WANN verfällt Handwerkerauftrag???

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  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #1

ALEX888

Hallo!
Brauche mal bitte Euren Rat in einer kniffligen Frage:
Letztes Jahr im Dezember haben wir einer Handwerkerfirma einen Auftrag erteilt, neue Fensterrahmen etc. in der ehemaligen Eigentumswohnung, die nun zum Ende des Monats verkauft ist, einzubauen. In der ganzen Zwischenzeit hörten wir nichts von der Firma und erhielten am 7. Juli erst die Auftragsbestätigung und zugleich die Rechnung - beides auf den 07. Juli datiert.
Der Knaller jetzt: Die Handwerker haben, ohne uns zu kontaktieren einfach in der Zwischenzeit die neuen Fenster und Rahmen etc. eingebaut. Der Hausmeister hat einen Schlüssel und die Handwerker reingelassen. Mein Mann wußte nichts davon und soll jetzt nach GETANER ARBEIT die Rechnung begleichen, was er nicht einsehen möchte - zu Recht Es wurden weder Einbaudatum etc genannt, noch etwas mit ihm abgesprochen. Der Auftrag ist 7 Monate alt...müssen wir zahlen?
Danke für Eure Antworten & Hilfen - ist echt dringend !!!

Danke - Alex
 
  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #2

Capo

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Schau mal in die AGBs des Handwerkers. Ist die VOB Bestandteil des Auftrages, oder geht das nach BGB (also wenn die VOB nicht Bestandteil ist)

Solche Handwerkerleistungen werden immer nach getaner Arbeit bezahlt bzw sollten die Arbeiten abgenommen werden (durch den Auftraggeber), ob die Arbeiten seinen Vorstellungen entsprechen und der Auftrag erfolgreich durchgeführt wurde. Dann heißt es zahlen.

Eine Zwischenfrage: Wolltest du die Leistungen VOR LEISTUNGSSTELLUNG bezahlen :?
 
  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #3

ALEX888

Hi,

habe da leider nix vorliegen. Es geht halt darum, dass wir nicht informiert
wurden, einfach eingebaut bzw. verrichtet wurde ohne weitere Absprache zwecks Termin ( mein Mann ist der Eigentümer) und seit Dezember keine Info stattfand bzw. wir nichts schriftliches von denen seit Deember, um den es ja geht, erhalten haben. Nur eben jetzt die Rechnung vom Juli. DEr Aufrag wurde übrigens fernmündlich erteilt aber keinerlei Fristsetzung von uns.. müssen wir das zahlen???
Mei Mann sieht das nicht ein und überlegt zu klagen...

Über weitere Info wäre ich sehr dankbar :-)
 
  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #4

ALEX888

Original von capo

Eine Zwischenfrage: Wolltest du die Leistungen VOR LEISTUNGSSTELLUNG bezahlen :?

Nein, darum geht es ja auch nicht ;-)
Es wurden einfach Verrichtungen ohne weitere Absprachen durchgeführt was meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist.
 
  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #5

Capo

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Solange du mir nicht sagst, ob die VOB in den AGBs ist, kann man dazu wenig sagen. Seid ihr denn mit der Arbeit ansich unzufrieden. Wurden die Fenster falsch eingebaut? Oder ist der Anschlag falsch etc?
 
  • WANN verfällt Handwerkerauftrag??? Beitrag #6

Insolvenzprofi

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wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die BGB Vorschrift, denn da die VOB kein Verordnungs bzw. Gesetzescharakter hat ist eine schriftform zwingend erforderlich!

daher gelten die Verjähruinsfristen die hier im link sind:

dejure.org/gesetze/BGB/438.html

denk dran dass der Handwerker nach 648 BGb berechtigt ist, eine Sicherungshypothek im GB eintragen zu lassen, ich hoffe nur, dass ihr dieses schriftlich nicht vereinbart habt...
 
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