Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt?

Diskutiere Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo. Nehmen wir mal folgendes an: Ein Vermieter, der an das Versorgungswerk selber die Gas- und Wasserkosten entrichtet, dreht einem säumigen...
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  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #1

efpe2000

Hallo.

Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Vermieter, der an das Versorgungswerk selber die Gas- und Wasserkosten entrichtet, dreht einem säumigen Mieter, der weder Miete noch Nebenkosten zahlt, Gas und Wasser ab.
Der Mieter beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter.
Es kommt zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.
Das Gericht gibt zwar der einstweiligen Verfügung statt, spricht aber einen Zahlungstitel, und einen Räumungstitel zum Ende des Jahres aus.
Der Vermieter stellt die Versorgung wieder zur Verfügung.
Der Mieter zahlt trotzdem weiterhin seine Miete und Nebenkosten nicht.
Der Vermieter hat nun zwischenzeitlich kein Geld mehr, um die Nebenkostenvorauszahlungen aufzufangen und stellt diese gänzlich ein.
Nach einigen Monaten und etlichen Mahnungen gegenüber dem Vermieter stellt das Versorgungswerk nun die Versorgung von Gas und Wasser ein.

Was passiert nun mit dem Vermieter?
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #2

Beluga

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Da will ich auch gerne wissen,
ob man in solchem Falle mit den Versorgungsunternehmen vereinbaren darf, die Versorgungen abzumelden. :?

Da sieht man wieder, wieviel "Freiheiten" die Mieter haben. :wand:
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #3

efpe2000

Die Vereinbarung mit dem Versorgungsunternehmen stellt kein Problem dar :zwinker

Die interrasanteste Frage ist: Kann ein Strafverfahren gegen den Vermieter eingeleitet werden, weil der arme (im wahrsten Wortsinne) kein Geld mehr zur Verfügung hat? Wie würde jetzt wohl ein Gericht entscheiden??
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #4
Martens

Martens

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moin fp,

ein Strafverfahren, weil der Vermieter kein Geld mehr hat? Ist Armut jetzt strafbar oder was?

Wenn der Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten kommt, weil Mieter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sehe ich kein Verschulden und somit auch keinen Ansatz für ein Strafverfahren.

Veruntreuung kommt nur in Frage, wenn der Vermieter Vorauszahlungen erhält, diese aber zu seinem Privatvergnügen ausgibt (z.B. verspielt, versäuft, etc. alles schon dagewesen). Erhält er keine Vorauszahlungen, muß er mit seinem Privatvermögen einspringen, sofern er dieses hat.

Hat der Vermieter denn die e.V. abgegeben oder Privatinsolvenz angemeldet?

In welche Richtung ziehlt die Frage eigentlich? Bist Du der Vermieter oder stehst ihm irgendwie nahe? Hört sich so an...

Kurzfristige Zahlungsausfälle sollte man mit einem Kredit der Bank ausgleichen können, mal da gefragt?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #5

efpe2000

Moin Herr Martens,

ich habe mal bewußt provokant das Thema aufgebaut, um vielleicht durch Diskussionen auf mögliche Möglichkeiten für Vermieter hinsichtlich ihrer säumigen Mieter hinzuwirken.

Also, diese Geschichte ist real und der Geschädigte ist ein naher Verwandter.
Fakt ist, was dieser Vermieter schon an Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt hat, ergänzend um die Mietausfälle, geht unter keine Kuhhaut mehr, auch wenn es sicherlich nicht um einen Einzelfall handelt.

Eine Privatinsolvenz wurde nicht abgeben, keine e. V. geleistet und nach einem Kredit bei der Bank wurde auch nicht gefragt.
Warum denn auch? Warum sollte sich der Vermieter seines säumigen Mieters wegens auch noch mehr verschulden, eine e. V. abgeben oder sogar eine Privatinsolvenz in Gang bringen?
Auch wenn der Mieter zwischendurch "Kleckerbeträge" und/oder nur die Nebenkosten bezahlt, bessern die Almosen nicht wesentlich die Finanzlage des Vermieters, so dass er dadurch das Versorgungsunternehmen bedienen kann.

Ist es deshalb Veruntreuung -wenn der Mieter mehrere Tausend Euro Miet- und Nebenkostenrückstände hat-, dass der Vermieter es sich nicht leisten kann, diese wenigen Beträge, die er vom Mieter bekommt, für sich behält, um seine Interessen und Bonität zu schützen und zu wahren, damit es halt erst recht nicht zu einer Privatinsolvenz und/oder e. V. kommt?
Oder gehen hier die Interessen des Mieters vor denen des Vermieters?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #6
Martens

Martens

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moin fp,

es sind hier zwei getrennte Szenarien zu betrachten.

Der Vermieter hat Verträge mit Versorgern, Versicherungen, Dienstleistern. Diese hat er zu bedienen, nötigenfalls hat er dafür einen Kredit aufzunehmen.

Nach Möglichkeit sollte er das Vertragsvolumen reduzieren (Mülltonnen abbestellen, Vorauszahlungen reduzieren), um die laufenden Verpflichtungen gering zu halten.

Kommt der Vermieter den Verpflichtungen gegenüber Dritten nicht nach, kann das Konsequenzen haben, einerseits werden die Versorger und Dienstleister ihre Leistungen einstellen (kein Wasser mehr, keine Müllabfuhr, keine Hausreinigung), andererseits wird der Vermieter mit Mahnbescheiden und / oder Zahlungsklagen überzogen - zu recht und zu seinen Lasten.

Das andere Szenario ist das zwischen Vermieter und Mieter, das hat aber mit dem ersten nichts zu tun, außer, daß es beim Vermieter zusammenläuft.

Hier gibt es Ansprüche an die Mieter auf Zahlung der Miete, der Vorauszahlungsbeträge usw.

Man kann das beides nicht miteinander "vermantschen", die Wasserbetriebe muß nicht interessieren, daß Mieter X seit Monaten keine Miete zahlt, das ist denen völlig egal, sie haben nämlich einen Vertrag mit dem Vermieter.

Nochmals, wenn der Vermieter die gezahlten(!) Vorauszahlungen seiner Mieter verspielt - dann ist das Veruntreuung.

Alle anderen Dinge sind einfach nur Schuldverhältnisse gegenüber den Vertragspartnern des Vermieters.

Solche Situationen sind bitter und in jedem Einzelfalle oftmals schwer zu ertragen, tut mir leid für Ihren Verwandten.

Allerdings muß man bei der Betrachtung der Gesamtlage auch berücksichtigen, daß ein Vermieter üblicherweise seine Erträge aus der Immobilie nicht mit den Versorgern und Dienstleistern teilt, sondern für sich behält. So ist ja eine Investition oder auch nur die Pflege des (evtl. übernommenen) Immobilienbesitzes angelegt.

Als Konsequenz daraus muß der Vermieter aber auch das Risiko von Zahlungsausfällen tragen und kann diese nicht "sozialisieren", er muß sie genauso tragen, wie er die Erträge "einsteckt", eingesteckt hat oder einstecken würde, wenn sie wieder kämen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #7

Beluga

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Es soll ja Lösung gefunden werden.
Das interessieren sicherlich brennend die Vermieter:
ob sie zum eigenen Schutz die Versorgungen reduzieren oder abbestellen dürfen.

Bei erheblichem Mietrückstand schon, aber ab welchen Betrag zählt als erheblich ?

Bei Einfamilienhaus ist das Problem geringer. Schwieriger ist bei WEG, da die einzelne
Eigentümer die Versorgungen gar nicht abstellen kann. :wand:
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #8

Jerry

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Mir kommt das irgendwie wie eine Regelungslücke vor:

Wenn ich von meinem Schuldner bestimmte Gelder nicht bekomme, die ich eigentlich nur "einsammle" um sie meinem Versorger zu bezahlen (der über mich auch den Schuldner versorgt), dann heisst das im Umkehrschluss, dass ich bis zum Exzess für den Schuldner gegenüber dem Versorger in Vorleistung gehen muss? Lustig, das.

Im Prinzip werde ich doch durch die Versorgung der Mieter mit umlagefähigen Leistungen (also welchen, die nicht direkt vom Versorger beim Mieter kassiert werden) quasi zum "Subunternehmer" - müsste also in der Lage sein, einem Nichtzahler bestimmte Leistungen zu kürzen?

Ansonsten kann ich ja echt nur versuchen, alles, was irgendwie ins Geld geht (also Strom, Gas, Wasser) direkt vom Versorger beim Mieter abrechnen zu lassen. Das geht dann wieder bautechnisch ins Geld (X neue Zähler und Installationskosten und alles). Und das alles nur für den Selbstschutz?

Verkehrte Welt...

Jerry
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #9

Beluga

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Bei uns können die Mieter direkte Verträge für die Strom- und Gas-Versorgungen mit
den Versorgungsfirmen abschließen, besonders bei Einfamilienhäusern oder gewerblichen Objekten. Nicht aber für das Wasser. - Weil Wasser lebenswichtig sei.

Und sobald ein Objekt vermietet ist, gibt es Mülltonne-Nutzungszwang.
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #10
Martens

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moin zusammen,

aus aktuellem Anlaß einmal ein Blick in das Gesetz:

---------------

Die Veruntreuung
§ 266 StGB [Untreue]

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 343 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Uff! Erstmal durchschnaufen, hier hat der Gesetzgeber mal wieder nicht an Nebensätzen und Kommas gespart. Aber hat man sich einmal durchgekämpft, dann geht es:
Untreue begeht, wer das Vermögen eines anderen, für das er verantwortlich ist, schädigt. Dies kann durch Mißbrauch der Vertrauensstellung oder durch Verletzung der Treuepflicht passieren.
Geschützt wird durch die Untreue allein das Vermögen. Interessant ist, dass der Täter nicht die Absicht haben muss, sich zu bereichern: Untreue ist ein Fremdschädigungsdelikt. Die Schädigung eines anderen soll bestraft werden, nicht die Intention, selbst reicher zu werden.

Die Tat verlangt einen Strafantrag, wenn sie gegen Angehörige, Vormünder etc. verübt wurde, ebenso bei geringwertigen Sachen.

Gern genannte Beispiele für Berufsgruppen, die für die Untreue in Frage kommen, sind der Treuhänder, Prokurist, Vormund, oder der Kassenbeamte, Rechtsanwalt und ähnliches.

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Der obige Text ist NICHT von mir, sondern zitiert aus www.123recht.net

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #11

vite

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Nun betrifft es uns. Ich bin Mieter in einer schönen 3 Raumwohnung und bezahle wie alle anderen pünktlich meine Miete und Nebenkosten per Überweisung an den Vermieter. Schon einige Male in der Vergangenheit kam eine Sperrankündigung der Stadtwerke, da die Nebenkosten nicht bezahlt worden. Er hat es dann immer irgendwie hinbekommen das es nicht zu Vollzug kam, diesmal ist es aber ernst. Am Mittwoch um 08.00 Uhr stellt man uns die Heizung und das Wasser ab. Kein schöner Gedanke, ich wohne gern hier und denke noch nicht über einen Umzug nach. Was kann ich tun? Besteht die Möglichkeit sich mit dem Versorger dahingehend zu einigen, dass man per kommenen Monat die komplette Miete aller Parteien an die Stadtwerke abführt um so seine eigenen Kosten zu bezahlen und den Schuldenberg des Vermieters abzubauen? Darf der Versorger allen den Hahn abdrehen wenn wenn wir uns als zahlungswillig erweisen? Wir können natürlich nicht die Schuld des Vermieters aus eigener Tasche bezahlen. Man sollte die Forderungen sicher weiterbearbeiten(gerichtlich) aber mit uns eine neue Regelung finden. Problematisch wird es sicher auch für den Vermieter wenn er nun keine Bezüge mehr von uns hat, das Objekt ist recht neu und von der Bank finanziert, bekommen die ihr Geld nicht wird sicher bald einer nervös. Kann aber nicht unser Problem sein da wir ja wie schon geschrieben unsere Gelder pünktlich überweisen. Für mich zählt jetzt nur das ich einen warmen Hintern habe und den auch regelmäßig waschen kann. Frage an die Spezialisten: Wie sollen wir uns verhalten?
MfG
vite
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #12

Jerry

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Hmm, sorry, ich mag mich täuschen, aber Euer Vermieter macht auf mich einen ausgesprochen insolventen Eindruck.

Die logische Konsequenz wird kurzfristig eine Insolvenzverwaltung sein - und vorrangig sind dann sicherlich die Versorger zu bedienen, da ohne Versorger bald die Mieten komplett ausbleiben würden, und dann stünde wer auch immer noch Ansprüche aus der Immobilienfinanzierung hat einigermaßen im Regen.

Oder im Klartext: Gesperrte Allgemeinversorgung ist m.E. ein 100%-Mietminderungsgrund (ähnlich wie totaler Heizungsausfall und niemand kümmert sich drum). Ohne Heizung und fliessendes Wasser geht's nunmal im 21. Jahrhundert nicht, und ein dunkles Treppenhaus ist schon fast gemeingefährlich. Darüberhinaus - auch wenn Du das nicht hören möchtest - kann das durchaus auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Die Wohnung kann 1000mal schön sein, aber bei der Finanzlage des Vermieters solltest Du den Umzugsgedanken nicht völlig aus dem Gedächtnis streichen.

Jerry
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #13

fizzgig

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mein mieter bezahlt auch kein wassergeld. selbst mit urteil zahlt der nicht. ein versuch die wasseruhren zu vereinzeln damit die stadtwerke sich damit rumschlagen müssen boykottierte er mit versperrung des kellerzugangs. polizei macht auch nix...
aber ende november muss er raus, und ich halte die füsse still damit der nicht auf andere gedanken kommt :)

deine einzige chance ist es mit den stadtwerken etwas zu vereinbaren, die sind eigentlich recht aufgeschlossen. die kosten habt ihr dabei an der backe.
vielleicht kann man einfach die uhren und anschlüsse vereinzeln? ich denke mal das die werke euch da weiterhelfen, die haben solche situationene öfters.
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #14

vite

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Neue Info. Der Vermieter hat nicht gezahlt, die Mieter waren beim Versorger und beim Bürgermeister, die Stadt hat eine Bankbürgschaft übernommen und der Vermieter hat sich verpisst, hat ja irgendwo an der Müritz ein Boot. Ab November zahlen die 30 Mieter je 350,- an die Stadtwerke und den Rest an den Vermieter (Differenz), damit sind dann die 10 Mille bezahlt und der Vermieter kann niemanden an die Wäsche. Grosser Artikel war auch in der Zeitung, er hat einen Prozess gegen eine Dachdeckerfirma verloren, kann ja nicht unser Problem sein. Daher wurden seine Konten gesperrt, meinetwegen kann er die auch gleich kündigen, ist ja sowieso nichts drauf. Ich schau aufs Termometer- 20 Grad- das ist es um was es ging, mal sehen was nun noch kommt. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Mfg
Vite
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #15

bini

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Sperrung Gas

...auch wir haben das gleiche Problem. Wir wohnen in einer relativ kleinen Einheit. Drei Wohnungen von der eine leer steht. Nächse Woche soll das Gas abgestellt werden weil der Vermieter seit Monaten nicht zahlt. Eine Forderung von ca. 900 Euro sind offen - bei einem monatlichen Abschlag von 206 Euro. Wie sollen wir uns verhalten? Mit der Miete verrechnen und direkt mit dem Gaswerk abrechnen? Hat jemand eine Info????
 
  • Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht abführt? Beitrag #16

Heizer

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Ja genau so!

Jedes EVU ist gehalten die Gründung einer Mieternotgemeinschaft anzustreben bevor es zur Sperrung kommt.

Ihr steigt praktisch in den Vertrag ein und zahlt die fälligen Abschläge ab einem festzulegendem Stichtag. Die Altschulden bleiben davon unberührt.

Diesen Betrag könnt Ihr dann von Miete bzw. Nebenkostenvorauszahlung abziehen zuzüglich Eurer Unkosten falls welche entstanden sind (Telefon, Porto etc.).
 
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