sebastian
hallo,
ich bin letztes jahr am 30.06.05 aus einer wohnung ausgezogen (einzug 01.01.05) habe also genau nen halbes jahr in der wohnung gewohnt.
nun kam die nebenkostenabrechnung von 2005, in der irgendwelche werte vom wärmezähler abgerechnet wurden.
nun hat aber der wärmezähler beim auszug das selbe angezeigt, wie beim einzug, und als ich dem vermieter einen brief geschrieben habe und ihm das so dargelegt habe, sagte er, der zähler sei seit 2 jahren defekt und er schätzt den gesamtverbrauch mal.
meine frage, ist diese schätzung zulässig, wenn der vermieter seit 2 jahren weiß/wusste, das der zähler defekt ist? er hätte auch mit meinem einzug gewechselt werden können, so dass der tatsächliche verbrauch hätte ermittelt werden können.
grüße
sebastian
ich bin letztes jahr am 30.06.05 aus einer wohnung ausgezogen (einzug 01.01.05) habe also genau nen halbes jahr in der wohnung gewohnt.
nun kam die nebenkostenabrechnung von 2005, in der irgendwelche werte vom wärmezähler abgerechnet wurden.
nun hat aber der wärmezähler beim auszug das selbe angezeigt, wie beim einzug, und als ich dem vermieter einen brief geschrieben habe und ihm das so dargelegt habe, sagte er, der zähler sei seit 2 jahren defekt und er schätzt den gesamtverbrauch mal.
meine frage, ist diese schätzung zulässig, wenn der vermieter seit 2 jahren weiß/wusste, das der zähler defekt ist? er hätte auch mit meinem einzug gewechselt werden können, so dass der tatsächliche verbrauch hätte ermittelt werden können.
grüße
sebastian