Waschmaschinennutzung

Diskutiere Waschmaschinennutzung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wir wohnen mit dem vermieter in einem haus, ihre und meine waschmaschine steht im keller. im winter wurde ich gefragt ob ich an 3 bestimmten tagen...
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #1

conny

Wir wohnen mit dem vermieter in einem haus, ihre und meine waschmaschine steht im keller. im winter wurde ich gefragt ob ich an 3 bestimmten tagen wasche, da sie es nicht möchte, wenn ihre wäsche drin hängt wir wasche. ich sagte ok, nur war dies nur im winter.
meine frage nun, darf ich egal an welchem tag meine maschine nutzen?
ich hatte heute gewaschen, es hing keine wäsche darin und die vermieterin kreischte wie wild herum und will uns jetzt kündigen.
es stört mich auch das sie mir ständig nachschnüffelt, was ich wasche und wieviel.
 
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  • Waschmaschinennutzung Beitrag #2

Capo

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Entweder ist die WaMa nutzung im Mietvertrag bzw in der Hausordnung festgelegt, oder sie darf zu den üblichen Zeiten (Werktags bis 18 Uhr) genutzt werden.

Dein Fall ist jedoch etwas anders gelagert. Wenn ihr die einzigsten Mieter in dem Haus seid, dann kann der Vermeiter jederzeit kündigen...
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #3

conny

hallo capo, danke für die antwort.
aber das glaube ich kaum das sie so einfach kündigen kann.
wir haben einen unbefristeten mietsvertrag, so einfach ist das nicht.
die waschmaschinennutzung, ist mit nichts im mietsvertrag versehen ob ich sie an bestimmten tagen nur nutzen darf.
zur info noch, es ist meine eigene waschmaschine.
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #4

Capo

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unbefristet ist fast jeder Mietvertrag. §573a umgeht §573. Die längere Frist von 3 Monaten ist da nur Nebensache.
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #5

conny

ja und was heisst das jetzt? also mich bekommt die nicht so schnell wieder los, da bin ich stur. ich zahl doch net haufen maklergeld und kaution, um dann wieder auszuziehen.
nee du, da nehm ich mir nen anwalt. so einfach mach ich der es nicht.
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #6

Capo

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dh, dass sie dir kündigen kann, wenn das Mietverhältnis gestört ist und das scheint bereits der Fall zu sein. Vorschriften für die WaMa nutzung kann sie dir jedoch nicht machen.
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #7

conny

das komische ist, dass es weder streit noch was anderes gab.
wahrscheinlich ist es das was sie stört, denn wir lassen uns auf nix ein. tür zu und gut.
sie hat ja nicht einmal einen grund.
 
  • Waschmaschinennutzung Beitrag #8

RMHV

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Original von conny
das komische ist, dass es weder streit noch was anderes gab.
wahrscheinlich ist es das was sie stört, denn wir lassen uns auf nix ein. tür zu und gut.
sie hat ja nicht einmal einen grund.

Das ist schon eine etwas seltsame Bewertung. Immerhin gab es eine Vereinbarung über die Nutzung des Kellerraums. Wie weit diese Vereinbarung beweisbar wäre und wer Beweis antreten müsste, soll hier nicht weiter erörtert werden. Es soll auch offen bleiben, ob die Meinung des Mieters zutreffend ist, dass die Vereinbarung über die Raumnutzung nur für den Winter abgeschlossen war oder ob die Raumnutzung im Winter geregelt wurde, die Vereinbarung aber keineswegs auf die Wintermonate beschränkt war. Es könnte also durchaus sein, dass eine Missachtung bestehender Vereinbarung durch den Mieter vorliegt. Wenn das kein Grund wäre...

Ganz abgesehen davon ist für eine Kündigung nach § 573a BGB kein Grund erforderlich und Sturheit könnte den Fall erheblich verteuern.

Grundsätzlich sind Hausordnungen auch nicht für alle Zeiten festgeschrieben. Eine Änderung der Hausordnung ist auch ohne Zustimmung des Mieters zumindest nicht unmöglich. Unterstellt man, dass eine Änderung der Hausordnung im konkreten Beispiel grundsätzlich möglich wäre, wird die vorgenommene Verteilung der Waschtage als Regelung des Gebrauchs von gemeinsam genutzten Räumen durchaus gültig sein.
 
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