manfred_s
hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe natürlich gleich eine frage:
unser mieter (gewerbe) hat einen mietvertrag bis 30.09.2006, er ist jedoch schon im juli in sein neues gewerbe gezogen. die miete + nk zahlt er noch, er hat sich auch nicht um einen nachmieter gekümmert....
irgendwann im juli forderte er von mir, die mülltonne die nur zu seinem gewerbe gehört, abzumelden.
ich habe dies nicht gemacht, da ich sie ja für den neuen mieter wieder bestellen müsste und mir dieses hin-und her zu aufwändig ist und ich noch nie davon gehört habe, dass der vermieter bei jedem vorzeitigen auszug eines mieters die mülltonnen abbestellen muss.
ich habe ihm heute schriftlich mitgeteilt, dass die mülltonne jährlich abgerechnet wird und er seine bis ende des mietverhältnisses zahlen muss.
er hat darauf hin bei der stadtverwaltung angerufen und mir geschrieben, dass die stadt die mülltonnen zu jeder zeit abholt....(wen interessiert das, ich habe nichts gegenteiliges behauptet!)
er weigert sich jetzt die mülltonne für die monate juli, august und september zu zahlen.
wie ist hier die rechtslage? ich fühle mich im recht, was denkt ihr? könnt ihr mir helfen?
vielen dank.
gruss
manfred
ich bin neu hier und habe natürlich gleich eine frage:
unser mieter (gewerbe) hat einen mietvertrag bis 30.09.2006, er ist jedoch schon im juli in sein neues gewerbe gezogen. die miete + nk zahlt er noch, er hat sich auch nicht um einen nachmieter gekümmert....
irgendwann im juli forderte er von mir, die mülltonne die nur zu seinem gewerbe gehört, abzumelden.
ich habe dies nicht gemacht, da ich sie ja für den neuen mieter wieder bestellen müsste und mir dieses hin-und her zu aufwändig ist und ich noch nie davon gehört habe, dass der vermieter bei jedem vorzeitigen auszug eines mieters die mülltonnen abbestellen muss.
ich habe ihm heute schriftlich mitgeteilt, dass die mülltonne jährlich abgerechnet wird und er seine bis ende des mietverhältnisses zahlen muss.
er hat darauf hin bei der stadtverwaltung angerufen und mir geschrieben, dass die stadt die mülltonnen zu jeder zeit abholt....(wen interessiert das, ich habe nichts gegenteiliges behauptet!)
er weigert sich jetzt die mülltonne für die monate juli, august und september zu zahlen.
wie ist hier die rechtslage? ich fühle mich im recht, was denkt ihr? könnt ihr mir helfen?
vielen dank.
gruss
manfred