Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen

Diskutiere Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Moin , moin bin neu hier und hoffe , das mir jemand helfen kann . Wir sind in eine Wohnung gezogen , die früher mal ein Lager war . Von dieser...
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #1

Hogi

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Moin , moin
bin neu hier und hoffe , das mir jemand helfen kann .
Wir sind in eine Wohnung gezogen , die früher mal ein Lager war .
Von dieser Wohnung wurde 1 Zimmer abgenommen , und vermietet .
Ich habe jetzt festgestellt , das mein Nachbar das warme Wasser von mir bekommt .( Also über meine Therme erwärmt wird ) Wenn er warm Wasser benutzt läuft ja mein Gaszähler .
Des weiteren habe ich geschrieben , das ich mir rechtliche Schritte wegen Betrug vorbehalte . Ich hoffe , das ich nicht zu weit gegangen bin . Aber für mich ist es Betrug .
2 Problem ist die Heizung . Es werden nicht alle Heizkörper warm .
Bis jetzt habe ich die Mängel immer per Telefon gemeldet. Aber es tut sich nichts . Erst wenn ich die Besitzerin informiere , dann kommt er in die Hufe .Nun bin ich es leid , immer hinter zulaufen . Habe 14 Tage Frist gesetzt und Mietminderung angekündigt .Per Einschreiben mit Rückantwort .
Leider habe ich nicht unterschrieben .Ist das Scheiben jetzt ungültig ?
Namen und Adresse sind im Brief angegeben .
Würde mich über Antworten freuen .
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #2

hase101

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hallo holgi... ich kenne mich zwar in sowas nicht so aus, aber bei normalen wohnungen wo man miete mindern will ist die vorlaufszeit mit sicherheit nicht 14 tage. Es ist aber wohl richtig, das man dem Vermieter eine frist setzen muss , das er den Zustand beheben kann, bzw eine Lösung dafür finden tut.

Wie lange die Fristsetzung ist ..hmm

und ab wann man dann Miete kürzen kann.. auch ein hmm .



Der Rückschein ist soweit ich weiss dafür da, das der Brief an die Person zugestellt worden ist. Wenn der Schein zurückkommt ist es auf jeden Fall erstmal gewiss , das die Vermieterin nicht im Urlaub ist und somit das Schreiben bekommen hat.

Wenn Räume nicht geheizt werden können, müsste es so sein, das man prozentual , je nach qm die Miete kürzen kann. Ich denke da werden wohl die Heizungsventile kaputt sein, oder es ist zuwenig Wasser in den Heizkörpern.

Bei den Heizthermen gibt es eine Druckanzeige .. die sollte mindestens mittig zwischen 1 und 2 stehen, da sind auch oft so extra Striche.

Falls noch Wasser aufgefüllt werden muss solltest du anschliessend die gesamten Heizkörper entlüften und evtl noch mal ein Wenig Wasser zugeben...siehste dann aber wohl.

Würd mich ja mal interessieren ob der andere Mieter für das Zimmer eine Warmmiete zahlt ;-)

Die Kosten die der Vermieter da wohl für Heizung , Heizungsstrom und Warmwasser veranschlagt hat, gehen ja wohl über deine Rechnung, somit müsste nach meinem Menschlichen empfinden der Vermieter dir diese Kosten erstatten.

Verbrauch...hmm wohl auch qm mässig verteilt.

Hat das Zimmer überhaupt eine Kaltwasseruhr und einen extra Stromzähler oder gehen diese Kosten auch zu deinen Lasten?
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #3

Hogi

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Moin , moin
danke für Deine Antwort .
Kurz nach dem Einzug habe ich die Heizung angestellt . Von 11 Heizkörpern wurden 10 warm . Vor ein paar Tagen wollte ich wieder mal testen , und es wurden nur noch 2 warm . Heute morgen sind alle kalt . Noch ist es ja nicht so schlimm , aber es wird ja auch mal kälter draussen . Ich habe Wasser aufgefüllt , entlüftet ,Temperratur 70C 1,8 bar Druck . Die Therme ist von Buderus . Im Februar 05 wurde die Therme auf Umwelt und Energie geprüft .Hätte man die Therme gewartet , würde es ja irgendwo zu lesen sein .Bei der Wohnungsübergabe wurde uns gesagt , das die Abgaswerte von der Heizung nicht mehr ok sind . Und das dieses oder nächstes Jahr wir wohl eine neue bekommen würden . Alles leider nur mündlich .
Ich denke , das der VM genau weiß , was auf Ihn zukommt .Denn keiner weiß hier , wo die Heizungsrohre langlaufen . Da es früher ja mal ein Lager war und als Wohnung umgebaut wurde.

Mein Nachbar hat eine Wasseruhr für Kaltwasser und einen Stromzähler, mehr nicht .Heute werde ich noch den Stromzähler testen .Werde die Hauptsicherung rausdrehen , wenn sich dann noch was dreht , weiß ich ja bescheid .

Das Problem ist , das die Eigentümerin , die Wohnung an einen Verwalter abgegeben hat , der die Wohnung vermietet .Und der kommt nicht in die Socken . Am 5.9.05 habe ich das mit meinen Nachbarn gemeldet , per telefon . Darum jetzt per Einschreiben .Eine Kopie an die Eigentümerin . Weil ich einfach keine Lust mehr habe , dem VM hinterher zulaufen .Darum habe ich dem VM auch mit meinen Anwalt gedroht .Wie ich erfahren habe , hat der gute Mann ein Postfach .Da ich nicht weiß , wann er es mal wieder besucht , werde ich wohl mit meiner Frist nicht hinkommen . Dann werde ich wohl noch mal schreiben müssen und etwas spielraum mit der Frist lassen .Wer weiß wann der seine Post abholt .
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #4

hase101

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Hogi, ich denke, das ich mich somit wenn ich was hätte immer an die Eigentümerin wenden würde, weil halt der Verwalter ja wohl unfähig ist.

Dieses würde ich der Eigentümerin auch mitteilen.

Also das der sich auf solche Sachen überhaupt nicht regen würde, als ob ihn das nicht interessiert.

Ach ja, testen kannst du den Strom auch sehr gut, indem du deinen Strom abstellst und einfach mal beim "Nachbarn" nachfragst ob er denn noch strom hätte, oder ob man im mom einen total ausfall vielleicht vom E-werk hat ;-)

Fragen kostet nix denke ich mal.

Na , wenn eine neue Heizung kommt, dann wird die ja wohl auch getrennt werden bzw es wird sich was anderes einfallen gelassen, dann wäre das Problem ja eh behoben.

Ich denke um eine Antwort auf jeden Fall von deiner Vermieterin zu bekommen, solltest du vielleicht drohen , die Miete um 80 % zu kürzen ab dem 01.12. 2005 . wegen nichtbewohnbarkeit der Räume die nicht geheizt werden können.

Würde an deiner Stelle dann das einbehaltene Geld auf ein Extra Konto von dir überweisen.

Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich mich garantiert mit dir zusammensetzen, wenn ich von dir eine Mietkürzungsanzeige von 80 % bekommen würde ;-)

Ein Mieterschutzverein, kann dir aber vielleicht noch bessere und genauere Tips geben, kannst dich dort ja auch mal melden.

schönen Abend dir noch....
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #5

wolle

Die Mietminderung sollte eher im 20% Bereich liegen. Die Frist ist die beste Möglichkeit. Nach mehrmaliger Mahnung zur behebung, kann man auch selbst einen Handwerker im Namen des Vermieters beauftragen...
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #6

Hogi

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Hi Hase
habe mich die ersten male an die Eigentümerin gewandt . Dann habe ich den VM getroffen . Der sagte zu mir , das er das regeln würde und nicht die Eigentümerin .Jetzt mache ich es so , das der VM ein Schreiben bekommt und die Kopie geht an die Eigentümerin .
Den Stromzähler habe ich überprüft , alles OK . Sein Glück !
Heute morgen hate ich das Glück , das in unserer Staße ein Auto parkte mit der Aufschrift Heizung & Sanitär . Ich runter und den guten Mann gefragt , ob er mal einen Blick auf meine Heizung werfen könnte .Kann ja sein , das ich was Übersehen habe .Der gute Mann sagte gleich zu mir , dafür ist der VM zuständig . Habe ihm mein Problem geschildert und ihm 10 € und einen Kaffee gegeben . Der Schalter von der Pumpe ist defekt , darum hat die Pumpe keinen Strom bekommen . Auf jeden Fall kannte er die Eigentümerin & Verwalter ,und konnte mir nichts gutes sagen .
Wie alle Handwerker die ich gefragt habe .Gestern habe ich den Rückschein erhalten .Gemeldet hat er sich aber noch nicht . Werde abwarten , da ich ja im Recht bin , muß ich mir ja keine Gedanken machen :D
Da ich in solchen Dingen ja Schmerzfrei bin , und einen guten AW habe ,werde ich die Sache auch bis vors OLG bringen . Wenns sein muß.
Nur um mal zu zeigen , das auch Vermieter oder Eigentümer Pflichten haben .
Auf jedenfall bin ich der Meinung , man sollte kleine Mängel selber beseitigen .
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #7

hase101

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Ich halte es halt immer so , das ich ein vernünftiges Gespräch für Sinnvoll halte, denn damit kann man normal auch viel klären.

Klar wenn ein Gespräch nicht möglich ist muss man halt versuchen eine andere Lösung zu finden...

Als Mieter sein Recht zu bekommen ...

als Vermieter den ewig nörgelnden Mieter loswerden

Im grossen und ganzen ist es aber so das Mieter wesentlich mehr Rechte haben als Vermieter.

Das ist meine Meinung.

In deinem Fall ist es doch auch so, wenn die komplette Heizung ausfällt das der Vermieter ja auf Dauer auch seinem eigenen Eigentum schadet.

Was mich bei dir aber wundert ist, das 2 Heizkörper funktioniern, wenn der Schalter der Pumpe defekt sein soll.
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #8

Nils

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hy,

naja ne minderung ist da zwar unter umständen angemessen, aber ne andere möglichkeit ist vom zurückhaltungsrecht gebrauch zu machen..., obwohl ich das bis zum olg bringen ein bissl übertrieben finde
übringens rechtlich ist es besser ein einwurfeinschreiben zu schicken, is auch noch billiger

Nils
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #9

Nils

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ah so, ja klar mängel immer schriftlich mit frist anzeigen.... und dann mindern und zurückbehaltungsrecht, ist das beste druckmittel
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #10

Hogi

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Hi ,Hi
der Schalter von der Pumpe ist hin , darum kann die Pumpe das Wasser nicht weiterfördern . Aber ich denke hier ist noch so einiges im argen . Weil es ja mal ein Lager war , und keiner mehr weiß , wo die Leitungen langlaufen . Kannst Dir ja vorstellen , was für ein Aufwand das ist , das alles durch zu testen . Das weiß auch der VM
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #11

Hogi

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Moin Nils
hättest Du meine Beiträge richtig gelesen , dann wäre Dir vieleicht aufgefallen , das ich es im guten versucht habe . Heizung und Warmwasser für den Nachbarn mitbezahlen , sind keine Kleinigkeiten mehr !!!
Zu Deinen einwurfschreiben !
Kann man aus den Briekasten nehmen und wegschmeißen . Der Empfänger kann immer sagen , das er keine Post bekommen hat !
Die Beweislast würde somit bei mir liegen . Ist richtig ???????
Darum Einschreiben mit Rückantwort
Schönes WE

PS :
kannst ja mal unter Hilfe für Mieter nachlesen ,
die links sind eine gute info .
 
  • Warmwasser vom Nachbarn mitbezahlen Beitrag #12

Nils

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halli,

naja mit dem schreiben stimmt zwar das er das weg werfen kann, aber die post garantiert damit das es zugestellt ist und das zählt. glaub mir...
was ist denn bei nem einschreiben mit rückschein anders, das der empfänger unterschreibt, also auch nur zugegangen...
den inhalt selbst kann eh schlecht oder gar ne bewiesen werden, ich wüßte zumindest ne wie.

Nils
 
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