Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert?

Diskutiere Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Angenommen es gibt eine gültige, fristgerechte Kündigung des Mieters zum Tag X. Gibt es dann irgendeine Möglichkeit für den Mieter...
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #1

beppi

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Angenommen es gibt eine gültige, fristgerechte Kündigung des Mieters zum Tag X.

Gibt es dann irgendeine Möglichkeit für den Mieter, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern während der Kündigungsfrist pauschal abzulehnen (d.h. nicht nur an manchen der vorgeschlagenen Termine keine Zeit zu haben, sondern gar keine zu wollen)?

Und falls es keine solche Möglichkeit gibt: Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter sie trotzdem ablehnt? Vor Gericht gehen bringt ja nicht viel, da der Klageweg ziemlich sicher länger dauert als die (Rest-) Kündingungsfrist. Kann der Vermieter in dem Fall die entgangene Miete für Leerstand nach Auszug (da die Nachmietersuche ja erst dann beginnen kann) von der Kaution abziehen? (Falls ja: Kalt- oder Warmmiete?)

Vielen Dank an die Forums-Experten für eine kurze Einschätzung!
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #2

ehrenwertes Haus

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Gibt es dann irgendeine Möglichkeit für den Mieter, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern während der Kündigungsfrist pauschal abzulehnen (d.h. nicht nur an manchen der vorgeschlagenen Termine keine Zeit zu haben, sondern gar keine zu wollen)?
Sicher, es reicht doch Nein zu sagen.

Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter sie trotzdem ablehnt?
Den Mieter Termine vorschlagen lassen. Ideal mit fixen Zeiten z.B. Sa von 13-15 Uhr mit 2-3 Tagen Vorankündigung, wenn auch Interessenten vorhanden sind für eine Besichtigung.

Oder warten bis die Wohnung zurückgegeben wurde. Dann hat man keinen Terz mit Terminabsprachen und nicht eingehaltenen Zusagen. Ein paar Kleinigkeiten sind ohnehin immer in einer Wohnung vor Neuvermietung zu erledigen. Auch das ist in einer leeren Wohnung viel angenehmer.

Kann der Vermieter in dem Fall die entgangene Miete für Leerstand nach Auszug (da die Nachmietersuche ja erst dann beginnen kann) von der Kaution abziehen? (Falls ja: Kalt- oder Warmmiete?)
Theoretisch ja. Praktisch ist der Nachweis, das wirklich ein Schaden entstanden ist oft nicht zu führen.
Du bräuchtest mind. einen Mieter der nachweislich die Wohnung mieten wollte und nur wegen 1 Monat späterem Mietbeginn abgesprungen ist, und das auch vor Gericht glaubhaft rüber bringen würde. Spätestens bei dem Wort "Gericht" springen Mietinteressenten gerne ab. Wer will schon einen streibaren Vermieter...


Ein Monat Leerstand planen viele Vermieter ein, um in dieser Zeit kleine Reparaturen und etwas Wohnungskosmetikzu erledigen.
Ist doch irgendwie peinlich, wenn hier ein Lichtschalter nicht funktionier, dort eine Steckdose aus der Wand fällt, Türen klemmen und die Fenstergriffe nur noch als Andenken zu gebrauchen sind.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #3

Ferdl

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Oder warten bis die Wohnung zurückgegeben wurde.
Hat auch den Vorteil das der Exmieter keine negative Reklame mehr machen kann bei der Besichtigung. Und bringt nebenbei noch einiges an Rechtssicherheit, was wenn der zukünftige Exmieter nicht pünktlich räumt?
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #4

Flat.com

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Den Leerstand in der Republik auch noch künstlich um drei Monate zu erhöhen.
Das ist ein Hohn gegenüber Mietbewerbern. Das geht auch besser.
Ich habe zumeist keinen Leerstand, vermiete meist direkt im Anschluss.

Mein Tipp, mit dem Mieter sprechen und einen Deal abschließen.
Zum Beispiel: die Kautionsabrechnung gibt es nach 1 Monat und nicht erst nach 6 Monaten.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #5

beppi

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Den Leerstand in der Republik auch noch künstlich um drei Monate zu erhöhen.
Das ist ein Hohn gegenüber Mietbewerbern. Das geht auch besser.
Ich habe zumeist keinen Leerstand, vermiete meist direkt im Anschluss.

Mein Tipp, mit dem Mieter sprechen und einen Deal abschließen.
Zum Beispiel: die Kautionsabrechnung gibt es nach 1 Monat und nicht erst nach 6 Monaten.
Danke für den guten Tip!
Leider kommt er wohl nicht zum Tragen, da es inzwischen so aussieht als will der Mieter gar nicht ausziehen (trotz gültiger Kündigung wegen Zahlungsverzug). Und vernünftig reden kann ich mit dem leider auch nicht - er steht wohl finanziell mit dem Rücken zur Wand und reagiert auf alles ziemlich unwirsch.
Immerhin hat er sich jetzt (auf mein Anraten!) vom Mieterverein beraten lassen und von denen soll ich einen Brief bekommen. Mal sehen!
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Leider kommt er wohl nicht zum Tragen, da es inzwischen so aussieht als will der Mieter gar nicht ausziehen (trotz gültiger Kündigung wegen Zahlungsverzug).
Dann dürfte dieses Thema von dir wieder brandaktuell sein...
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #8

Ferdl

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  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #9
prinzregent

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Angenommen es gibt eine gültige, fristgerechte Kündigung des Mieters zum Tag X.

Gibt es dann irgendeine Möglichkeit für den Mieter, Besichtigungen abzulehnen
Klar, du machst einen Termin und der Mieter macht die Tür nicht auf.
Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter ablehnt? Vor Gericht gehen bringt ja nicht viel, da der Klageweg ziemlich sicher länger dauert als die (Rest-) Kündingungsfrist.
Du? Nichts kannst du tun. Und ich auch nicht.

Mein Kumpel Rudi hat für solche Fälle einen freundlichen Hausmeister aus dem Libanon ... sehr durchsetzungsfähig ...

Kann der Vermieter in dem Fall die entgangene Miete für Leerstand nach Auszug (da die Nachmietersuche ja erst dann beginnen kann) von der Kaution abziehen? (Falls ja: Kalt- oder Warmmiete?)
... der kluge Mieter zahlt zwei Monate vor Auszug 0 Miete. Damit ist das Problem: Rückzahlung der Kaution aus der Welt.

Und für Leerstand nach dem Auszug ist der Vermieter verantwortlich.

... Trotzdem, ich kann dich gut verstehen, habe genau das gleiche Problem. Ich versuche den Ärger und den Stress zu umgehen ...

von meiner Miete bekommt das FA 25 % und die KKH noch mal 19% .

da arbeite ich nur noch mit halber Kraft und lasse einen Monat leer stehen. Oder länger. Und muss mich nicht rumstreiten.

Ich bekomme nicht mal den Gasverbrauch / Co2 Abgabe genannt , wegen dem " Datenschutz " .
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #10

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Mein Kumpel Rudi hat für solche Fälle einen freundlichen Hausmeister aus dem Libanon ... sehr durchsetzungsfähig ...


von meiner Miete bekommt das FA 25 % und die KKH noch mal 19% .



Ich bekomme nicht mal den Gasverbrauch / Co2 Abgabe genannt , wegen dem " Datenschutz " .
Zu 1
Ist der im Clan organisiert und reist mit einer 100 000 € Limosine an?
zu 2
Das wird eher noch höher.
zu 3
Datenschutz ist leider oft ein Todschlagargument.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #11

beppi

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Die bisherigen Antworten helfen nur sehr bedingt:
- Ich habe bisher immer lückenlos weitervermietet und sehe das auch als erstrebenswert an.
- Danke fürs Finden meines alten Threads - die Mieter von damals sind immer noch bei uns, ließen sich von mir überzeugen, dass es keine gute Idee ist den eigenen Vermieter zu vergraulen, und es gibt keine Probleme mehr zwischen uns.
- Ich habe auch keinen libanesischen Hausmeister und lehne solche Methoden ab.

Nochmal meine Fragen:
- Gibt es irgendeine Möglichkeit, in der kurzen verbliebenen Zeit (Kündigungsfrist) Besichtigungen zu erzwingen? (Klageweg zu lang, aber z.B. einstweilige Verfügung?)
- Falls nicht, kann ich den dadurch entstandenen Schaden (Mietausfall) von der Kaution abziehen?
(Der Mieter hat die Kaution in voller Höhe erst letztens bezahlt - um die fristlose Kündigung abzuwehren!)
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #12

Dschei2

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Nochmal meine Fragen:
- Gibt es irgendeine Möglichkeit, in der kurzen verbliebenen Zeit (Kündigungsfrist) Besichtigungen zu erzwingen? (Klageweg zu lang, aber z.B. einstweilige Verfügung?)
- Falls nicht, kann ich den dadurch entstandenen Schaden (Mietausfall) von der Kaution abziehen?
(Der Mieter hat die Kaution in voller Höhe erst letztens bezahlt - um die fristlose Kündigung abzuwehren!)

Ich befürchte das für beide Fragen die Antwort letztendlich "nein" ist.

Wenn du es finanziell verkraften kannst, solltest du jetzt einfach abwarten, bis der Mieter weg ist. Wenn es doch mit irgendeinem "Zwang" gelingt, Besichtigungen durchzusetzen, steht ja auch zu befürchten, dass der Mieter die Wohnung schlecht aussehen läßt, entweder weil dreckig / vermüllt oder verbal schlecht redet.

Es ist viel entpannter, die Besichtigungen ohne einen solchen Begleiter durchzuführen.

Und wenn der Mieter jetzt schon durchblicken läßt, dass er nicht ausziehen will, sondern du evtl. noch eine Räumungsklage brauchst, dann hilft dir auch eine Besichtigung zum jetzigen Zeitpunkt nichts, schlimmstenfalls hast du dann schon einen neuen Mietvertrag und der alte Mieter räumt nicht.
Das bedeutet dann noch mehr Ärger.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #13

ehrenwertes Haus

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Und wenn der Mieter jetzt schon durchblicken läßt, dass er nicht ausziehen will, sondern du evtl. noch eine Räumungsklage brauchst, dann hilft dir auch eine Besichtigung zum jetzigen Zeitpunkt nichts, schlimmstenfalls hast du dann schon einen neuen Mietvertrag und der alte Mieter räumt nicht.
Das bedeutet dann noch mehr Ärger.
Das ist nicht unser Problem.

Der TE will Besichtigungen mit aktuellem Mieter und eine nahtlose Weitervermietung.
Vermieten kann man auch ohne Besichtigungstermin vor Ort.


- Gibt es irgendeine Möglichkeit, in der kurzen verbliebenen Zeit (Kündigungsfrist) Besichtigungen zu erzwingen? (Klageweg zu lang, aber z.B. einstweilige Verfügung?)
- Falls nicht, kann ich den dadurch entstandenen Schaden (Mietausfall) von der Kaution abziehen?
Wurde doch beantwortet, nur nicht wunschgemäß.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #14

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Der TE will Besichtigungen mit aktuellem Mieter und eine nahtlose Weitervermietung.
Vermieten kann man auch ohne Besichtigungstermin vor Ort.
und das machen Sie??

Ganz ehrlich dabei werden Sie sicher eher unseriöse Mieter anziehen.
Theoretisch ja, praktisch ein No Go.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #16

Happytool

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Eine mehrfache Besichtigungsverweigerung gegenüber dem Vermieter, interpretiere ich einfach als Unfreundlichkeit.
Und unfreundliche Menschen wer möchte das?
Das läuft dann in Richtung Trennung.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #18
Duncan

Duncan

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und das machen Sie??
Also ich habe schon mehrfach online-Besichtigungen genutzt, ging zwar um Kauf und nicht um Vermietung, aber egal, was ich sehen wollte, habe ich auch daraus erkennen können, reichte für die Entscheidung, ist nicht weiter spannend und ich sag’ das ab. Wenn Verkäufer bzw. Makler das anbieten nutze ich das gerne, spart uns beiden unnütze Termine und Fahrerei. Wenn es wirklich spannend wird, kann man sich das immer noch genau ansehen. Kann für die Vermietung analog laufen, lieber 1-3 Termine mit wirklich interessierten und interessanten Mietkandidaten als 105 Besichtigungen, von denen die Hälfte beim Betreten der Wohnung schon weiß, passt nicht zu den eigenen Vorstellungen.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #19

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Also ich habe schon mehrfach online-Besichtigungen genutzt, ging zwar um Kauf und nicht um Vermietung, aber egal, was ich sehen wollte, habe ich auch daraus erkennen können, reichte für die Entscheidung, ist nicht weiter spannend und ich sag’ das ab. Wenn Verkäufer bzw. Makler das anbieten nutze ich das gerne, spart uns beiden unnütze Termine und Fahrerei. Wenn es wirklich spannend wird, kann man sich das immer noch genau ansehen. Kann für die Vermietung analog laufen, lieber 1-3 Termine mit wirklich interessierten und interessanten Mietkandidaten als 105 Besichtigungen, von denen die Hälfte beim Betreten der Wohnung schon weiß, passt nicht zu den eigenen Vorstellungen.
Prima Idee Duncan.
Ein Video der Wohnung anfertigen.
Werde ich mal bei der nächsten Vermietung ausprobieren.
 
  • Was tun wenn Mieter Besichtigungen verweigert? Beitrag #20

beppi

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Prima Idee Duncan.
Ein Video der Wohnung anfertigen.
Werde ich mal bei der nächsten Vermietung ausprobieren.
Das ist kaum möglich, wenn der derzeitige Mieter keine Besichtigungen zulässt (also vermutlich auch keine für Aufnahmen).
Ich hatte leider nicht die Voraussicht und habe daher kein Video in petto. Aber als Idee für die Zukunft gut, danke!
 
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