Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung?

Diskutiere Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo, ich bin letztes jahr am 30.06.05 aus einer wohnung ausgezogen (einzug 01.01.05) habe also genau nen halbes jahr in der wohnung gewohnt...
  • Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? Beitrag #1

sebastian

hallo,

ich bin letztes jahr am 30.06.05 aus einer wohnung ausgezogen (einzug 01.01.05) habe also genau nen halbes jahr in der wohnung gewohnt.
nun kam die nebenkostenabrechnung von 2005, in der irgendwelche werte vom wärmezähler abgerechnet wurden.
nun hat aber der wärmezähler beim auszug das selbe angezeigt, wie beim einzug, und als ich dem vermieter einen brief geschrieben habe und ihm das so dargelegt habe, sagte er, der zähler sei seit 2 jahren defekt und er schätzt den gesamtverbrauch mal.

meine frage, ist diese schätzung zulässig, wenn der vermieter seit 2 jahren weiß/wusste, das der zähler defekt ist? er hätte auch mit meinem einzug gewechselt werden können, so dass der tatsächliche verbrauch hätte ermittelt werden können.

grüße
sebastian
 
  • Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? Beitrag #2

RMHV

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Original von sebastian

meine frage, ist diese schätzung zulässig, wenn der vermieter seit 2 jahren weiß/wusste, das der zähler defekt ist? er hätte auch mit meinem einzug gewechselt werden können, so dass der tatsächliche verbrauch hätte ermittelt werden können.

Die Antwort ergibt sich aus § 9a HeizkostenV

Schätzung ist bei Geräteausfall nicht nur zulässig, sondern sogar im Grundsatz vorgeschrieben. Die Abrechnung nach (zutreffend) geschätzten Werten ist zumindest dann eine ordnungsgemäße verbrauchsabhängige Abrechnung, wenn der Anteil der von der Schätzung betroffenen Wohn- oder Nutzfläche 25% nicht übersteigt.
Übersteigt der Anteil der von Schätzung betroffenen Wohn- oder Nutzfläche 25%, ist der Verbrauchskostenanteil nach dem gleichen Umlageschlüssel zu verteilen, der für den Grundkostenanteil verwendet wird. In der Regel als die Wohn- oder Nutzfläche. In diesem Fall kann der Verbrauchskostenanteil nach § 12 HeizkostenV um 15% gekürzt werden.
Dies ist das zwingede Verfahren bei Geräteausfall. Dass der Geräteausfall hätte verhindert werden können, ist für die Kostenverteilung unerheblich.
 
  • Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? Beitrag #3

wolle

@rmhv
Wenn der Geräteausfall vom Mieter gemeldet wurde (melden macht frei ;) ), ist der Vermieter dann nicht verpflichtet, das Gerät auszutauschen? Nach deiner Ausführung könnte ein Vermieter theoretisch über Jahre defekte Geräte einbauen und den Verbrauch schätzen. Ob er damit besser fährt, lassen wir mal aussen vor.
 
  • Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? Beitrag #4

RMHV

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Original von capo
@rmhv
Wenn der Geräteausfall vom Mieter gemeldet wurde (melden macht frei ;) ), ist der Vermieter dann nicht verpflichtet, das Gerät auszutauschen? Nach deiner Ausführung könnte ein Vermieter theoretisch über Jahre defekte Geräte einbauen und den Verbrauch schätzen. Ob er damit besser fährt, lassen wir mal aussen vor.

Man wird davon ausgehen müssen, dass der Anspruch des Mieter gegen den Vermieter auf Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache auch die vorhandenen Zähler erfasst. Dies ist aber deine Frage der Vertragserfüllung. Die Rechtsfolgen wären m.E. ein Recht auf Minderung ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters in Höhe des dreifachen der Instandsetzungskosten oder auch Schadenersatzanprüche des Mieters. Minderung und Zurückbehaltung scheiden bei beendetem Mietverhältnis aus, einen Schaden müsste der Mieter beziffern. Dies dürfte ohne Ablesewerte allerdings schwierig sein.
Die Verteilung der Heizkosten auf die Nutzer im Haus ist allerdings ein anderes Thema. Die Regelung der Heizkostenverordnung bei Geräteausfall sind nicht vom Zeitpunkt oder Grund des Geräteausfalls abhängig.
 
  • Wärmezähler seit 2 Jahren defekt. Falsche HK-Abrechnung? Beitrag #5

Sebastian

Vielen dank für eure antworten.

ich werde ihm mal einen Brief mit Verweiß auf §12 HeizkostenV schreiben, mal sehen ob es was bringt.

danke nochmals!!!!

sebastian
 
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