Vorvertrag

Diskutiere Vorvertrag im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; Erstmal ein herzliches Hallo. Hab mich soeben neu in diesem Forum Angemeldet. Nun weiß ich nicht ob meine Frage hier her paßt, den ich habe...
  • Vorvertrag Beitrag #1

Diddle

Erstmal ein herzliches Hallo.

Hab mich soeben neu in diesem Forum Angemeldet.

Nun weiß ich nicht ob meine Frage hier her paßt, den ich habe keine geeignetes Unterforum gefunden.

Also:

hab in kürze vor (Morgen) eine DHH zu erwerben, wenn sich beide Parteien über den Preis einigen können. Da diese Immobilie Ideal für uns wäre, und wir uns dieses nicht wegschnappen wollen lassen( da ja nur mündliche zusage), wollt ich mal fragen ob´s im Internet so eine Art Vorvertrag zum download ( gratis) gibt, oder ähnliche Schriftstücke.

Wäre für jede Antwort dankbar.

Gruß Diddle
 
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  • Vorvertrag Beitrag #2

edelsteinchen

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Alle Grundstücksgeschäfte in Deutschland müssen notariell beurkundet werden.
Ein Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung ist also nichtig.

Gruß Edelsteinchen
 
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  • Vorvertrag Beitrag #3

Earlybird

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Ich bin erst heute auf diesen Artikel gestoßen, und rate, falls er noch öffters aufgerufen wird, zur Vorsicht.

Ich möchte davor warnen, die im Internet umlaufenden Behauptungen betreffs der Ungültigkeit eines Vorvertrages in dieser Form für bare Münze zu nehmen.

Es ist in den meisten Fällen erkennbar, dass hier Personen ein Statement abgeben, ohne sich mit der Problemstellung ernstlich auseinandergesetzt zu haben.

Die einzigen Nutznießer derartiger Statements sind Anwaltskanzleien, welche dann in der juristischen Klärung Partei sind.

Man muss hier zwei Dinge grundsätzlich trennen. Den Kaufvertrag und einen Vorvertrag.

Der Kaufvertrag wird selbstverständlich erst nach der notariellen Beratung und anschließenden Beglaubigung rechtskräftig.

Bei einem Vorvertrag sieht es schon anders aus. Das besagt schon der Name „Vorvertrag“.

In einem Vorvertrag werden normalerweise Modalitäten abgesprochen, unter welchen der Käufer sich einverstanden erklärt das Objekt zu erstehen, oder der Verkäufer es verkaufen möchte.

Er enthält z. B. einen Zeitraum in dem sich die Partner an im Vertrag fixierte Zusagen halten, inwiefern eventuelle Garantiesummen im Vorfeld fällig werden, Verabredungen getroffen werden, oder bestimmte Termine zum Tragen kommen.

Normalerweise werden derartige Verträge in Beauftragung eines Rechtanwaltes geschlossen.
Wird dieser Vertrag ohne Einschaltung eines Anwaltes oder Notars zwischen Privatpersonen geschlossen, so hat er in dieser Form ebenfalls Gültigkeit, sofern keine gerichtliche Anfechtung in ihrem Urteil den Vertrag wieder löst.

Ist dieser Vertrag im Sinne des BGB, in allgemein verständlicher Sprache abgefasst und widerspricht in keinem Punkt dem Grundsatz von Treu und Glaube, so ist einer gerichtlichen Anfechtung so gut wie kein Erfolg beschieden. Was allerdings eine verständliche Form ist, entscheidet im Einzelfall das Gericht.

Vor Gericht sollte man aber immer bedenken, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar unterschiedliche Schuhe sind.

Manfred Blum
 
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  • Vorvertrag Beitrag #4

Gast6603

Ist ja S U P E R

Eine Frage von Ende 2006 bekommt 2 Antworten.

Antwort 1: mit 1 Jahr Verspätung = Werbung
Antwort 2: mit mehr als 5 Jahren Verspätung = Werbung


Leute, Leute, wie schafft ihr es nur so uralte Threads aufzustöbern? Und denkt ihr wirklich hier mit euren längst uninteressanten Antworten/Werbebeiträgen erfolgreich zu sein?
 
  • Vorvertrag Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

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Leute, Leute, wie schafft ihr es nur so uralte Threads aufzustöbern? Und denkt ihr wirklich hier mit euren längst uninteressanten Antworten/Werbebeiträgen erfolgreich zu sein?
frag benjoe - der kennt sich aus mit der "neue beiträge"-funktion *lol*
 
  • Vorvertrag Beitrag #6

Earlybird

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Hallo Tobias,
es mag verständlich sein, dass Du Dich über das Alter des Beitrages monierst. Sprich doch einmal mit dem Moderator. Vielleicht löscht er für Dich die alten Threads.

Wenn Du Dich allerdings einmal mit dem Thema in Internet so gründlich auseinander gesetzt hättest wie ich es getan habe, dann wäre die Quintessenz Deines Handelns die Feststellung, dass in der Summe der Anfragen dieses Thema so akut ist wie nie zuvor.

Durch die Bank sind diese Beiträge von Unwissenheit gekennzeichnet. Ich glaube auch nicht, dass eine Person, die solch einen Unsinn verfasst, dafür ihre Hand ins Feuer legt und schuldnerisch zur Verantwortung gezogen werden möchte.

Insofern kann ich mit meinem Beitrag vielleicht den Einen oder Anderen zum Nachdenken gewinnen und ihn damit von einer Fehlentscheidung abhalten. Eine Überlegung die, so scheint es mir, nicht Bestandteil Deiner Intension ist.

Es tut mir leid Deinen Unmut aus Deinen Worten entnommen zu haben.

M.f.G.

P.S-: Werbung. Ich weiß nicht was ich da gemacht habe, dass dieser Text hinein gekommen ist. Es war keine Absicht und passiert nicht wieder.
 
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  • Vorvertrag Beitrag #7
Syker

Syker

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Hallo Earlybird


Durch die Bank sind diese Beiträge von Unwissenheit gekennzeichnet. Ich glaube auch nicht, dass eine Person, die solch einen Unsinn verfasst, dafür ihre Hand ins Feuer legt und schuldnerisch zur Verantwortung gezogen werden möchte.

Insofern kann ich mit meinem Beitrag vielleicht den Einen oder Anderen zum Nachdenken gewinnen und ihn damit von einer Fehlentscheidung abhalten. Eine Überlegung die, so scheint es mir, nicht Bestandteil Deiner Intension ist.

Dann erklär mir mal den §311b.

Dort steht dass Verträge über Grundstücke
von einem Notar beglaubigt werden müssen.
Und dazu zählt m.E. auch ein Vorvertrag.

Wenn es dazu Gerichtsurteile gibt die deine Auffassung unterstützen,
wäre ich über die AZ dankbar.


VG Syker
 
  • Vorvertrag Beitrag #8

Earlybird

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Hallo Syker,
ich vermittle Objekte auf Lanzarote und bin deshalb im Thema, da es speziell hier um Geschäfte geht zu deren Abschlüssen bisweilen sehr hohe Abgaben und Reisekosten entstehen, die in einer gerichtlich verwertbaren Form festgehalten werden müssen. Besonders dann, wenn deutsches Recht vereinbart wird. Eine Vereinbarung die Übrigens auch Bestandteil eines Vorvertrages ist.
Dies veranlasst mich zu einem engen Kontakt zu meinem Anwalt, dessen geistiges Eigentum, ich muß es zugeben, auch meine Statements sind. Mit einem Urteil kann ich Dir zur Zeit nicht dienen.

Es ist aber gut, dass Du §311 ff ansprichst. Wie Du richtig gelesen hast, ist für den Besitzwechsel eines Grundstückes eine notarielle Bestätigung unabdingbar. Eine Gesetzespflicht, die in dieser Art auch nur in Deutschland, in Österreich, der Schweiz und bedingt in Frankreich existiert. Z.B. nach spanischem Recht genügt ein privatrechlicher Vertrag und die Grundbucheitragung erfolgt nach dem Motto. "Wer zuerst kommt, hat gewonnen."

Wie ich aber bereits geschrieben habe, ist ein Vorvertrag nicht Bestandteil des Besitzwechsels, sondern der Modus vivendi dort hin, also Bestandteil auf dem Weg zur notariellen Beurkundung.

Oder kannst Du mir sagen was in der notariellen Beurkundung Festlegungen wie, welche Person was der anfallenden Kosten zu tragen hat, wann wer durch Verzögerung anfallende Reise- und Hotelkosten bei unverschuldeten Terminänderungen schuldet, wer die Kosten für vereidigte Dolmetscher trägt, oder Mehrpreis durch resultierende Umbuchungen verursacht wird, etc., zu suchen haben?

Bereits die Einverständniserklärung, die du vom Verkäufer einforderst ist bereits ein Vorvertrag, in dem Dein Handeln legitimiert wird. (Ein Umstand, der beim Verkauf von Frau Meiers Gartenhaus allerdings außeracht gelassen werden kann.)

Dies sind Punkte, die wir normalerweise in einem Vorvertrag regeln. Leider ist das nicht immer so. Ich habe es schon erlebt, dass Objekte für 860.000 € gekauft wurden, aber einen Vorvertrag wegen der Anwaltskosten von ca. 300 € aus unangebrachter Sparsamkeit nicht für nötig gehalten wurden.

Aufgrund eines fehlenden Dokumentes des Verkäufers wurde die Unterzeichnung um eine Woche verzögert. Daraus resultierten allein Reise und Hotelkosten, da der neue Termin in eine Ferienperiode hinein fiel, von 1.400 €. Vom Verdienstausfall in Deutschland garnicht zu reden.

Ohne die Gespräche mit meinem Anwalt wäre ich wohl heute noch der Meinung Gesetzestexte verstehend lesen zu können. Es wird aber von Tag zu Tag besser.
M.f.G.
Earlybird
 
  • Vorvertrag Beitrag #9
Syker

Syker

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Hallo Earlybird


Wie ich aber bereits geschrieben habe, ist ein Vorvertrag nicht Bestandteil des Besitzwechsels, sondern der Modus vivendi dort hin, also Bestandteil auf dem Weg zur notariellen Beurkundung.

Grundsätzlich bin ich ja deiner Meinung,
aber man ließt immer nur gegenteilige Aussagen,
daher wäre ich auch an entsprechenden Gerichtsuteilen interessiert.


Oder kannst Du mir sagen was in der notariellen Beurkundung Festlegungen wie, welche Person was der anfallenden Kosten zu tragen hat, wann wer durch Verzögerung anfallende Reise- und Hotelkosten bei unverschuldeten Terminänderungen schuldet, wer die Kosten für vereidigte Dolmetscher trägt, oder Mehrpreis durch resultierende Umbuchungen verursacht wird, etc., zu suchen haben?

Das hat da ja auch im Kaufvertrag nichts zu suchen
und würde auch keinen Sinn machen
zumal es i.d.R. um Regelungen geht
die zum Tragen kommen wenn der Kaufbertrag nicht/verspätet zustande kommt.


VG Syker
 
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