Wasser abgestellt

Diskutiere Wasser abgestellt im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Vielen Dank @ehrenwertes Haus Bin schon dabei eine WG zu suchen, bisher noch nichts gefunden. Ich möchte nicht mehr Energie investieren als ich...
  • Wasser abgestellt Beitrag #41

Lalusch

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Vielen Dank @ehrenwertes Haus

Bin schon dabei eine WG zu suchen, bisher noch nichts gefunden. Ich möchte nicht mehr Energie investieren als ich muss.

Es würde doch einen unterschied ausmachen, wenn im Haus oberen Teil eine Wohnung und im Keller eine zweite Wohnung (wo ich ein Zimmer drin beziehe) ausmachen zwecks Kündigungsfrist?

Wieso wird die Räumungsklage bei Untervermietung sogar ohne Begründung durchgehen?
In deinem vorherigen Posts hast du geschrieben "Wenn deine bisherigen Ausführungen alle zutreffend sind, würde ich diese Kündigung aussitzen und abwarten ob der VM wirklich auf Räumung klagt."

13.2 Möblierte Wohnräume außerhalb der Wohnung des Vermieters​

Befindet sich der Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters, spielt es für den Kündigungsschutz (ebenso wie für das Verfahren bei Mieterhöhungen) keine Rolle, ob die Wohnung mit oder ohne Möbel vermietet wurde. Der Vermieter kann also nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Es gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 Abs. 1 BGB. Die vertragliche Vereinbarung längerer Fristen für die Vermieterkündigung ist auch hier zulässig.

Im Mietvertrag steht: untervermietete Räume: 1 - Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern: 1 Küche, 1 Bad, 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur. Also ist doch davon auszugehen dass das von mir gemietete Zimmer im UG mit eigenem Bad, teil einer ganzen Wohnung ist, den ich mit meinem Mitbewohner teile?
 

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  • Wasser abgestellt Beitrag #42

ehrenwertes Haus

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In deinem vorherigen Posts hast du geschrieben "Wenn deine bisherigen Ausführungen alle zutreffend sind, würde ich diese Kündigung aussitzen und abwarten ob der VM wirklich auf Räumung klagt."
Richtig.

Danach neue Info, andere Ausgangslage, andere Meinung.
Ist nicht ungewöhnlich, wenn Info in Salamitaktik kommen.
 
  • Wasser abgestellt Beitrag #43

Lalusch

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Richtig.

Danach neue Info, andere Ausgangslage, andere Meinung.
Ist nicht ungewöhnlich, wenn Info in Salamitaktik kommen.
Stimmt neue Infos :)
Der Jurist meinte auch, dass man den Kellerabteil gar nicht als eigenständige Wohneinheit ansehen darf. Wer weiß ob der Vermieter überhaupt eine Genehmigung dafür hat beim Baumamt (wenn er schon beim Brunnen gefuscht hatte) und quasi schwarz vermietet. Hier sind nicht einmal Rauchmelder installiert.

Was mich aber wirklich brennend interessieren würde, ob hier wirklich die 2-Wochen-Kündigungsfrist zum Monatsende "266e OR" zutrifft.
Hier geht es ja um eine Einliegerwohnung (wo ich ein Zimmer beziehe) die der Vermieter nicht selbst bewohnt.
Mir geht es nur darum mir ein wenig mehr Zeit zu verschaffen, um ein neues Zuhause zu finden und ich hab auch gar nicht vor die Sanierungen hinauszuzögern, ich begrüße es sogar.
 
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  • Wasser abgestellt Beitrag #44

Lalusch

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Voraussetzung für die Anwendung dieser Ausnahmevorschrift (Mieterschutz des Untermieters) ist, dass die Wohnung des Untermieters Teil der Vermieterwohnung ist. Der möbliert untervermietete Wohnraum muss in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Wohnung des Hauptmieters stehen (AG Königswinter WuM 1994, 689). Der Untermieter muss darauf angewiesen sein, den Wohnbereich des Vermieters in Anspruch zu nehmen. Typischer Fall ist das möblierte Zimmer.

Liegen die Wohnung des Hauptmieters und das untervermietete Zimmer in verschiedenen Stockwerken und nutzt umgekehrt der Hauptmieter im Wohnbereich des Untermieters ein einzelnes Zimmer, scheidet der Ausnahmetatbestand aus. Das möblierte Zimmer zählt nicht mehr zur Vermieterwohnung (AG Köln WuM 1985, 267).
 
  • Wasser abgestellt Beitrag #45

ehrenwertes Haus

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Was mich aber wirklich brennend interessieren würde, ob hier wirklich die 2-Wochen-Kündigungsfrist zum Monatsende "266e OR" zutrifft.
Das beantwortet u.U. ein Richter.

Kann sein, er folgt deiner Ansicht, kann sein, der Richter erklärt dir deine Denkfehler und Fehleinschätzungen der Sachlage.


Nur glaubwürdiger/besser werden deine Beiträge und Fragen nicht durch Spekulationen und Hörensagen.
 
  • Wasser abgestellt Beitrag #46
dots

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Wer weiß ob der Vermieter überhaupt eine Genehmigung dafür hat beim Baumamt (wenn er schon beim Brunnen gefuscht hatte) und quasi schwarz vermietet. Hier sind nicht einmal Rauchmelder installiert.
Das ist (n diesem Zusammenhang) alles total irrelevant.
 
  • Wasser abgestellt Beitrag #47

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Mir geht es nur darum mir ein wenig mehr Zeit zu verschaffen, um ein neues Zuhause zu finden
Erfahrungsgemäß ist das Finden einer neuen Bleibe kein Problem, wenn erst Mal der Termin für eine Zwangsräumung ansteht.

Seltsam, dass fast alle Mieter dann kurz vorher eine Bleibe selbst finden, obwohl sie sich angeblich monatelang zuvor erfolglos darum bemüht haben.
Woran das wohl liegen mag :)?


Vielleicht weil dann Wunschdenken und Realität deutlich näher zusammenrücken?
Sich diese Mieter nicht mehr mit Spekulationen rund um den VM und herbeikonstruierten Rechtslagen beschäftigen, sondern mit ihrem Kernproblem Wohnungssuche ernsthaft beschäftigen? Nicht nur, wenn einem keine andere Beschäftigung mehr einfällt.


Du klagst über angeblich mieses Verhalten des VMs. Schau mal in den Spiegel, dann siehst du Jemanden, der sich mind. genauso mies und egoistisch verhält, mind. vorläufig auf Kosten Dritter.

Wenn deine Story stimmt, ist dein nächster VM nicht zu beneiden.

Ich möchte nicht mehr Energie investieren als ich muss.
Dann lass es und warte ab was passiert. Niemand kann dich zwingend, dich aktiv um eine Wohnung/Unterkunft zu bemühen.
Mit den Folgen musst du klar kommen, dein Handeln mit deinem Gewissen (sofern vorhanden) vereinbaren können.
 
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