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Für Immobilienkäufer und -verkäufer ändert sich einiges: Eigenheimzulage weg, Afa vielleicht weniger attraktiv, Veräußerungs-Gewinne besteuert.
Der Staat muss sparen und braucht gleichzeitig neue Einnahmequellen, um den Staatshaushalt zu sanieren. Gespart und eingenommen werden soll dabei auch bei Immobilieneigentümern oder Kaufwilligen, hat die große Koalition beschlossen:
Eigenheimzulage:
Die Eigenheimzulage für Käufer selbst genutzter Wohnimmobilien wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft . Für Familien mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen bedeutet das, dass bis zu 22.800 Euro in der Kasse fehlen. So viel gab es bisher - verteilt auf acht Jahre. Als Eigenheimzulage-Ersatz deutete die neue Regierung eine bessere Integration der selbst genutzten Immobilie in die Altersvorsorge an (etwa über die Riester-Rente).
Aufstockung Öko-Bau und -Renovierung:
Das CO2-Programm zur Gebäudesanierung soll erheblich aufgestockt werden, um wichtige Impulse für Bau und Handwerk zu geben und gleichzeitig zur Klimaverbesserung beizutragen.
Veräußerungs-Gewinne auf Immobilienverkäufe:
Wer eine vermietete (nicht selbst genutzte!) Immobilie verkauft, soll Gewinne künftig zeitlich unbegrenzt pauschal mit 20 Prozent versteuern. Die Regelung soll vermutlich erst ab 2007 gelten und vermutlich auch nur Neufälle betreffen. Unklar ist noch die genaue Ausgestaltung
Konkret geht es dabei um zwei Fragen. Erstens: Wird der Veräußerungs-Gewinn einfach als Differenz zwischen ehemaligem Einkaufs- und späteren Verkaufspreis berechnet? Oder wird statt des Verkaufspreises der so genannte Buchwert herangezogen? In letzterem Fall wird vom ehemaligen Kaufspreis die steuerliche Abschreibung abgezogen - die je nach Haltedauer der Immobilie recht hoch sein kann. Auf diese Weise kann sogar bei einem Verkauf deutlich unter Einstandspreis ein hoher rechnerischer Gewinn anfallen, der dann versteuert wird.
Die zweite Frage: Wird die Inflation - und wenn, wie? - berücksichtigt. Wenn in 20, 30 Jahren Mieten und Preise beispielsweise doppelt so hoch sind als heute, kann man vermutlich auch doppelt so viel Geld für die Immobilie erzielen. Doch für dieses Geld bekommt man nicht mehr, als heute.
Abschreibungen:
Die Bundesregierung will auch die degressive Afa für Neubauten abschaffen. Bisher konnten Bauherren von vermieteten Immobilien im Jahr der Bezugsfertigkeit und den folgenden neun Jahren jährlich vier Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten, in den darauf folgenden acht Jahren jeweils 2,5 Prozent und in weiteren 32 Jahren 1,25 Prozent steuerlich absetzen.
Künftig soll es nur noch möglich sein, Neubau-Immobilien linear abzuschreiben (50 Jahre lang jährlich zwei Prozent). Damit entspräche die Neubau- der Altbau-Abschreibung.
gefunden auf:
http://www.immowelt.de/finanzieren/Steuern/grosse_koalition.asp
Der Staat muss sparen und braucht gleichzeitig neue Einnahmequellen, um den Staatshaushalt zu sanieren. Gespart und eingenommen werden soll dabei auch bei Immobilieneigentümern oder Kaufwilligen, hat die große Koalition beschlossen:
Eigenheimzulage:
Die Eigenheimzulage für Käufer selbst genutzter Wohnimmobilien wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft . Für Familien mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen bedeutet das, dass bis zu 22.800 Euro in der Kasse fehlen. So viel gab es bisher - verteilt auf acht Jahre. Als Eigenheimzulage-Ersatz deutete die neue Regierung eine bessere Integration der selbst genutzten Immobilie in die Altersvorsorge an (etwa über die Riester-Rente).
Aufstockung Öko-Bau und -Renovierung:
Das CO2-Programm zur Gebäudesanierung soll erheblich aufgestockt werden, um wichtige Impulse für Bau und Handwerk zu geben und gleichzeitig zur Klimaverbesserung beizutragen.
Veräußerungs-Gewinne auf Immobilienverkäufe:
Wer eine vermietete (nicht selbst genutzte!) Immobilie verkauft, soll Gewinne künftig zeitlich unbegrenzt pauschal mit 20 Prozent versteuern. Die Regelung soll vermutlich erst ab 2007 gelten und vermutlich auch nur Neufälle betreffen. Unklar ist noch die genaue Ausgestaltung
Konkret geht es dabei um zwei Fragen. Erstens: Wird der Veräußerungs-Gewinn einfach als Differenz zwischen ehemaligem Einkaufs- und späteren Verkaufspreis berechnet? Oder wird statt des Verkaufspreises der so genannte Buchwert herangezogen? In letzterem Fall wird vom ehemaligen Kaufspreis die steuerliche Abschreibung abgezogen - die je nach Haltedauer der Immobilie recht hoch sein kann. Auf diese Weise kann sogar bei einem Verkauf deutlich unter Einstandspreis ein hoher rechnerischer Gewinn anfallen, der dann versteuert wird.

Die zweite Frage: Wird die Inflation - und wenn, wie? - berücksichtigt. Wenn in 20, 30 Jahren Mieten und Preise beispielsweise doppelt so hoch sind als heute, kann man vermutlich auch doppelt so viel Geld für die Immobilie erzielen. Doch für dieses Geld bekommt man nicht mehr, als heute.
Abschreibungen:
Die Bundesregierung will auch die degressive Afa für Neubauten abschaffen. Bisher konnten Bauherren von vermieteten Immobilien im Jahr der Bezugsfertigkeit und den folgenden neun Jahren jährlich vier Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten, in den darauf folgenden acht Jahren jeweils 2,5 Prozent und in weiteren 32 Jahren 1,25 Prozent steuerlich absetzen.
Künftig soll es nur noch möglich sein, Neubau-Immobilien linear abzuschreiben (50 Jahre lang jährlich zwei Prozent). Damit entspräche die Neubau- der Altbau-Abschreibung.
gefunden auf:
http://www.immowelt.de/finanzieren/Steuern/grosse_koalition.asp