Was soll ich nur tun ?????

Diskutiere Was soll ich nur tun ????? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen!!! Ich habe da ein Problem! Ich habe im März mein Appartment an eine Junge Frau vermietet.Nach zwei monaten kam sie an und sagte...
  • Was soll ich nur tun ????? Beitrag #1

Hakan1978

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Hallo zusammen!!!

Ich habe da ein Problem!

Ich habe im März mein Appartment an eine Junge Frau vermietet.Nach zwei monaten kam sie an und sagte das ihr die Wohnung zu klein währe,und ob sie nicht in die zwei Zimmer Wohnung einziehen könnte die inklusive NK 110 € mehr kostet.
Ich sagte warum denn nicht die Wohnung ist ja eh Ab dem 1. Mai frei ( der Verkaüfer vom Haus zog aus).Sie zog ein und seit dem laufe ich immer nur hinterher.Kann ich sie eigentlich Fristlos kündigen? Oder muss ich zeit ich sag mal von 3 monaten geben?
Am liebsten würd ich sie gleich hochkantig raus schmeißen.Sie macht immer nur lehre versprechungen.Aber fährt jeden Tag mit dem Taxi zur arbeit. Was soll ich tun????


Dank im voraus....

Gruß Hakan
 
  • Was soll ich nur tun ????? Beitrag #2

Skygirl237

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Hallo,
Du sagst, seit dem sie nun in der größeren Whg. wohnt"läufst Du ihr nur noch hinterher"! Ich denke mal, daß Du hiermit das finanzielle meinst und sie keine Miete zahlt oder?
Eine fristlose Kündigung ist nach § 543 BGB möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser kann eben auch sein, daß 2 Monatsmieten außenstehend sind. Wobei natürlich vorher schon Zahlungserinnerungen bzw. Mahnnungen Voraussetzung sind.
Zu dieser möglichen Kündigung kann dann beim Amtsgericht ein Mahnbescheid erwirkt werden.
Ich hoffe es hilft dir etwas weiter!
VG Skygirl237
 
  • Was soll ich nur tun ????? Beitrag #3

Hakan1978

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Hallo
meinte die miete,sie hat mir vorher nur 390€ überwiesen inkl.NK.
Die Wohnung wo sie jetzt wohnt ist größer,sie kostet 500€ inkl. NK.Jetzt fehlen mir jeden Monat 110€..

Apropo Mahnung ,Hat Jemand ein paar vorlagen.

Danke für die schnelle antwort...........



Gruß Hakan
 
  • Was soll ich nur tun ????? Beitrag #4

Skygirl237

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Hallo, wenn nicht die volle Miete, sondern eben "nur" ein Teilbetrag jeden Monat außenstehend ist, wäre eine fristlose Kündigung ja nicht ganz so einfach, aber nicht unmöglich, denn auch dies wir ja jeden Monat immer mehr und irgendwann ist der angehäufte Fehlbetrag so hoch, daß wieder eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.
In deiner ersten Zahlungserinnerung un den darauffolgenden 2 Mahnungen solltest Du den genauen Betrag und den genauene Zeitrahmen, in dem dieser Betrag fehlt, angeben. Bei einer erneuten Fristüberschreitung bzw. bei einer mgl. 2 Mahnung dann darauf hinweisen, daß Du einen gerichtliche Mahnbescheid erwirken wirst und Du dir rechtliche Schritte vorbehälst.
VG Skygirl237
 
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