Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision???

Diskutiere Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision??? im Makler Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe folgendes gelesen: "Die Höhe der Maklerprovision darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt...
  • Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision??? Beitrag #1

Gast-Leser

Hallo!

Ich habe folgendes gelesen:

"Die Höhe der Maklerprovision darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt. 16%) betragen. Basis für die Berechnung der Vermittlungsprovision ist die Kaltmiete. Wird über die Betriebskosten/Nebenkosten gesondert abgerechnet, so werden sie bei der Berechnung der für die Provision maßgeblichen Monatsmiete nicht berücksichtigt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG). "

Jetzt hat mir der Makler aber die Provision auf die Warmmiete angerechnet und mir das in Rechnung gestellt.

Darf er das?
 
  • Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision??? Beitrag #2

Stoner

Hallo Gast,
die Maklerprovision bezieht sich immer auf die Kaltmiete. Alles andere ist rechtswiedrig !!! Du kannst ja zum Schein darauf eingehen und den Makler daraufhin wenn du die Wohnung hast verklagen. Über solche Sachen freut sich jeder Anwalt.
Gruß Stoner
 
  • Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision??? Beitrag #3

Sonnenblume

Hallo Gast,

richtig - wenn sep abgerechnet wird, darf er nicht die Warmmiete als Basis nehmen. Mehrwertsteuer darf er raufschlagen. Hält sich ein Makler - hier ja ein Wohnraumvermittler- nicht daran, wirds unangenehm und teuer für ihn. Ganz schön dumm-dreist! Da Du ja sicher die Whg haben willst, solltest Du erstmal den MV unterschreiben und ihn dann nach Rücksprache mit Deinem Anwalt anzeigen und verklagen.

Gruß
 
  • Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision??? Beitrag #4

Gast-Leser

Danke für eure Hilfe.

Ich habe die Wohnung bereits seit 1,5 Monaten (ausgemacht sind erstmal 3 Monate) und erst jetzt kam die Rechnung. Ich habe dem Makler geschrieben, dass es sehr dreist ist, sowas zu machen und ich mich frage, wieviele Ahnungslose wohl bei ihm viel zu viel bezahlen mussten.

Naja, die Antwort war, dass ich durchaus hätte erwähnen können, dass es im Mietvertrag eine benannte Kaltmiete gibt.
(Woher soll ich sowas wissen? Ist mein erster Mietvertrag)
Und ausserdem hätte ich ja schon gesagt, dass ich verlängern will, also müsste er jetzt wissen, wielange ich verlängere, damit er mir eine neue Rechnung ausstellen kann. (Ich hab noch gar nichts diesbezüglich gemacht. Meine Vermieterin ist aber super, deswegen bleibe ich natürlich)

Nun habe ich geschrieben, dass noch keine Verlängerung schriftlich fixiert wurde und ich auch noch nicht gesagt habe, dass ich verlängern werde, also soll er mir doch jetzt erstmal die berichtigte Rechnung schicken, damit ich das bezahlen kann.

Mal sehen, was da noch kommt.
 
Thema:

Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision???

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