Hallo Syker,
ich vermittle Objekte auf Lanzarote und bin deshalb im Thema, da es speziell hier um Geschäfte geht zu deren Abschlüssen bisweilen sehr hohe Abgaben und Reisekosten entstehen, die in einer gerichtlich verwertbaren Form festgehalten werden müssen. Besonders dann, wenn deutsches Recht vereinbart wird. Eine Vereinbarung die Übrigens auch Bestandteil eines Vorvertrages ist.
Dies veranlasst mich zu einem engen Kontakt zu meinem Anwalt, dessen geistiges Eigentum, ich muß es zugeben, auch meine Statements sind. Mit einem Urteil kann ich Dir zur Zeit nicht dienen.
Es ist aber gut, dass Du §311 ff ansprichst. Wie Du richtig gelesen hast, ist für den Besitzwechsel eines Grundstückes eine notarielle Bestätigung unabdingbar. Eine Gesetzespflicht, die in dieser Art auch nur in Deutschland, in Österreich, der Schweiz und bedingt in Frankreich existiert. Z.B. nach spanischem Recht genügt ein privatrechlicher Vertrag und die Grundbucheitragung erfolgt nach dem Motto. "Wer zuerst kommt, hat gewonnen."
Wie ich aber bereits geschrieben habe, ist ein Vorvertrag nicht Bestandteil des Besitzwechsels, sondern der Modus vivendi dort hin, also Bestandteil auf dem Weg zur notariellen Beurkundung.
Oder kannst Du mir sagen was in der notariellen Beurkundung Festlegungen wie, welche Person was der anfallenden Kosten zu tragen hat, wann wer durch Verzögerung anfallende Reise- und Hotelkosten bei unverschuldeten Terminänderungen schuldet, wer die Kosten für vereidigte Dolmetscher trägt, oder Mehrpreis durch resultierende Umbuchungen verursacht wird, etc., zu suchen haben?
Bereits die Einverständniserklärung, die du vom Verkäufer einforderst ist bereits ein Vorvertrag, in dem Dein Handeln legitimiert wird. (Ein Umstand, der beim Verkauf von Frau Meiers Gartenhaus allerdings außeracht gelassen werden kann.)
Dies sind Punkte, die wir normalerweise in einem Vorvertrag regeln. Leider ist das nicht immer so. Ich habe es schon erlebt, dass Objekte für 860.000 € gekauft wurden, aber einen Vorvertrag wegen der Anwaltskosten von ca. 300 € aus unangebrachter Sparsamkeit nicht für nötig gehalten wurden.
Aufgrund eines fehlenden Dokumentes des Verkäufers wurde die Unterzeichnung um eine Woche verzögert. Daraus resultierten allein Reise und Hotelkosten, da der neue Termin in eine Ferienperiode hinein fiel, von 1.400 €. Vom Verdienstausfall in Deutschland garnicht zu reden.
Ohne die Gespräche mit meinem Anwalt wäre ich wohl heute noch der Meinung Gesetzestexte verstehend lesen zu können. Es wird aber von Tag zu Tag besser.
M.f.G.
Earlybird