Gelbe Rose
Hallo an alle,
ich bin wie Ihr seht neu, und habe wie alle Neuen als erstes eine Frage.
Kurzform:
Ich habe ein Mietobjekt mit drei Wohneinheiten, dass ich seit 1997 an eine Karitative Einrichtung vermietet habe.
Diese hat im April zum 31.12.2006 gekündigt.
Ist mir auch ganz recht, die waren zwar verlässliche Zahler, aber seit die Leitung gewechselt hat, habe ich nur noch Theater.
Jetzt haben die Mieter (Außenwohngruppen) das Haus seit Anfang diesen Monats (September) geräumt.
Ein Mitarbeiter hat mich letzte Woche kontaktiert, und wollte einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren und dann gleichzeitig den Mietvertrag aufheben.
Da bin ich hellhörig geworden, und habe ein wenig im WWW gesurft.
Es gibt da ja scheinbar verschiedene Urteile, wann ein Mietverhältnis beendet ist.
Da ich aber noch keinen neuen Mieter habe, möchte ich auch das Mietverhältnis bis zum Schluss aufrechterhalten.
Heute bekomme ich eine Brief der Einrichtung, in dem Sie mir drei Übergabetermine Anfang Oktober vorschlagen.
Mit der Aufforderung innerhalb einer Woche einen dieser Termine zu bestätigen.
Weiterhin wird mir mitgeteilt,
<Zitatanfang>
Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich die Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Auch in unserem Interesse möchten wir Ihnen baldmöglichst die Suche eines Nachmieters ermöglichen.
Sollte Ihnen die gemeinsame Übergabe nicht möglich sein weisen wir Sie darauf hin, dass wir keine Mängelschadensersatzansprüche oder sonstigen Forderungen akzeptieren werden.
<Zitatende>
Die haben doch einen Schuss!
Es sind erhebliche Änderungen an der Elektrizität etc. getätigt worden.
In einem Schreiben von 1998 wird ausdrücklich um die Gartenpflege gebeten (vom Mieter),
Der Garten ist verwahrlost bis zum geht nicht mehr.
Auf Anraten meines Anwalts, soll ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen. Da ja auch noch kein Nachmieter in Sicht ist.
Nun zu meiner Frage.
1. Ist der Mieter nicht bis zum Ende der Mietzeit verpflichtet, seinen Aufgaben wie Wohnraum heizen während der Wintermonate, Schneeschüppen und Straßefegen etc. verpflichtet.
2. Muss der Mieter evtl. Nachmieter in die Wohnung lassen, oder ist er nur dazu verpflichtet, wenn ich, als Vermieter, mit dabei bin.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten
LG
Gelbe Rose
ich bin wie Ihr seht neu, und habe wie alle Neuen als erstes eine Frage.
Kurzform:
Ich habe ein Mietobjekt mit drei Wohneinheiten, dass ich seit 1997 an eine Karitative Einrichtung vermietet habe.
Diese hat im April zum 31.12.2006 gekündigt.
Ist mir auch ganz recht, die waren zwar verlässliche Zahler, aber seit die Leitung gewechselt hat, habe ich nur noch Theater.
Jetzt haben die Mieter (Außenwohngruppen) das Haus seit Anfang diesen Monats (September) geräumt.
Ein Mitarbeiter hat mich letzte Woche kontaktiert, und wollte einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren und dann gleichzeitig den Mietvertrag aufheben.
Da bin ich hellhörig geworden, und habe ein wenig im WWW gesurft.
Es gibt da ja scheinbar verschiedene Urteile, wann ein Mietverhältnis beendet ist.
Da ich aber noch keinen neuen Mieter habe, möchte ich auch das Mietverhältnis bis zum Schluss aufrechterhalten.
Heute bekomme ich eine Brief der Einrichtung, in dem Sie mir drei Übergabetermine Anfang Oktober vorschlagen.
Mit der Aufforderung innerhalb einer Woche einen dieser Termine zu bestätigen.
Weiterhin wird mir mitgeteilt,
<Zitatanfang>
Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich die Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Auch in unserem Interesse möchten wir Ihnen baldmöglichst die Suche eines Nachmieters ermöglichen.
Sollte Ihnen die gemeinsame Übergabe nicht möglich sein weisen wir Sie darauf hin, dass wir keine Mängelschadensersatzansprüche oder sonstigen Forderungen akzeptieren werden.
<Zitatende>
Die haben doch einen Schuss!
Es sind erhebliche Änderungen an der Elektrizität etc. getätigt worden.
In einem Schreiben von 1998 wird ausdrücklich um die Gartenpflege gebeten (vom Mieter),
Der Garten ist verwahrlost bis zum geht nicht mehr.
Auf Anraten meines Anwalts, soll ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen. Da ja auch noch kein Nachmieter in Sicht ist.
Nun zu meiner Frage.
1. Ist der Mieter nicht bis zum Ende der Mietzeit verpflichtet, seinen Aufgaben wie Wohnraum heizen während der Wintermonate, Schneeschüppen und Straßefegen etc. verpflichtet.
2. Muss der Mieter evtl. Nachmieter in die Wohnung lassen, oder ist er nur dazu verpflichtet, wenn ich, als Vermieter, mit dabei bin.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten
LG
Gelbe Rose