Wärmezähler

Diskutiere Wärmezähler im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, unser Vermieter möchte nun nach 6 Jahren die Wärmezähler (welche noch nie abgelesen wurden - wir zahlten bisher über Quadratmeter...
  • Wärmezähler Beitrag #1

klixmaster6

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Hallo,
unser Vermieter möchte nun nach 6 Jahren die Wärmezähler (welche noch nie abgelesen wurden - wir zahlten bisher über Quadratmeter anteilig) auswechseln, da angeblich die Batterien nicht zu wechseln sind. Nun unsere Fragen:
Kann man die Batterien wechseln und ist es nicht kostengünstiger diese Wärmezähler neu eichen lassen?
Ist der Vermieter berechtigt, die Kosten der Neuanschaffung der Wärmezähler auf die einzelnen Mietparteien umzulegen?
Hoffentlich kann uns jemand helfen!
Vielen Dank schon mal.
MfG klixmaster
 
#
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  • Wärmezähler Beitrag #2

Capo

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit wärmezähler die EHKVs meinst (elektr. Heizkostenverteiler). Bei älteren Modellen sind die Batterien nicht zu tauschen, aber ob solche noch irgendwo unterwegs sind? :?

Altes Spiel: Wenn die Zähler gemietet sind, sind die Kosten umlegbar. Bei Kauf eben nicht. Eine Eichung wird bei so alten Geräten nicht mehr durchgeführt, weil die Kosten in etwa das 3fache der Neuanschaffung ausmachen (Stundenlohn!).

Vielleicht macht der Vermieter nunmal ernst und legt die Kosten verbrauchsabhängig um. Wäre zu begrüßen...
 
  • Wärmezähler Beitrag #3

klixmaster6

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hallo capo, vielen dank für die hilfe.
bei uns steht direkt "metrona wärmezähler pollucom" drauf und ist mit einem gelben kleber - kk/1 94 - gekennzeichnet.
die verbrauchsmäßige umlegung der heizkosten begrüßen wir nicht, da wir sehr alte, marode fenster haben. der vermieter, welcher im selben haus wohnt, aber hat sich in diesem frühjahr erst neue einbauen lassen.
aber das müssen wir nun über mietminderung klären.
vielen dank nochmal.
mfg klixmaster
 
  • Wärmezähler Beitrag #4

Capo

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Wie bitte wollt ihr das über Mietminderung klären?
 
  • Wärmezähler Beitrag #5

klixmaster6

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wenn alle fenster in der wohnung undicht sind, ist der mieter berechtigt, die miete um 20% zu mindern.
vielleicht überlegt sich unser vermieter dann, was beiden parteien entgegen kommt.
ich sehe nämlich nicht ein, für das heizen der umwelt auch noch bezahlen zu müssen, während er durch seine neuen fenster nur den minimalsten verbrauch hat.
 
  • Wärmezähler Beitrag #6

Beluga

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Ihr habt doch die Wohnung mit alten Fenstern gemietet. Ihr wusste bereits
bei Anmietung, dass alte Fenster nicht ganz dicht waren.
Es ist daher sehr fraglich, ob Ihr überhaupt Anspruch auf Mietminderung oder neue Fenster hättet.

Wenn Ihr neue Fenster verlangt, so muss der Vermieter nicht darauf eingehen, schließlich ist es sein Eigentum, nicht Eure.
Ohnehin hat der Vermieter Anspruch auf Mieterhöhung bei Modernisierung (jährlich 11% von Modernisierungskosten).

Also überlege genauer. Und vermische nicht eine Sache mit anderer.
neue Fenster hat mit Austausch der Wärmezähler nichts zu tun.

:tröst
 
  • Wärmezähler Beitrag #7

klixmaster6

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seit unserem einzug bezahlten wir die heizkosten über die anteiligen quadratmeter, da war es noch fair. aber jetzt eine abrechnung über den wärmezähler einzuführen, finde ich etwas unfair.
 
  • Wärmezähler Beitrag #8

Capo

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Nach VErbrauch zu bezahlen ist doch viel gerechter, als nur nach qm? Was ich verbrauche, muss ich auch bezahlen. Warum soll das unfair sein?

[spaß on]
Ich frage mal den Porscheverkäufer, ob er auch nur einen Golf in Rechnung stellen kann. Das wäre richtig fair und für einen Porsche bin ich ja auch viel zu groß gewachsen..
[/Spaß off]
 
  • Wärmezähler Beitrag #9

DiplomHM

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@Capo:
Ey ey ey ... da hat mal wieder der "Witzpold" zugeschlagen :cool
 
  • Wärmezähler Beitrag #10
Martens

Martens

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moin zusammen,

Wärmemengenzähler sind genau das, nämlich Wärmemengenzähler, verbaut meist bei Fußbodenheizungen. Sie zeigen üblicherweise MWh an.

Die Eichdauer ist auch hier einzuhalten (Eichgesetz), wenn diese abgelaufen ist, wird ausgetauscht, das ist billiger zu haben, als ein "Neueichung" der gelaufenen Geräte - falls das überhaupt jemand macht.

Kosten für den Austausch trägt der Vermieter, außer, er mietet die Geräte von einem Dienstleister, dann sind es Kosten, die mit der Heizostenabrechnung umgelegt werden.

Die Heizkostenverordnung ist grundsätzlich anzuwenden, also ist Heizenergie auch nach Verbrauch abzurechnen. Wenn der Vermieter dies nun tun will, sehe ich überhaupt keinen Grund, der dagegen spricht...

Undichte Fenster sind ein ganz anderes Thema und müssen separat geklärt werden.

viel Erfolg,
Christian Martens
 
  • Wärmezähler Beitrag #11

Vila

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Hallo

Altes Spiel: Wenn die Zähler gemietet sind, sind die Kosten umlegbar. Bei Kauf eben nicht.

ich währe mit der Aussage vorsichtig,

Lösungswort: ABSCHEIBUNG!!!!!

da auch Kauf der Zähler sowie den Einbau, kann man über die übliche Abschreibung umlagen! Bei Abrechnung Begründung es entsteht kein Nachteil für Mieter, wird billiger und nicht teuerer, Es wird kein Mieter benachteiligt in Verschiedenen Abrechnungszeiträumen, und bei Mieterschutbund gibt es auch keine Probleme mit der Begründung, solange billiger ist! ( Es funktioniert bei allen Zählern; KWZ; WWZ; EHKV; WMZ)
 
  • Wärmezähler Beitrag #12

Heizer

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Da gibts aber auch wieder welche die sagen Garabtiewartung sei noch billiger. Da muss der Vermieter die Geräte nur einmalig anschaffen und die Späteren Eichtiauschkosten trägt der Dienstleister. Das ist noch billiger als Abschreibung oder Miete.

Dein Vermieter ist lt. Heizkostenverordnung soger dazu verpflichtet verbrauchsabhängig abzurechnen. Als Mieter hast Du das zu Dulden. Wenn er nicht verbrauchsabhängig abrechnet kannst Du 15% von den Heizkosten einbehalten. Ich hoffe das hast Du letzten Jahre gemacht. Wenn nicht, pech gehabt.Kannst dann maximal noch für die kommende Abrechnung machen in der noch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.
 
  • Wärmezähler Beitrag #13
Martens

Martens

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moin zusammen,

ein interessantes Thema!

Abschreibung von Gebäudeinstallationen sind i.a. Teil der Netto-Kalt-Miete und nicht auf den Mieter umzulegen.

Wer weiß denn eine Quelle, aus der sich ergibt, daß man die Abschreibung von Erfassungsgeräten für Wasser und Wärme als Betriebskosten / Heizkosten an die Mieter belasten darf?

Das würde im Ergebnis für viele Mieter eine deutliche Kostenersparnis gegenüber den zweifelsohne umlagefähigen "Miet"preisen für diese Geräte bedeuten...

vielen Dank,
Christian Martens
 
  • Wärmezähler Beitrag #14

Heizer

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Nur Miete und Garantiewartung sind als Heiznebenkosten umlegbar. Der Kauf durch den Eigentümer und die damit verbundene Abschreibung nicht. Diese sind in die Nettokaltmite mit einzupreisen.
 
  • Wärmezähler Beitrag #15
Martens

Martens

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Danke Heizer,

das deckt sich mit meinem Kenntnisstand - aber es ergibt sich ja fast jeden Tag etwas Neues...

Christian Martens
 
  • Wärmezähler Beitrag #16

RMHV

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Original von Martens
Danke Heizer,

das deckt sich mit meinem Kenntnisstand - aber es ergibt sich ja fast jeden Tag etwas Neues...

Christian Martens

So neu ist es eigentlich gar nicht mehr.

§ 2 Betriebskostenverordnung
4. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
hierzu gehören
... sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie...

Kosten der Verwendung wären schon nach der II.BV umlagefähig. Über die Eichkosten gab es anscheind häufiger Meinungsverschiedenheiten. Jedenfalls sind mit der Betriebsksotenverordnung die Kosten der Eichung nun ausdrücklich umlagefähig. Austausch wegen abgelaufener Eichgültigkeit sind Kosten der Eichung. Haarspaltereien von Mietervereinen sollten hier wenig Erfolgsaussichten haben. Es wäre geradezu absurd, wenn der Vermieter durch eine überzogen enge Auslegung der Vorschrift genötigt würde, eine gegenüber dem Austausch des Zählers wesentlich teurere Eichung durchführen zu lassen.
Eichung bedeutet Zählerausbau und Einbau eines anderen Zählers für die Zeit der Bearbeitung, Eichung des Zählers in einem zugelassenen Betrieb, Ausbau des zwischenzeitlich eingebauten Zählers und schließlich Einbau des ursprünglichen und jetzt neu geeichten Zählers.
Die Eichkosten kann man m.E. allerdings durchaus auch als Kosten der Verwendung ansehen. Soll der Zähler verwendet werden, muss nach Zeitablauf eine Eichung durchgeführt werden. Das sind doch wohl Kosten sind, die durch die Verwendung des Zählers anfallen.
 
  • Wärmezähler Beitrag #17
Martens

Martens

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Original von RMHV
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Danke Heizer,

das deckt sich mit meinem Kenntnisstand - aber es ergibt sich ja fast jeden Tag etwas Neues...

Christian Martens

So neu ist es eigentlich gar nicht mehr.

grumpf,

die Kosten des Betriebes der Heizungsanlage sind Betriebskosten, soweit ist mir das auch klar, vielen Dank Herr Kollege. :zwinker
Dazu gehören auch die Mietkosten für Zähler als Kosten der Verwendung, das Gesetz nennt die Eichkosten ja einschließlich und nicht ausschließend.

Mir wäre mir halt neu gewesen, daß man die Abschreibung für gekaufte Zähleinreichtungen als Betriebskosten hätte umlegen können, siehe mein Beitrag vom gestern, 16:14 Uhr.
DAVON hatte ich noch nichts gehört und darauf bezog sich mein Nebensatz, es ergäbe sich ja fasts jeden Tag etwas Neues, also ein BGH-Urteil bleistiftsweise.

bis denn,
Christian Martens
 
  • Wärmezähler Beitrag #18

Heizer

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Eichkosten fallen ja eigentlich nicht an. Wie vor schon bemerkt wurde lohnt sich eine Nacheichung bei Wasserzählern nicht. Die werden verschrottet und neue eingebaut.

Bei Heizkostenverteilern sieht das Ganze noch anders aus. Diese sind nicht Eichpflichtig müssen aber nach ca. 10 Jahren gegen neue ersetzt werden weil die Batteriestandzeit abgelaufen ist. Ein Batteriewechsel verbietet sich auch hier aus Kostengründen.

Daher nehmen immer mehr Eigentümer die Angebote der Messdienste an und Mieten die Geräte und brauchen sich um die messtechnische Ausstattung nicht mehr kümmern.
 
  • Wärmezähler Beitrag #19
lostcontrol

lostcontrol

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hallo vila,

sorry - aber ich bin mal wieder zu blöd...

Original von Vila
da auch Kauf der Zähler sowie den Einbau, kann man über die übliche Abschreibung umlagen!
was ist denn hier mit "abschreibung" gemeint? etwa das abschreiben von der steuer?

edit wg. fipptehler
 
  • Wärmezähler Beitrag #20
Martens

Martens

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moin losty,

mach Dir keinen Kopf, das geht sowieso nicht...

Ja, es war die steuerliche Abschreibung gemeint, also in der Art, Anschaffungskosten / Nutzungsdauer in Jahren = jährlich auf den Mieter als Betriebskosten abwälzbar...

Das ist eine schöne Idee, aber es gibt keine rechtliche Grundlage hierfür!

bis denn,
Christian Martens
 
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