal ist, Bilder von hübsch dekoriertem Wohnraum zu veröffentlichen und man die Zustimmung dazu auch einfach hätte annehmen können.

Die illustrierte Presse zeigt auch Bilder von Kate und Megane in irgendeinem Designerfummel für nicht kleines Geld.
Bekleidung ist nicht Teil des Katalogs in § 2 UrhG und selbst wenn man sie trotzdem als Kunstwerk betrachten würde, weil die Aufzählung dort nicht abschließend ist, bliebe noch die von mir gerade skizzierte Argumentation: Ganz offensichtlich kauft man solche Dinger, um sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dabei werden wohl auch Bilder entstehen, die veröffentlicht werden. Es ist absurd anzunehmen, dass die Zustimmung dazu nicht konkludent erteilt ist: Wer Designerkleidung entwirft, rechnet doch auch fest damit, dass irgendwann Bildmaterial veröffentlicht wird.

Zuletzt bleibt noch die Möglichkeit, dass man die Bekleidung nur als "Beiwerk" betrachtet. Die "Hauptattraktion" wäre dann z.B. die Visage der genannten Damen. Eine solche Wiedergabe von Kunst ist weitgehend zulässig. Bei der Nummer mit der Fototapete ist das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Tulpen der Mittelpunkt des Bildes waren.

Ebenso sind ja beispielsweise Haustüren heutzutage von der Stange. Ich habe noch nie gepixelte Haustüren auf einem Expose gesehen?
Oder gepixelte Ölheizungen? Da wird ja mitunter sehr stolz auf den Neueinbau und den Hersteller verwiesen.
Dabei handelt es sich nicht um Kunstwerke, und zwar nicht deshalb, weil es sich um Massenprodukte handelt, sondern weil ganz einfach überhaupt keine Ähnlichkeit zum Katalog in § 2 UrhG besteht.

Das Problem ist unser völlig verkorkstes Urheberrecht
Auch wenn ich Mängel sehe (z.B. absurd lange Schutzfristen über den Tod hinaus), fällt mir in diesem Fall nichts ein, was prinzipiell falsch sein sollte. Die Rechtsauslegung des LG Köln ist ein bisschen fragwürdig, aber durchaus begründbar.

Es soll, berechtigterweise, das Geistige Eigentum geschützt werden, dabei geht es um die "Schöpfungshöhe", wobei es, aus meiner Sicht absurd ist, einer Fototapete eine solche Schöpfungshöhe zuzubilligen.
Ich finde es absurd, diese Schöpfungshöhe überhaupt in Frage zu stellen. Warum sollte eine Fotografie, die eine ausreichende Qualität für den Druck einer kommerziell vertriebenen Fototapete hat, kein Kunstwerk sein.
 
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Ferdl

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Warum sollte eine Fotografie, die eine ausreichende Qualität für den Druck einer kommerziell vertriebenen Fototapete hat, kein Kunstwerk sein.
Weil keine Fotografie verkauft wurde, sondern eine Tapete. Ansonsten könnte auch jede Künstlerisch gestaltete Tapete zum geschützten Kunstwerk erklärt werden. Ist nur meine Meinung.
Das Hauptärgernis bei der Geschichte sind letztlich die Abmahngebühren. s wäre ja ein geringes Problem, wenn jemand der seine Rechte verletzt sieht, dies Anmahnt. Das diese Forderung, die Rechtsverletzung sein zu lassen , dann mehr als 1000€ kostet, erscheint mir unverhältnismäßig zu sein.
 
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RomeoZwo

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Weil keine Fotografie verkauft wurde, sondern eine Tapete.
Jaein - und das ist m.e. auch das Problem an dem Fall.
Der Fotograf hat sein "Kunstwerk" zur Verwendung als Fototapete an den Tapetenhersteller verkauft, allerdings ohne die Rechte der Veröffentlichung (Foto in Anzeige) durch Dritte mit zu verkaufen. Ob das geschickte Absicht war - wer weiß. Der Tapetenhersteller hat die Tapete dann an einen Endkunden verkauft, völlig legal, weil dies durch die Nutzungsrechte gedeckt war. Der Endkunde hat dann aber ein Bild der Tapete veröffentlicht und dies war eben nicht durch die Nutzungsrechte gedeckt. Soweit nachvollziehbar.
Meiner Rechtsauffassung nach dürfte ich als Käufer einer Tapete aber davon ausgehen, dass ich auch die Nutzungsrechte der Veröffentlichung habe, da mir die vertragliche Regelung zwischen Fotograf und Tapetenhersteller ja gar nicht bekannt ist. Bin gespannt, ob der Fall noch in eine höhere Instanz geht. Ich würde es wünschen.
 
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Was jetzt nicht hilft, ist dass das Foto ja nicht vorliegt, von daher von uns allen erstmal reine Spekulation ob die Tapete nun "stimmungsbildend" ist oder nicht.
Nach meinem Empfinden würde ich da eine Überprüfung durch die nächste Instanz auch begrüßen. Ja, ob Kunstwerk oder nicht hängt nicht vom Preis ab, aber eine Tapete für 13,50 (inklusive Foto) klingt jetzt nicht sooooo einmalig als dass es nicht eine X-beliebige andere genauso getan hätte und dann könnte man vermutlich schon mal diskutieren ob sie denn nun wirklich ein solch zentrales Merkmal des angebotenen Zimmers ist....
 
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Andres

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Weil keine Fotografie verkauft wurde, sondern eine Tapete.
Der Fotograf hat eine Fotografie verkauft. Der Hersteller der Tapete hat eine Tapete verkauft. Der Fotograf macht nun seine Rechte geltend.

Das Hauptärgernis bei der Geschichte sind letztlich die Abmahngebühren. s wäre ja ein geringes Problem, wenn jemand der seine Rechte verletzt sieht, dies Anmahnt. Das diese Forderung, die Rechtsverletzung sein zu lassen , dann mehr als 1000€ kostet, erscheint mir unverhältnismäßig zu sein.
Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit der Art, wie Abmahnungen und insgesamt der vorläufige Rechtsschutz in solchen Angelegenheiten funktioniert. Das kann man durchaus kritisieren.

Was jetzt nicht hilft, ist dass das Foto ja nicht vorliegt, von daher von uns allen erstmal reine Spekulation ob die Tapete nun "stimmungsbildend" ist oder nicht.
Das Gericht hat das zumindest so festgestellt und wer schon einmal entsprechende Bilder von Hotelzimmern (die übliche Perspektive diagonal über das Bett) gesehen hat, sollte den Gedanken auch nachvollziehen können.

Ja, ob Kunstwerk oder nicht hängt nicht vom Preis ab, aber eine Tapete für 13,50 (inklusive Foto) klingt jetzt nicht sooooo einmalig als dass es nicht eine X-beliebige andere genauso getan hätte und dann könnte man vermutlich schon mal diskutieren ob sie denn nun wirklich ein solch zentrales Merkmal des angebotenen Zimmers ist....
Auch dieser Gedanke geht an der Sache vorbei. Es geht nicht darum, ob das Tapetenmotiv für das Hotelzimmer ein zentrales Merkmal ist. Es geht darum, ob die Tapete für das Foto, auf dem sie (zusammen mit dem Rest des Zimmers) zu sehen war, ein zentrales Element ist.
 
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Hutchinson Hatch

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Am Wochenende meinte ein befreundeter Anwalt zu mir, dass die Beklagte wahrscheinlich nicht gut vor Gericht vertreten wurde. In einer höheren Instanz könnte es gute Chancen für die Beklagte geben, dieses Urteil aufzuheben.

Im Heise-Forum laufen auch schon mehrere kleinere Gegenaktionen gegen diesen Fotographen Stefan B., indem Händler angeschrieben werden, die seine Tapete verkaufen. Die Händler werden auf die Rechtssituation hingewiesen, dass beim Verkauf der Tapete eine Abmahngefahr für den Kunden besteht.

Letztlich gesehen ist eine Masche des Herrn B., der ein Schlupfloch für seine Portokasse gefunden hat. Ich wünsche diesem Menschen nur das Allerbeste.
 
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