Nürnberg
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Wir haben das Problem im Haus, das in den meisten Wohnungen nur ein FI-Schalter ist. Bei mir wurde einer nachgerüstet allerdings scheint der nicht an allen Stromkreisen angeschlossen zu sein. Ich bekomme immer wieder mal Stromschläge wenn ich z.B. Lichterketten oder Lampen anstecke und vor eine Woche ist Strom durch meinen Arm gelaufen, da anscheinend die Lichterkette defekt war. Ich konnte den Stecker noch loslassen aber mir tat eine Stunde lang der Arm weh, also es war schon nicht ohne.
Ich kenne mich mit Strom und Elektroinstallationen nicht gut aus, aber hätte da nicht der FI-Schalter den Strom abschalten müssen?
Nun meine Frage: Unter welchen Bedingungen muss der FI-Schalter nachgerüstet werden?
Ich habe das hier gefunden verstehe es aber nicht genau
zweite Frage: Da mein Vermieter sicher nicht sehr kooperativ sein wird, möchte ich das Ganze mit der Elektroinstallation, von Anfang an richtig angehen. Vor Gericht wurde vom vorherigen Vermieter bereits eingeräumt, das die Installation veraltet ist und nicht komplett erneuert wurde, wie es mir gesagt wurde, als ich die Wohnung angemietet habe. Es sind zweiadrige Leitungen, an denen dreiadrige Leitungen angeschlossen wurden und zum Verteilerkasten führen. Das Ganze ist also absolut unzulässig.
Reicht es wenn ich einen normalen Elektriker kommen lasse und der mir das bestätigt oder soll ich z.B. einen Elektromeister von der Innung kommen lassen (Kosten liegen da halt bei ca 500 Euro)?
Wie sind die Folgen wenn der dann feststellt das die Elektroinstallation in einem gefährlichen Zustand ist und eigentlich abgeklemmt werden müsste, wenn sie nicht sofort erneuert wird?
Ich kenne mich mit Strom und Elektroinstallationen nicht gut aus, aber hätte da nicht der FI-Schalter den Strom abschalten müssen?
Nun meine Frage: Unter welchen Bedingungen muss der FI-Schalter nachgerüstet werden?
Ich habe das hier gefunden verstehe es aber nicht genau
In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter seit dem 1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten gefordert (einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter). Seit dem 1. Februar 2009 müssen außerdem alle Steckdosen-Stromkreise mit einem Bemessungsstrom bis 20A, welche für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30mA ausgestattet sein (im Außenbereich für Endstromkreise[9] bis 32A).
Die dafür verbindlichen Normen sind die DIN VDE 0100-701:2008-10 (für Räume mit Badewanne oder Dusche) und die DIN VDE 0100-410:2007 (Abschnitt 411.3.3 - für Steckdosenstromkreise). Die Übergangsfrist für die vorhergegangene Ausgabe 1997-01 ist am 1. Februar 2009 abgelaufen.[10][11][12]
Für überdachte Schwimmbäder und Schwimmbäder im Freien sowie für Räume und Kabinen mit Saunaheizungen gibt es ebenfalls die Forderung nach Fehlerstromschutzschaltern.
Der oftmals missverständlich angewendete Begriff „Feuchtraum“ bezieht sich nicht auf Bäder oder Toiletten in Wohnräumen. Gemäß Definition in der DIN 68800 handelt es sich um einen Feuchtraum, wenn längerfristig eine Luftfeuchtigkeit oberhalb 70 % vorhanden ist.
Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Das heißt, eine Anlage darf weiter betrieben werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat.
In Deutschland ist unter folgenden Umständen jedoch die Nachrüstung eines Fehlerstromschutzschalters unumgänglich:
wesentliche Änderungen an der Installation
neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
abgelaufene Übergangsfristen
unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
Auch in der Landwirtschaft müssen, insbesondere bei Tierhaltung, Fehlerstromschutzschalter verwendet werden. Die Reduzierung der dauernd zugelassenen Berührungsspannung auf 25 V Wechselspannung und 60 V Gleichspannung ist nach DIN VDE 0100-705, 2007-10 entfallen.
zweite Frage: Da mein Vermieter sicher nicht sehr kooperativ sein wird, möchte ich das Ganze mit der Elektroinstallation, von Anfang an richtig angehen. Vor Gericht wurde vom vorherigen Vermieter bereits eingeräumt, das die Installation veraltet ist und nicht komplett erneuert wurde, wie es mir gesagt wurde, als ich die Wohnung angemietet habe. Es sind zweiadrige Leitungen, an denen dreiadrige Leitungen angeschlossen wurden und zum Verteilerkasten führen. Das Ganze ist also absolut unzulässig.
Reicht es wenn ich einen normalen Elektriker kommen lasse und der mir das bestätigt oder soll ich z.B. einen Elektromeister von der Innung kommen lassen (Kosten liegen da halt bei ca 500 Euro)?
Wie sind die Folgen wenn der dann feststellt das die Elektroinstallation in einem gefährlichen Zustand ist und eigentlich abgeklemmt werden müsste, wenn sie nicht sofort erneuert wird?