tisp
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Hallo zusammen,
wir sind sind kurz davor uns eine Eigentumswohnung zu kaufen (Vorvertrag ist unterzeichnet). Wir haben einige Umbaumaßnahmen geplant, sind uns aber nun unsicher, welche Steine uns andere Eigentümer in den Weg legen können, da in den (auf dem Papier) geplanten Umbaumaßnahmen auch ein größerer Wanddurchbruch in einer tragenden Wand und eine neue Tür in einer tragenden Wand geplant sind. Die Umbaumaßnahmen würde von einem Architekten begleitet werden und natürlich fachmännisch von einer beauftragten Firma durchgeführt werden.
Laut Teilungserklärung sind aber tragende Wände Gemeinschaftseigentum und somit bräuchten wir doch die Zustimmung aller Eigentümer, oder? Ist mit Problemen zu rechnen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass wenn es keine Nachteile für einen Eigentümer gibt, er die Zusage nur schwer verweigern kann. Stimmt das?
Hat jemand soetwas schon hinter sich und kann von seinen Erfahrungen (sowohl positiv als auch negativ) berichten?
Timo
wir sind sind kurz davor uns eine Eigentumswohnung zu kaufen (Vorvertrag ist unterzeichnet). Wir haben einige Umbaumaßnahmen geplant, sind uns aber nun unsicher, welche Steine uns andere Eigentümer in den Weg legen können, da in den (auf dem Papier) geplanten Umbaumaßnahmen auch ein größerer Wanddurchbruch in einer tragenden Wand und eine neue Tür in einer tragenden Wand geplant sind. Die Umbaumaßnahmen würde von einem Architekten begleitet werden und natürlich fachmännisch von einer beauftragten Firma durchgeführt werden.
Laut Teilungserklärung sind aber tragende Wände Gemeinschaftseigentum und somit bräuchten wir doch die Zustimmung aller Eigentümer, oder? Ist mit Problemen zu rechnen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass wenn es keine Nachteile für einen Eigentümer gibt, er die Zusage nur schwer verweigern kann. Stimmt das?
Hat jemand soetwas schon hinter sich und kann von seinen Erfahrungen (sowohl positiv als auch negativ) berichten?
Timo