efpe2000
Hallo.
Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Vermieter, der an das Versorgungswerk selber die Gas- und Wasserkosten entrichtet, dreht einem säumigen Mieter, der weder Miete noch Nebenkosten zahlt, Gas und Wasser ab.
Der Mieter beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter.
Es kommt zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.
Das Gericht gibt zwar der einstweiligen Verfügung statt, spricht aber einen Zahlungstitel, und einen Räumungstitel zum Ende des Jahres aus.
Der Vermieter stellt die Versorgung wieder zur Verfügung.
Der Mieter zahlt trotzdem weiterhin seine Miete und Nebenkosten nicht.
Der Vermieter hat nun zwischenzeitlich kein Geld mehr, um die Nebenkostenvorauszahlungen aufzufangen und stellt diese gänzlich ein.
Nach einigen Monaten und etlichen Mahnungen gegenüber dem Vermieter stellt das Versorgungswerk nun die Versorgung von Gas und Wasser ein.
Was passiert nun mit dem Vermieter?
Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Vermieter, der an das Versorgungswerk selber die Gas- und Wasserkosten entrichtet, dreht einem säumigen Mieter, der weder Miete noch Nebenkosten zahlt, Gas und Wasser ab.
Der Mieter beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter.
Es kommt zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.
Das Gericht gibt zwar der einstweiligen Verfügung statt, spricht aber einen Zahlungstitel, und einen Räumungstitel zum Ende des Jahres aus.
Der Vermieter stellt die Versorgung wieder zur Verfügung.
Der Mieter zahlt trotzdem weiterhin seine Miete und Nebenkosten nicht.
Der Vermieter hat nun zwischenzeitlich kein Geld mehr, um die Nebenkostenvorauszahlungen aufzufangen und stellt diese gänzlich ein.
Nach einigen Monaten und etlichen Mahnungen gegenüber dem Vermieter stellt das Versorgungswerk nun die Versorgung von Gas und Wasser ein.
Was passiert nun mit dem Vermieter?