Lalusch
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Vielen Dank @ehrenwertes Haus
Bin schon dabei eine WG zu suchen, bisher noch nichts gefunden. Ich möchte nicht mehr Energie investieren als ich muss.
Es würde doch einen unterschied ausmachen, wenn im Haus oberen Teil eine Wohnung und im Keller eine zweite Wohnung (wo ich ein Zimmer drin beziehe) ausmachen zwecks Kündigungsfrist?
Wieso wird die Räumungsklage bei Untervermietung sogar ohne Begründung durchgehen?
In deinem vorherigen Posts hast du geschrieben "Wenn deine bisherigen Ausführungen alle zutreffend sind, würde ich diese Kündigung aussitzen und abwarten ob der VM wirklich auf Räumung klagt."
Im Mietvertrag steht: untervermietete Räume: 1 - Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern: 1 Küche, 1 Bad, 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur. Also ist doch davon auszugehen dass das von mir gemietete Zimmer im UG mit eigenem Bad, teil einer ganzen Wohnung ist, den ich mit meinem Mitbewohner teile?
Bin schon dabei eine WG zu suchen, bisher noch nichts gefunden. Ich möchte nicht mehr Energie investieren als ich muss.
Es würde doch einen unterschied ausmachen, wenn im Haus oberen Teil eine Wohnung und im Keller eine zweite Wohnung (wo ich ein Zimmer drin beziehe) ausmachen zwecks Kündigungsfrist?
Wieso wird die Räumungsklage bei Untervermietung sogar ohne Begründung durchgehen?
In deinem vorherigen Posts hast du geschrieben "Wenn deine bisherigen Ausführungen alle zutreffend sind, würde ich diese Kündigung aussitzen und abwarten ob der VM wirklich auf Räumung klagt."
13.2 Möblierte Wohnräume außerhalb der Wohnung des Vermieters
Befindet sich der Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters, spielt es für den Kündigungsschutz (ebenso wie für das Verfahren bei Mieterhöhungen) keine Rolle, ob die Wohnung mit oder ohne Möbel vermietet wurde. Der Vermieter kann also nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Es gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 Abs. 1 BGB. Die vertragliche Vereinbarung längerer Fristen für die Vermieterkündigung ist auch hier zulässig.Im Mietvertrag steht: untervermietete Räume: 1 - Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern: 1 Küche, 1 Bad, 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur. Also ist doch davon auszugehen dass das von mir gemietete Zimmer im UG mit eigenem Bad, teil einer ganzen Wohnung ist, den ich mit meinem Mitbewohner teile?
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