Waschmaschine

Diskutiere Waschmaschine im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, aufgrund eines baufehlers gibt es im Durchgang zum Bad eine Engstelle, so dass meine eigene Waschmaschine nicht hindurchpaßt. Da jeder...
  • Waschmaschine Beitrag #1

onsight

Hallo, aufgrund eines baufehlers gibt es im Durchgang zum Bad eine Engstelle, so dass meine eigene Waschmaschine nicht hindurchpaßt. Da jeder Mieter dieses Problem hatte und haben wird, erklärt sich mein Vermieter bereit eine Maschine selbst anzuschaffen und diese über die Hausverwaltung installieren zu lassen. Nach Erhalt der Maschine möchte er dass ich folgendes schriftlich anerkenne:

- kosten für das anschließen gingen zu meinen lasten mit der begründung - diese hätte ich ohnehin gehabt, was nicht stimmt, denn meine hätte ich selbst angeschlossen)
- alle reperatur- und wartungskosten außerhalb der gewährleistungszeit gingen ebenfalls zu meinen lasten

muss ich das wirklich so anerkennen?

thanx, ac
 
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  • Waschmaschine Beitrag #2

Heizer

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Das das Fehlen eines brauchbaren Waschmaschinenanschlusses eine deutliche Gebrauchswertminderung der Mietsache darstellt würde ich ersteinmal die Kaltmiete kürzen. 5-10% wären da sicher angemessen.

Die Benutzung einer Zentralen Waschmaschine als Ersatz darf nicht teurer werden als wenn Du die eigene benutzen würdest. Daher würde ich das Schreiben um einen Passus ergänzen in dem eine Kappungsgrenze enthalten ist. Diese Grenze sollte in etwa dem entsprechen was Dich durchschnittlich Abschreibung, Wartung und Reparatur Deine eigene Waschmaschine kosten würde. Wenn die Maschine durch mehrer Nutzer genutzt werden würden sollte der Betrag natürlich entsprechend geteilt werden.

Wenn die Maschine nicht durch alle Mieter im Haus genutzt wird sind die Betriebskosten (Strom und Wasser) gesondert zu erfassen und abzurechen.
 
  • Waschmaschine Beitrag #3
Martens

Martens

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ähem,

also die Waschmaschine wurde im Bad des Mieters installiert, ja?
Und es gibt keine schriftlichen Absprachen darüber, wer die Maschine installiert und die Kosten dafür trägt, der Vermieter hat aber die Maschine auf seine Kosten angeschafft?

Soweit würde ich sagen, daß der Vermieter auch die Kosten der Installation zu tragen hat, ebenso die Kosten der evtl. anfallenden Reparaturen, da er die Maschine dem Mieter zur Verfügung stellt (mitvermietet).

Das Nachschieben von irgendwelchen Vereinbarungen muß nicht akzeptiert werden.

Allerdings, die Begründung für eine Mietminderung geht mir völlig ab, es konnte ja eine Maschine installiert werden, wo liegt also der Mangel?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Waschmaschine Beitrag #4

Heizer

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Original von onsight
... aufgrund eines baufehlers gibt es im Durchgang zum Bad eine Engstelle, so dass meine eigene Waschmaschine nicht hindurchpaßt.

Der Vermieter hat hier eindeutig einen Fehler in der Mietsache eingeräumt.
 
  • Waschmaschine Beitrag #5
Martens

Martens

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Original von Heizer
Original von onsight
... aufgrund eines baufehlers gibt es im Durchgang zum Bad eine Engstelle, so dass meine eigene Waschmaschine nicht hindurchpaßt.

Der Vermieter hat hier eindeutig einen Fehler in der Mietsache eingeräumt.

Nun ja,

ich würde dies als Bewertung des Mieters betrachten, Rechte können aus dieser Betrachtungsweise sicherlich keine hergeleitet werden.

Außerdem und nochmals: es gab ja offenbar einen Weg, eine Maschine zu installieren, also...

Christian Martens
 
  • Waschmaschine Beitrag #6

OLIausOS

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Na wenns der Vermieter angeschafft hat und mitvermietet, ist er genauso für Reparaturen zuständig wie bei der Einbauküche, oder seh ich das jetzt verkehrt?

Natürlich ärgert er sich, dass deine WM nicht durchs Bad passt, und deshalb versucht er so wenig wie möglich an Kosten zu tragen.

Mal ne andere Gechichte, wenn jemand (ich) eine Waschmaschine, respektive einen Trockner mitbenutzen möchte, was wäre der angemessene Preis dafür? :pc
 
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