Anita & Peter
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Hallo alle,
ich habe eine Fachfrage zum Thema Sondereigentum:
Die WEG möchte eine Wärmepumpe installieren. So weit, so gut. Das Problem ist, das Ding soll auf meinem Sondereigentum seinen Platz finden, direkt neben meinem Küchenfenster.
Meine Begeisterung hält sich dementsprechend in Grenzen.
Die Fragen:
Muss ich das Prinzipiell akzeptieren?
Mir geht logischerweise eine gewisse Fläche von meinem Sondereigentum verloren. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?
Oder kann ich die Fläche an die WEG vermieten?
Wenn ich vor dem Küchenfenster eine „Lärmquelle“ habe, mindert das logischerweise den Wert meiner Immobilie. Eventuell habe ich dadurch auch Einschränkungen bei der Vermietbarkeit und Einschränkungen bei der Miethöhe. Kann ich das auch gegenüber der WEG geltend machen (Entschädigung)?
Freue mich auf qualifizierte Antworten
Vielen Dank
ich habe eine Fachfrage zum Thema Sondereigentum:
Die WEG möchte eine Wärmepumpe installieren. So weit, so gut. Das Problem ist, das Ding soll auf meinem Sondereigentum seinen Platz finden, direkt neben meinem Küchenfenster.
Meine Begeisterung hält sich dementsprechend in Grenzen.
Die Fragen:
Muss ich das Prinzipiell akzeptieren?
Mir geht logischerweise eine gewisse Fläche von meinem Sondereigentum verloren. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?
Oder kann ich die Fläche an die WEG vermieten?
Wenn ich vor dem Küchenfenster eine „Lärmquelle“ habe, mindert das logischerweise den Wert meiner Immobilie. Eventuell habe ich dadurch auch Einschränkungen bei der Vermietbarkeit und Einschränkungen bei der Miethöhe. Kann ich das auch gegenüber der WEG geltend machen (Entschädigung)?
Freue mich auf qualifizierte Antworten
Vielen Dank