Tiger137
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Hallo Comunity,
ich habe einige Fragen und hoffe von Euch viele informative Antworten zu erhalten. Zur Situation:
Ende Januar 2023 ziehe ich nach etwas 16 Jahren aus einer gemieteten Wohnung aus. Die Wohnung habe ich fristgerecht schon gekündigt, was meinen Vermieter total überrascht hat, aber er meinte, er wolle im Guten auseinandergehen...
2007 bin ich in eine, vom Vermieter selbst komplett renovierte Wohnung gezogen, wo schon Laminat verlegt war von ihm und ich auch einen Wohnzimmerschrank (unentgeltlich) übernommen habe. Eine Einbauküche gab es nicht, sondern eine Spüle mit Untertischgerät, kleine Arbeitsplatte, ein paar kleinere (Hänge)Schränke und einen Tisch. Im Jahr 2009 fragte er mich, ob ich seine alte Küche aus seiner Wohnung haben möchte, er hätte sich eine neue Küche gekauft und würde mir seine alte Küche einbauen. Das habe ich (natürlich) gern angenommen...
In meinem Mietvertrag von 2007 steht, dass die Wohnung die Wohnung bei Rückgabe in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln zu Übergeben ist. Dies bedeutet doch den Klassiker "Besenrein übergeben", richtig?
Desweiteren ist im Mietvertrag festgehalten, dass Schönheitsreparaturen alle 3 (Küche, Bad, Dusche), alle 5 (Wohnräume, Schlafräume, Flur, Diele und Toilette), sowie alle 7 Jahre alle anderen Räume zu renovieren sind. Anmerkung: Ich habe in der gesamten Mietzeit keine Schönheitsreparaturen gemacht oder die Wohnung renoviert. Kleinreparturen (Elektrik, Rolläden, ...) hat der Vermieter selbst erledigt.
Unter §23 "Weitere Vereinbarungen" hat der Vermieter handschriftlich eingetragen, dass bei Kündigung die Tapeten zu entfernen, sowie Decken und Türzargen zu streichen sind. Den gesamten Mietvertrag hat er mir damals genau so vorgelegt und ich musste / durfte nur noch unterschreiben. Da ich damals dringend eine Wohnung brauchte, habe ich mir keine großen Gedanken über §23 gemacht und habe so unterschrieben...
Das Badezimmer hat kein Fenster, sondern nur einen kleinen Wandventilator der angeht, wenn man das Licht im Bad einschaltet. Dazu ist das Bad nicht komplett gefliest und gestrichen, sondern nur teilweise gefliest und darüber tapeziert! Wie man sich denken kann, löst sich dann nach einiger Zeit die Tapete (vor allem über den Fliesen über der Badewanne)....
Nun kam mein Vermieter letztens zu mir und sagte, dass er wisse, dass die Wohnung ja eigentlich nur besenrein zu übegeben sei, ich aber auch Aufgaben übernehmen müsse.. So soll ich nicht nur die Tapeten entfernen, sondern auch das Laminat im Wohnraum, sowie den PVC Belag in der Küche! Die restliche Wohnung würde er selbst renovieren (also auch Decken und Türzargen streichen!) und auch meine Kaution (inklusive der Zinsen, die es die ersten Jahre damals ja sicherlich noch gegeben hat) komplett behalten, weil schon allein die Farbe für die Türen sehr teuer wäre... Denn ein Auszug aus seiner Wohnung wäre auch für mich mit Aufgaben, Arbeit und Stress verbunden...
Außerdem soll ich die Wohnung komplett leer übergeben! Ich soll absolut alles aus der Wohnung entfernen, also auch die Küche und den o.e. Wohnzimmerschrank, der schon beim Einzug da war und auch alle Deckenlampen. Das könne ich ja alles verkaufen oder verschenken meinte er... Als wenn irgendwer den alten Krempel haben wollen würde... Ich könne ja zusätzlich zu meinen Sachen alles zum Sperrmüll stellen... Wäre alles nicht sein Problem! U.a. hätte ich ja nie die Wohnung renoviert und er hätte jetzt viel Arbeit + Kosten, damit er die Wohnung wieder vermieten oder verkaufen kann!
Meine Fragen sind nun:
1) Wie und in welchem Zustand muss ich die Wohnung bei meinem Auszug übergeben?
2) Bin ich dazu verpflichtet die Tapten abzureißen und Decken + Türzargen zu streichen wie es im Mietvertrag §23 eingetragen wurde?
3) Muss ich, wie vom Vermieter verlangt, das Laminat + PVC Belag entfernen und auf meine Kosten entsorgen?
4) Muss ich wirklich die Wohnung komplett leer wie von ihm verlangt übergeben?
5) Darf der Vermieter meine komplette Kaution + Zinsen behalten und ich muss die von ihm verlangten Dinge erledigen?
Hoffe auf Eure Tips und Hilfe...
Tiger137
ich habe einige Fragen und hoffe von Euch viele informative Antworten zu erhalten. Zur Situation:
Ende Januar 2023 ziehe ich nach etwas 16 Jahren aus einer gemieteten Wohnung aus. Die Wohnung habe ich fristgerecht schon gekündigt, was meinen Vermieter total überrascht hat, aber er meinte, er wolle im Guten auseinandergehen...
2007 bin ich in eine, vom Vermieter selbst komplett renovierte Wohnung gezogen, wo schon Laminat verlegt war von ihm und ich auch einen Wohnzimmerschrank (unentgeltlich) übernommen habe. Eine Einbauküche gab es nicht, sondern eine Spüle mit Untertischgerät, kleine Arbeitsplatte, ein paar kleinere (Hänge)Schränke und einen Tisch. Im Jahr 2009 fragte er mich, ob ich seine alte Küche aus seiner Wohnung haben möchte, er hätte sich eine neue Küche gekauft und würde mir seine alte Küche einbauen. Das habe ich (natürlich) gern angenommen...
In meinem Mietvertrag von 2007 steht, dass die Wohnung die Wohnung bei Rückgabe in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln zu Übergeben ist. Dies bedeutet doch den Klassiker "Besenrein übergeben", richtig?
Desweiteren ist im Mietvertrag festgehalten, dass Schönheitsreparaturen alle 3 (Küche, Bad, Dusche), alle 5 (Wohnräume, Schlafräume, Flur, Diele und Toilette), sowie alle 7 Jahre alle anderen Räume zu renovieren sind. Anmerkung: Ich habe in der gesamten Mietzeit keine Schönheitsreparaturen gemacht oder die Wohnung renoviert. Kleinreparturen (Elektrik, Rolläden, ...) hat der Vermieter selbst erledigt.
Unter §23 "Weitere Vereinbarungen" hat der Vermieter handschriftlich eingetragen, dass bei Kündigung die Tapeten zu entfernen, sowie Decken und Türzargen zu streichen sind. Den gesamten Mietvertrag hat er mir damals genau so vorgelegt und ich musste / durfte nur noch unterschreiben. Da ich damals dringend eine Wohnung brauchte, habe ich mir keine großen Gedanken über §23 gemacht und habe so unterschrieben...
Das Badezimmer hat kein Fenster, sondern nur einen kleinen Wandventilator der angeht, wenn man das Licht im Bad einschaltet. Dazu ist das Bad nicht komplett gefliest und gestrichen, sondern nur teilweise gefliest und darüber tapeziert! Wie man sich denken kann, löst sich dann nach einiger Zeit die Tapete (vor allem über den Fliesen über der Badewanne)....
Nun kam mein Vermieter letztens zu mir und sagte, dass er wisse, dass die Wohnung ja eigentlich nur besenrein zu übegeben sei, ich aber auch Aufgaben übernehmen müsse.. So soll ich nicht nur die Tapeten entfernen, sondern auch das Laminat im Wohnraum, sowie den PVC Belag in der Küche! Die restliche Wohnung würde er selbst renovieren (also auch Decken und Türzargen streichen!) und auch meine Kaution (inklusive der Zinsen, die es die ersten Jahre damals ja sicherlich noch gegeben hat) komplett behalten, weil schon allein die Farbe für die Türen sehr teuer wäre... Denn ein Auszug aus seiner Wohnung wäre auch für mich mit Aufgaben, Arbeit und Stress verbunden...
Außerdem soll ich die Wohnung komplett leer übergeben! Ich soll absolut alles aus der Wohnung entfernen, also auch die Küche und den o.e. Wohnzimmerschrank, der schon beim Einzug da war und auch alle Deckenlampen. Das könne ich ja alles verkaufen oder verschenken meinte er... Als wenn irgendwer den alten Krempel haben wollen würde... Ich könne ja zusätzlich zu meinen Sachen alles zum Sperrmüll stellen... Wäre alles nicht sein Problem! U.a. hätte ich ja nie die Wohnung renoviert und er hätte jetzt viel Arbeit + Kosten, damit er die Wohnung wieder vermieten oder verkaufen kann!
Meine Fragen sind nun:
1) Wie und in welchem Zustand muss ich die Wohnung bei meinem Auszug übergeben?
2) Bin ich dazu verpflichtet die Tapten abzureißen und Decken + Türzargen zu streichen wie es im Mietvertrag §23 eingetragen wurde?
3) Muss ich, wie vom Vermieter verlangt, das Laminat + PVC Belag entfernen und auf meine Kosten entsorgen?
4) Muss ich wirklich die Wohnung komplett leer wie von ihm verlangt übergeben?
5) Darf der Vermieter meine komplette Kaution + Zinsen behalten und ich muss die von ihm verlangten Dinge erledigen?
Hoffe auf Eure Tips und Hilfe...

Tiger137