Wärmepumpe auf Sondereigentum?

Diskutiere Wärmepumpe auf Sondereigentum? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo alle, ich habe eine Fachfrage zum Thema Sondereigentum: Die WEG möchte eine Wärmepumpe installieren. So weit, so gut. Das Problem ist, das...
  • Wärmepumpe auf Sondereigentum? Beitrag #1

Anita & Peter

Neuer Benutzer
Dabei seit
25.10.2010
Beiträge
13
Zustimmungen
0
Hallo alle,
ich habe eine Fachfrage zum Thema Sondereigentum:
Die WEG möchte eine Wärmepumpe installieren. So weit, so gut. Das Problem ist, das Ding soll auf meinem Sondereigentum seinen Platz finden, direkt neben meinem Küchenfenster.
Meine Begeisterung hält sich dementsprechend in Grenzen.
Die Fragen:
Muss ich das Prinzipiell akzeptieren?
Mir geht logischerweise eine gewisse Fläche von meinem Sondereigentum verloren. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?
Oder kann ich die Fläche an die WEG vermieten?
Wenn ich vor dem Küchenfenster eine „Lärmquelle“ habe, mindert das logischerweise den Wert meiner Immobilie. Eventuell habe ich dadurch auch Einschränkungen bei der Vermietbarkeit und Einschränkungen bei der Miethöhe. Kann ich das auch gegenüber der WEG geltend machen (Entschädigung)?

Freue mich auf qualifizierte Antworten

Vielen Dank
 
  • Wärmepumpe auf Sondereigentum? Beitrag #2

Fischlaker

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2016
Beiträge
109
Zustimmungen
56
Sondereigentum ist eine Fläche , bei der ein Käufer einen Rechtsanspruch auf eine Fläche erhält, die nur ihm gehört (z.B. die Wohnung oder ein Kellerraum).
Ist es Sondereigentum , kann die WEG beschließen was sie will, es greift nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung.
Oder meintest du "Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche der WEG “ ?
Dann kann es etwas anders aussehen. Aber auch dann brauchst du das aufstellen einer Wärmepumpe ( = Einschränkung deiner Sondernutzung ) nicht automatisch dulden.
 
  • Wärmepumpe auf Sondereigentum? Beitrag #3
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.439
Zustimmungen
6.675
Muss ich das Prinzipiell akzeptieren?
Solange es sich wirklich um Sondereigentum handelt: Nein.

Ist es Sondereigentum , kann die WEG beschließen was sie will, es greift nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung.
Ganz so ist es auch nicht, einige Eingriffe in das Sondereigentum sind schon zu dulden, aber das sind eben solche, die keine unbilligen Nachteile für den Eigentümer zur Folge haben. Dauerhaft die Aufstellfläche für den Lüfter einer Wärmepumpe abzuzweigen, wird eher nicht in diese Kategorie gehören.

Oder kann ich die Fläche an die WEG vermieten?
Wenn ich vor dem Küchenfenster eine „Lärmquelle“ habe, mindert das logischerweise den Wert meiner Immobilie. Eventuell habe ich dadurch auch Einschränkungen bei der Vermietbarkeit und Einschränkungen bei der Miethöhe. Kann ich das auch gegenüber der WEG geltend machen (Entschädigung)?
Da es keinen Anspruch der WEG gibt, könnte das frei verhandelt werden.
 
  • Wärmepumpe auf Sondereigentum? Beitrag #4

Anita & Peter

Neuer Benutzer
Dabei seit
25.10.2010
Beiträge
13
Zustimmungen
0
Hallo zusammen,
gerade noch einmal die Teilungserklärung studiert, es handelt sich um ein Sondernutzungsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wärmepumpe auf Sondereigentum? Beitrag #5
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.439
Zustimmungen
6.675
Beim Sondernutzungsrecht gilt grundsätzlich das gleiche, aber es wäre denkbar, dass für die Schaffung, Aufhebung oder Veränderung von Sondernutzungsrechten etwas anderes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart ist. Dann wäre auch eine Änderung durch Beschluss möglich.
 
Thema:

Wärmepumpe auf Sondereigentum?

Oben