Was gehört in die Kaltmiete?

Diskutiere Was gehört in die Kaltmiete? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei der Berechnung der Kaltmiet weiterhelfen. Ich möchte ein Objekt vermieten, weiß aber nicht, was...
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #1

ice-man

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand bei der Berechnung der Kaltmiet weiterhelfen.

Ich möchte ein Objekt vermieten, weiß aber nicht, was ich in die Kaltmiete reinpacken kann/darf/soll. Wie sieht es z.B. mit den städtischen Abgaben wie Abfallgebühren, Grundsteuer, Abwasser und Straßenreinigung aus? Kann ich diese Kosten in der Kaltmiete umlegen? Oder gehören die woanders rein.

Gibt es für solche Fragen irgendwo im Internet etwas nachzulesen?

Viele Grüße

ice-man
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #2

Capo

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Die Kaltmiete ist die sog. Grundmiete und ergibt sich aus dem Mietspiegel deines Ortes. Alles andere sind Betriebskosten. Was als Betriebskosten gelten kann, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt.
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #3

ice-man

Hallo capo,

vielen Dank :danke für Deine schnelle Antwort. Trotzdem ist mir da noch etwas nicht ganz klar.

Also die Kaltmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel. OK. Aber wie sieht das mit den Betriebskosten aus. Namentlich sind in der Betriebskostenverordnung die Grundsteuer genannt. Wie wird diese umgelegt? Sind diese Kosten in der !Grundmiete! + NK(Heizung, Kabelanschluss, usw) enthalten oder ist das bereits Bestandteil der Kaltmiete?

ice-man
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #4

Diif

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Die Betriebskosten haben gar nichts mit der Kaltmiete zu tun!
In die Kaltmiete (Grundmiete) packst Du gar nichts rein.

Das ist einfach "kalt", ohne alles, ohne Wasser, ohne Strom, ohne Heizung, ohne Versicherung, ohne Müll, ohne Steuern, ohne Straßenreinigung, ohne Kabelanschluss...

Betriebskosten sind übrigens das, was man im Volksmund Nebenkosten nennt.

Grundsteuer anteilig nach qm Wohnfläche umlegen.
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #5

Capo

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Grundmiete + Betriebskosten (umgangssprachlich auch Nebenkosten genannt) = monatl Miete.
Es gibt keine Warm-Miete und demnach auch keine Kalt-Miete.
Es gibt die Nettomiete, die beinhaltet KEINE Betriebskosten.
Die Bruttomiete beinhaltet alles (nur keine Mehrwertsteuer ;) )

Die Miete ist also nur das Entgeld für Dach über dem Kopf bzw Grundstück.
Die Miete ist das Entgeld, das Gebäude zu erhalten.
Die Betriebskosten sind dafür da, dass das Gebäude "betrieben" werden kann. Ein Objekt ohne Wasser-Zu-leitung wäre denkbar. Wohnen wäre möglich. Also sind die Kosten der Wasserleitung (Versorger) Betriebskosten. ein Haus ohne Wasserzuleitung wäre nur billiger in der Miete und auch in den Nebenkosten.

War das verständlich?
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #6

Beluga

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Viele verstehen unter Warmmiete = mit Heizung.
Es gibt jedoch auch Wohnungen, deren Heizung die Mieter selbst zu betreiben hat (Etagenheizung, Kohleofen, u. dgl.) Deshalb ist die Bezeichnung Warmmiete irritieren.
Wie nennt man dann die Miete: Kaltmiete + Nebenkosten jedoch ohne Wärmeversorgung/Heizung ?

:gehtnicht
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #7

DiplomHM

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Teil-Inklusivmiete, d. h. die Grundmiete beinhaltet Betriebskosten die mit dem Mietzins abgegolten sind, z.B. Grundsteuer, Allgemeinstrom, etc.

Andere - vereinbarte Betriebskosten - werden dann abgerechnet, d. h. darauf zahlt der Mieter eine Vorauszahlung, z. b. Heizkosten, Müllabfuhr, etc.
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #8

Beluga

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Da ist eine weitere Bezeichnung hinzugekommen:
Also:

Grundmiete/ Nettomiete/ Kaltmiete + Nebenkosten =
Teil-Inklusivmiete + Heizkosten =
All-Inklusivmiete/ Bruttomiete/ Warmmiete !

stimmt so ?
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #9

Jerry

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Prinzipiell ja. Richtig wäre Grund-/Nettomiete plus monatlicher Abschlag für alle umlagefähigen Betriebs- (und wo gegeben Heiz-) kosten = Gesamt-/Bruttomiete.

Die Umgangssprache benutzt aber als eingeführten (wenn auch rechtlich nicht dokumentierten) Begriff die Kaltmiete für die Nettomiete (also das reine Entgelt für die Nutzung des "nackten" Wohnraums) und die Warmmiete für die Bruttomiete, wobei "warm" auch dann "warm" genannt wird, wenn die Wohnung eine eigene Heizung hat und Heizkosten nicht Bestandteil des Betriebskostenabschlages sind.

Kann einen wahnsinnig machen, aber ich lerne das auch grad mit der Brechstange (und früher vom Selberbezahlen :-) )

Jerry
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #10

Beluga

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Achtung:

Die Bezeichnung Bruttomiete könnte auch bedeuten = inkl. Mehrwertsteuer !
z. B. bei gewerblichen Immobilien :?
 
  • Was gehört in die Kaltmiete? Beitrag #11

DiplomHM

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Nein! Gewerbemietverträge sind gesondert zu betrachten, hier gilt:

Netto-Mietzins zzgl. MwSt (oder auch nicht, je nach Steueroption)
Brutto-Mietzins zzgl. MwSt. (oder auch nicht, wegen Steueroption)

Die Bezeichnung des Mietzinses bleibt der gleiche, nur die MwSt. ist nochmal entscheidend!
 
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