Wasserschaden in Mietwohnung. WEG hält den Mieter für schuldig ...

Diskutiere Wasserschaden in Mietwohnung. WEG hält den Mieter für schuldig ... im Wohngebäudeversicherung Forum im Bereich Versicherungsforum; Hallo zusammen. Wasserschaden im Badezimmer. Laut Leckageortung ist der Anschluss der Badewanne locker. Die Verwaltung meint, da hätte jemand...
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Mietpeter

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Hallo zusammen.

Wasserschaden im Badezimmer. Laut Leckageortung ist der Anschluss der Badewanne locker. Die Verwaltung meint, da hätte jemand rumgebastelt. Das halte ich aber für Blödsinn, da vor der Badewanne ein Fließenschild ist. Die Badewanne samt Abfluss ist aber von vor 2015. Ich glaube kaum, dass ein Mieter die Fließen entfernt und dann den Anschluss lockert und die Fließen wieder anbaut

Die WEG sagt, die (natürlich nicht vorhandene ) Haftpflicht des Mieters müsste sowas zahlen..... Der hat natürlich weder Haft- noch Hausratversicherung (steht allerdings als Pflicht im MV). Rechtlich bindend ist die Formulierung natürlich nicht.

M.E. ist die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Die hat zwar mittlerweile eine SB von 2000 EUR (es gab viele Schäden in der Anlage).

Bericht Leckage

Nach Nutzung der Badewanne in der Wohnung xxx im 4. Obergeschoss, es haben 5 Personen geduscht, trat Wasser im 3. Obergeschoss in der Wohnung xxx aus. Dies liegt an dem losen Geruchsverschluß der Badew anne. Die Befestigungsschraube vom Ablaufsieb steckte noch in der Halterung und w ar kraftschlüssig verbunden. Aber das Unterteil des Geruchsverschlusses hatte ca. 4 cm Luft zum Korpus Badew anne
 
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Andres

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... und deine Frage ist ...?
 
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Ferdl

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Dann soll doch die "WEG" den Nachweis führen, wer für den lockeren Siphon verantwortlich ist.

Was bedeutet "Fliesenschild" früher mal gab es Revisionsöffnungen, heute werden die nur noch begrenzt eingebaut.
 
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Grimgerde

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... und deine Frage ist ...?
Vermutlich: Wie ist die Rechtslage?


Derjenige wird eine Beauftragung der Beseitigung des Wasserschadens beauftragen, der sich als erstes an ihm stört.

@Mietpeter: Bis Du ein Mietpeter oder ein Vermietpeter?
 
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Mietpeter

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Danke für die Antworten.

Ja es geht um die Rechtslage. Ich bin Vermieter der Wohnung im 4 OG. Die WEG ist der Meinung mein Mieter hätte den Geruchsverschluss gelockert (hat der Mieter jedoch nicht gemacht).

Die Frage ist nun wer wäre in der Haftung für den Wasserschaden.

Fliesenschild = die Fliesen vor der Wanne. Eine Revisionsöffnungen gibt es nicht.
 
  • Wasserschaden in Mietwohnung. WEG hält den Mieter für schuldig ... Beitrag #6

Ferdl

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Eine Revisionsöffnungen gibt es nicht.
wie wurde das festgestellt?
Aber das Unterteil des Geruchsverschlusses hatte ca. 4 cm Luft zum Korpus Badew anne

Wobei das im Grunde eher zweitrangig ist. Nach meinem Verständnis, müsste die WEG zunächst ein Verschulden des Mieters nachweisen. Er müsste also vorsätzlich den Verschluss gelöst haben, hat er ihn gelöst um eine Verstopfung zu beseitigen und danach aus Versehen nicht richtig festgeschraubt sind wir schon aus dem Vorsatz heraus und in der Fahrlässigkeit, wo die Gebäudeversicherung greift. Dass die WEG eine VS mit Selbstbeteiligung hat, muss den M nicht interessieren, die SB geht zu Lasten der Eigentümer.
 
  • Wasserschaden in Mietwohnung. WEG hält den Mieter für schuldig ... Beitrag #7
Andres

Andres

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M.E. ist die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Die hat zwar mittlerweile eine SB von 2000 EUR (es gab viele Schäden in der Anlage).
Das ist zutreffend, sofern Leitungswasserschäden noch mitversichert sind. Wenn es regelmäßig Schäden gibt, kommt irgendwann der Punkt, an dem Versicherungen das nicht mehr anbieten, bis das Leitungsnetz grundlegend erneuert wurde. Das möchte man eher vermeiden, also rechtzeitig in der Gemeinschaft geeignete Beschlüsse herbeiführen!

Davon abgesehen hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass Versicherungen, an deren Kosten er beteiligt wird (was hier sehr wahrscheinlich zutrifft), im Schadensfall auch in Anspruch genommen werden. Ob die Versicherung im Nachgang dann versuchen wird, den Mieter in Regress zu nehmen, soll für den Moment nicht das Problem der WEG sein. Wenn die Versicherung entsprechende Forderungen stellt, trägt sie die Beweislast. Diesen Gedankengang ...
Ich glaube kaum, dass ein Mieter die Fließen entfernt und dann den Anschluss lockert und die Fließen wieder anbaut
... halte ich grundsätzlich für zielführend.

Ob der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, ist halbwegs egal. Klar bestünde die theoretische Möglichkeit, dass die unproblematisch zahlen, aber das erscheint mir hier doch eher unwahrscheinlich. Ansonsten wird die Haftpflicht das tun, was außer der Regulierung von Schäden ihre Hauptaufgabe ist: unberechtigte Ansprüche abwehren.

Hinsichtlich der weiteren Kosten (Selbstbehalt bzw. nicht versicherte Schäden) wäre die nächste Frage, was in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zur genauen Abgrenzung des Abwasserstrangs zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum geregelt ist.
 
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