Vorzeitiger Auszug

Diskutiere Vorzeitiger Auszug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo an alle, ich bin wie Ihr seht neu, und habe wie alle Neuen als erstes eine Frage. Kurzform: Ich habe ein Mietobjekt mit drei Wohneinheiten...
  • Vorzeitiger Auszug Beitrag #1

Gelbe Rose

Hallo an alle,
ich bin wie Ihr seht neu, und habe wie alle Neuen als erstes eine Frage.

Kurzform:
Ich habe ein Mietobjekt mit drei Wohneinheiten, dass ich seit 1997 an eine Karitative Einrichtung vermietet habe.

Diese hat im April zum 31.12.2006 gekündigt.
Ist mir auch ganz recht, die waren zwar verlässliche Zahler, aber seit die Leitung gewechselt hat, habe ich nur noch Theater.
Jetzt haben die Mieter (Außenwohngruppen) das Haus seit Anfang diesen Monats (September) geräumt.
Ein Mitarbeiter hat mich letzte Woche kontaktiert, und wollte einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren und dann gleichzeitig den Mietvertrag aufheben.
Da bin ich hellhörig geworden, und habe ein wenig im WWW gesurft.
Es gibt da ja scheinbar verschiedene Urteile, wann ein Mietverhältnis beendet ist.
Da ich aber noch keinen neuen Mieter habe, möchte ich auch das Mietverhältnis bis zum Schluss aufrechterhalten.

Heute bekomme ich eine Brief der Einrichtung, in dem Sie mir drei Übergabetermine Anfang Oktober vorschlagen.
Mit der Aufforderung innerhalb einer Woche einen dieser Termine zu bestätigen.

Weiterhin wird mir mitgeteilt,

<Zitatanfang>
Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich die Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Auch in unserem Interesse möchten wir Ihnen baldmöglichst die Suche eines Nachmieters ermöglichen.
Sollte Ihnen die gemeinsame Übergabe nicht möglich sein weisen wir Sie darauf hin, dass wir keine Mängelschadensersatzansprüche oder sonstigen Forderungen akzeptieren werden.
<Zitatende>

Die haben doch einen Schuss!
Es sind erhebliche Änderungen an der Elektrizität etc. getätigt worden.
In einem Schreiben von 1998 wird ausdrücklich um die Gartenpflege gebeten (vom Mieter),
Der Garten ist verwahrlost bis zum geht nicht mehr.
Auf Anraten meines Anwalts, soll ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen. Da ja auch noch kein Nachmieter in Sicht ist.
Nun zu meiner Frage.

1. Ist der Mieter nicht bis zum Ende der Mietzeit verpflichtet, seinen Aufgaben wie Wohnraum heizen während der Wintermonate, Schneeschüppen und Straßefegen etc. verpflichtet.

2. Muss der Mieter evtl. Nachmieter in die Wohnung lassen, oder ist er nur dazu verpflichtet, wenn ich, als Vermieter, mit dabei bin.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten

LG
Gelbe Rose
 
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  • Vorzeitiger Auszug Beitrag #2

Capo

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Hier wäre es wichtig zu wissen, ob das Gewerbe ist..
Ich gehe mal davon aus: Damit ist der Vertrag entschiedend. Di Kü Frist ist einzuhalten. Der Rückbau in den "Urzustand" kann verlangt werden.
Ein Verpflichtung zum Beheizen besteht nicht. Die Nachmieter-Regelung wird durch den Vertrag geregelt...
 
  • Vorzeitiger Auszug Beitrag #3

Gelbe Rose

Hallo Capo,

es ist kein Gewerbe.

Im Mietvertrag steht, .... sind der Vermieter oder deren Beauftragte... auch mit Mietinteressenten berechtigt die Mietsache an Werktagen zwischen... zu besichtigen.

Wenn der Mieter vorzeitig die Wohnung räumt, und noch keine Übergabe statt gefunden hat, ist er nicht mehr verpflichtet, die Wohnung zu unterhalten?

Das würde bedeuten, ich kann zwar nicht vermieten, muss aber die Nebenkosten tragen und auch alle anderen Verpflichtungen übernehmen?
Das kann ich mir fast nicht vorstellen.

LG
Gelbe Rose
 
  • Vorzeitiger Auszug Beitrag #4

Capo

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Das hast du falsch verstanden. die Kosten trägt der Mieter während des Mietvertrages. Beheizen muss aber nicht sein. Er muss auch kein Wasser verbrauchen oder die Mülltonnen benutzen. Dazu kann kein Mieter gezwungen werden. Wie kann eine karitative Einrichtung eine Wohnung anmieten? Wer wohnt denn in der Wohnung?

Aber egal. lt Mietrecht muss die Übergabe am Ende des Mietvertrages durchgeführt werden. Geschieht die Schlüsselübergabe vorher, kann die Miete für diese Zeit vom Mieter gefordert werden. Da der Zugang dem Mieter nicht mehr möglich war.
Du kannst natürlich pokern und die Schlüsselübergabe bei Vertragsende machen, wenn die Abnahme bereits statt gefunden hat. Den Rückbau kannst du fordern, wenn das im Vertrag festgehalten wurde, also eine Übergabe von deiner Seite in Form eines Protokolls den Zustand der Wohnung festgehalten hat. Hast du von den Umbauten in irgendeiner Form gewusst bzw sind das Wohnwertverbesserungen (mehr Steckdosen, zusätzliche Verkabelungen; fachmännisch durchgeführt) musst du das akzeptieren, sofern du beim Einbau keinen späteren Rückbau gefordert hast.

unnd du musst oder ein Vertreter immer bei Besichtigungen dabei sein...
 
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